B126: Land OÖ erneuerte um viel Geld lebensgefährliche Mini-Radstreifen

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Die Leonfeldner Straße wurde im Bereich zwischen Linz/Gründberg und Beginn des Haselgrabens vom Land OÖ umfangreich saniert. Auf eine sichere Radinfrastruktur wurde, trotz jahrzehntelanger Beteuerungen hier etwas verbessern zu wollen, vergessen oder verzichtet. Und so passiert es, dass im Jahre 2022 schmale 78-Zentimeter-Mini-Radfahrstreifen, die jeglichen Richtlinien widersprechen, funkelnagelneu markiert werden.

Update Juli 2023: Wieso werden die Bausünden nicht endlich repariert?

Die B126-Bausünde des Landes OÖ ist bald 1 Jahr alt: 78 cm Mini-Radwege, akute Dooring-Gefahr, rumpelnde Kanalgitter! Wann wird das endlich repariert? Bremst da wer beim Land Oberösterreich?

Nachrichtensendung "Servus am Abend" vom 18.11.2022

Aus der Nachrichtensendung "Servus am Abend" vom 18.11.2022 (ServusTV)

Die regelwidrige Ausführung gefährdet RadfahrerInnen. Es wird im Falle eines Unfalles mit haftungsrechtlichen Folgen für die Stadt Linz und das Land OÖ zu rechnen sein.

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Die Mini-Radstreifen sind teils nur 78 Zentimeter breit! (Radlobby Linz)

Seit Jahren bekannt: Radfahrstreifen fehlen, sind viel zu schmal und lebensgefährlich

Seit Jahren ist bekannt: An der Leonfeldner Straße (B126) nördlich von Gründberg fehlt es an sicherer und ausreichend dimensionierter Radinfrastruktur. Die Leonfeldner Straße ist eine Landesstraße: Für Wartung, bauliche Maßnahmen und mögliche Verbesserungen sind das Land OÖ und entsprechend Verkehrslandesrat Günther Steinkellner verantwortlich.

 

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Vor der Sanierung: Ansichten aus Google Street View - nicht mal das Radpiktogramm passt vollständig auf den Mini-Radfahrstreifen (Google Street View)

Entweder gibt es gar keinen Radweg, wie nahe der Gründbergkreuzung Richtung Norden - trotz großzügig dimensionierter Fahrbahnbreiten und Parkstreifen.

Oder aber die Radfahrstreifen sind viel zu schmal: Dadurch kann kein ausreichender Überholabstand eingehalten werden. Aufgrund des hohen LKW-Anteils kann dies lebensgefährlich sein!

Wo es Mini-Radfahrstreifen gibt, werden diese auf Tuchfühlung an parkenden Autos vorbeigeführt: Eine sich öffnende Autotür kann hier blitzschnell für Radfahrende zu einer Gefahr werden (Siehe auch Thema 'Dooring').

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Gefahr durch plötzlich geöffnete Autotüren - Dooring! (Radlobby Linz)

Diese Situation ist allseits bekannt - nicht nur dem derzeitigen Verkehrslandesrat Günther Steinkellner sondern auch schon seinen Vorgängern. Die zuständigen Politiker und Verkehrsplaner des Landes OÖ kündigen seit Jahrzehnten den Ausbau von Radinfrastruktur an.

Verkehrslandesrat Günther Steinkellner betonte im September 2021 bei einer Pressekonferenz zur 'Machbarkeitsstudie einer Radhauptroute entlang der B126': "Das bestehende Radwegenetz von den Umlandgemeinden in die Landeshauptstadt soll langfristig konsequent ausgebaut werden, um das Potential der aktiven Mobilität zu stärken." Steinkellner weiter in einer Presseaussendung vom 12.11.2022: "Die Radhauptrouten, welche das Umland mit der Landeshauptstadt verbinden, sind wichtige Arterien, die für eine gesunde Mobilitätsvitalität stehen".

Steinkellners politisches Bekenntnis steht diametral entgegengesetzt zu den nun umgesetzten baulichen Maßnahmen.

Radhauptroutennetz Planung 2014

Radhauptroutennetz Planung 2014 (Land Oberösterreich)

2022: Monatelange Sanierung

Im Sommer 2022 wurde die Fahrbahn der Leonfeldner Straße im Bereich zwischen Gründberg und Haselgraben monatelang saniert. Nicht nur der Belag wurde abgefräst, teils wurden der Unterbau verändert, Randsteine erneuert, Entwässerungen versetzt, Kanaldeckel neu gesetzt etc.

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Monatelang waren durch die Baustelle auf der B126 Verkehrsbeeinträchtigungen an der Tagesordnung (Radlobby Linz)

Neu markiert: Dieselben lebensgefährlichen Mini-Radwege - teils noch schlimmer

Diese baulichen Maßnahmen führten jedoch nicht zu einer Verbesserung, sondern zu einer Erneuerung und teilweise Verschärfung der vorherigen Mängel. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) wie auch die Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS), insbesonders in der Novelle vom 1. Oktober 2022, wurden ignoriert, sodass nun eine rechtswidrige Radinfrastruktur vorliegt - neu ausgemalt und mit Kanalgittern, die noch mehr rumpeln als vorher.

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Mini-Radfahrstreifen, Gefahr durch Autotüren neben Längsparkern, Rumpel-Kanalgitter - soll das Radinfrastruktur sein? (Radlobby Linz)

Und teils wurden sogar weitere Mängel eingeführt. So wurde etwa ein Mini-Radfahrstreifen (der vorher baulich getrennt und etwas erhöht war) auf Fahrbahnniveau abgesenkt und nochmals mit einem schrägen Asphaltkeil halbiert. Warum? Damit KfZ auf den Gehsteig zu einem Haus zufahren können. RadfahrerInnen fahren hier nun auf einem Mini-Radfahrstreifen mit Längsschräge, es besteht akute Sturzgefahr bei Nässe.

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Ein Asphalt-Keil erleichtert Kfz die Zufahrt über den Gehsteig. Für RadfahrerInnen besteht durch die Längsschräge Sturzgefahr (Radlobby Linz)

Update 02/2023: Der Asphaltkeil ist weg!

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Der Keil wurde nach unserer Beschwerde entfernt, für die Zufahrt zum Gewerbebetrieb wurde die Gehsteigkante abgefräst (Radlobby Linz)

Etwas weiter nördlich wurde ein Mini-Radfahrstreifen baulich erhöht, um das Verparken durch Autos zu verhindern. Dies ist die einzig erkennbare Verbesserung auf wenigen Metern und wäre zu begrüßen, wenn nicht im Abschluss der Radverkehr wieder knapp an einem Parkplatz und dann über die Gehsteig-Längskante einer Garagenausfahrt geführt werden würde, um dann wieder in den Mini-Radfahrstreifen zu münden.

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Hier geht's vom Gehsteig-Radweg mit Dooring-Gefahr über eine Längskante auf den Mini-Radfahrstreifen (Radlobby Linz)

Mini-Radwege: Regelwidrig ausgeführt

Die neu markierte Radfahrstreifen sind - wie vor der Sanierung - wieder nur zwischen 78 und 100 cm schmal. Dies widerspricht den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS).

Laut den Richtlinien müssen Radfahrstreifen

  • in der schlechtesten Ausbaustufe mindestens 1,50 m breit sein
  • auf Radschnellverbindungen >= 2,50 m breit sein
  • neben Längsparkern 2,00 Meter breit sein.

In der derzeitigen Ausführung sind sie also nur ein Drittel so breit wie rechtlich vorgeschrieben!

Die regelwidrige Ausführung gefährdet RadfahrerInnen und wird für die Stadt Linz und das Land OÖ zu haftungsrechtlichen Problemen bei Unfällen führen.

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Auszug aus RVS über Mindestbreiten von Radfahrstreifen (Österreichische Forschungsgesellschaft)

Nach der RVS und unserer Meinung nach laut Klima-Zielen und Mobilitätsleitbild soll weiters folgendes bei Hauptradrouten erfolgen:

  • Bauliche Trennung
  • Wo nicht möglich, dort zumindest Poller bzw. durchgehende Markierung in roter Farbe
  • Ausführung nicht in Mindestbreite, sondern in komfortabler Breite

Verpasste Chancen - was möglich gewesen wäre

Die Vorgehensweise bei der Sanierung der Leonfeldner Straße legt den Schluss nahe, dass in der Verkehrsplanung des Landes OÖd die Zeichen der Zeit hin zu nachhaltigen Mobilitätsformen nicht erkannt wurden. Die konkreten Ausführungen lassen eine Unterbesetzung an Personen, die sich kompetent mit Alltagsradverkehr beschäftigen, befürchten.

Das Land OÖ hat die Aufgabe, die Straßen nicht ausschließlich nach den Regeln des Kfz-Verkehrs sondern in gleicher Weise für den Kfz- und den Radverkehr zur organisieren. Und da gibt es – wie das Beispiel B126 Leonfeldner Straße zeigt - viel Luft nach oben.

Die folgenden Vorschläge für die Leonfeldner Straße sind eigentlich bekannt.

1. Im südlichen Bereich: Radfahrstreifen errichten

Von Gründberg kommend Richtung Norden fehlt die Radinfrastruktur völlig, was auf der vielbefahrenen Leonfeldner Straße besonders gefährlich ist, insbesonders weil der Geschwindigkeitsunterschied zwischen Autoverkehr und RadfahrerInnen durch die Steigung noch größer wird.

Die Fahrbahn ist sehr breit ausgeführt, mit bis zu 10 Metern für die Richtungsfahrbahn nach Norden. Es sind durchgehend Kfz-Parkplätze als Längsparker vorhanden. Hier könnte einfach ein Radfahrstreifen oder noch besser baulich getrennt ein Radweg errichtet werden.

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Die überbreite Fahrbahn nach der Gründberg-Kreuzung. Hier fehlt dringend ein Radweg Richtung Norden (Radlobby Linz)

2. Neuverteilung des begrenzten öffentlichen Raumes im mittleren Bereich

Im mittleren Teil ist dringend eine nachhaltige Umgestaltung notwendig, um mehr Lebensqualität für die AnwohnerInnen und mehr Attraktivität für die noch ansässigen Geschäfte, Gasthäuser und Arztpraxen zu erreichen.

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Fokussierung auf Durchzugsverkehr, Parkplätze auf Gehsteigen: Lebensqualität? (Radlobby Linz)

Hier ist nicht die Verkehrsplanung sondern vielmehr die Stadtplanung gefordert, Lösungen zu finden. Die reine Fokussierung auf Maximierung des Durchzugsverkehrs und Verwertung der Restflächen als Parkplätze ist nicht zeitgemäß. Eine Neuverteilung des begrenzten öffentlichen Raumes ist unumgänglich, um dem Bereich wieder mehr Lebensqualität zu geben.

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Hier gibt es viele AnwohnerInnen und (noch) Nahversorger - die stadtplanerische Gestaltung ist aber unattraktiv (Radlobby Linz)

Verbesserungen sind auch bei Querungshilfen für FußgängerInnen notwendig: Von der Gründbergkreuzung (Ferdinand-Mark-Straße) bis zur Kreuzung mit dem Haselgrabenweg gibt es auf gut 1 Kilometer lediglich 4 Zebrastreifen. Die beiden Straßenseiten sind also weitgehend voneinander abgeschottet.

Menschen, die sich nicht zutrauen, die vielbefahrene Fahrbahn zu überqueren, müssen weite Umwege in Kauf nehmen. Besonders gefährlich ist dieser Zustand auch für Kinder.

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Im mittleren Bereich sind Zebrastreifen bis zu 130 Meter weit entfernt (Quelle: doris.ooe.gv.at)

3. Im Norden: Statt überbreiter Kfz-Fahrspuren regelkonforme Radfahrstreifen

Teilweise sind hier die 2 KfZ-Fahrspuren gemeinsam bis zu 8,80 m breit - die parallelen Mini-Radfahrstreifen dagegen oft nur 78 cm und höchstens 1 m. Hier kann sofort und ohne Umbau ein breiter, regelkonformer Radfahrstreifen markiert werden.

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Die zwei KfZ-Fahrspuren sind ingesamt 8,80 m breit - die parallelen Mini-Radfahrstreifen nur jeweils 78 bzw. 100 cm (Radlobby Linz)

4. Noch weiter im Norden: Geh- und Radweg kombinieren

Grundsätzlich ist eine Trennung der Infrastruktur von FußgängerInnen und RadfahrerInnen zu bevorzugen. Im Bereich zwischen Hausnummer 211 und der Kreuzung mit dem Haselgrabenweg gibt es jedoch Gehsteige mit sehr niedrigem FußgängerInnen-Aufkommen.

Hier würde sich auf ca. 500 Metern in beide Richtungen eine bauliche Zusammenlegung des bisherigen Radfahrstreifens (mit einem Teil der überbreiten KfZ-Fahrspur) und des bisherigen Gehsteigs zu einem komfortabel breiten, kombiniertem Geh- und Radweg anbieten, der baulich getrennt von der Fahrbahn wird. Es gibt streckenweise keine direkt an den Gehsteig angrenzende Bebauung auf den angrenzenden Gründstücken.

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Hier könnte ein kombinierter Geh- und Radweg die Situation auch für AnwohnerInnen erleichtern (Radlobby Linz)

Ein breiter kombinierter Geh- und Radweg kann in beide Richtungen befahren werden. Dadurch würde der gesamte Bereich auch für die AnwohnerInnen leichter mit dem Rad befahrbar. Es wäre kein gefährlicher Wechsel der Straßenseite mehr an Stellen nötig, an denen es keine Querungshilfen gibt - und hier gibt es auf 500 Metern keinen Zebrastreifen und keine Radfahrüberfahrt.

Die folgende Foto-Montage (rechts) zeigt, wie viel breiter und sicherer hier Infrastruktur für Rad- und Fußverkehr im Vergleich zur bisher (links) ausgeführt werden kann.

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Links: bisherige Ausführung. Rechts: Foto-Montage breiter, kombinierte Geh- und Radweg (Radlobby Linz)

Wie geht es weiter?

Die regelwidrige Ausführung von Radinfrastruktur mit nur einem Drittel (!) der vorgeschriebenen Breite gefährdet RadfahrerInnen und wird in Folge auch zu rechtlichen Problemen für die Stadt Linz und das Land OÖ führen.

Die Radlobby Linz hat die Gegebenheiten dokumentiert und hat versucht, noch während der Bauphase beratend einzugreifen - leider erfolglos. Wir haben die Stadt Linz um Klärung der Sachverhalte mit der Verkehrsabteilung und den politischen Verantwortungsträgern des Landes OÖ ersucht. Eine Weitergabe der Informationen ist erfolgt, eine Rückmeldung bezüglich weiterer Schritte derzeit noch ausständig. Michael Schrank von der Radlobby Linz dazu: "Wir erwarten uns konstruktive und kompetente Zusammenarbeit und gebündelte Kräfte von Land OÖ und Magistrat Linz im Bereich übergeordneter Straßen, um in Zukunft den Radverkehr so rasch wie möglich auszubauen!"

Fakt ist: Die derzeitigen  “Mini-Radfahrstreifen” können nicht als Radinfrastruktur verordnet werden - dies wäre unserer Meinung nach grob fahrlässig. Das könnte auch der Grund sein, weshalb noch keine blauen, runden Radweg-Schilder vorhanden sind, denn diese würden benutzungspflichtige Radinfrastruktur kennzeichnen.

Damit ist aber nun auch für Autofahrende unklar, wo sie Radfahrende erwarten müssen: Auf dem schmalen Streifen oder auf der Kfz-Fahrspur? Ebenso unklar für Radfahrende: Können, sollen oder müssen sie auf diesem schmalen Streifen radeln? 

Und: Dürfen Autofahrende - wie sie es leider gewohnt sind - die RadfahrerInnen ganz knapp bis zur Trennlinie überholen? Für viele AutofahrerInnen wird dies naheliegen, wo doch alles so schön neu markiert ist.

Besonders ärgerlich sind die Mängel, angesichts der politischen Bekenntnissen zu Radhauptrouten und der Aussage von Verkehrsstadtrat Steinkellner, bei allen Bauvorhaben des Landes einen Radverkehrs-Check durchzuführen: „Radverkehrs-Check“ bei allen Bau- und Straßenprojekten geplant/tips.at. Dies wurde bei den Bauarbeiten in der Leonfeldner Straße definitiv nicht berücksichtigt.

Gerhard Fischer von der Radlobby OÖ meint: "Auch die umfangreiche Sanierung der B126 wurde offensichtlich wieder ohne Radverkehrs-Check geplant, obwohl dieser schon im April 2021 von LR Steinkellner präsentiert wurde. Dass im Jahr 2022 neue 78 Zentimeter schmale Mini-Radstreifen errichtet werden, obwohl die Bundesvorschriften mindestens 1.5 Meter Breite vorgeben, ist nicht nur verantwortungslos sondern lässt bei uns allen auch Alarmglocken über die Ziele der Verkehrsplanung in OÖ läuten."

 


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