Radmitnahme in ÖBB-Zügen

Die umweltfreundliche Kombination von Bahn und Rad erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Das Rad im Zug mitzunehmen ermöglicht mehr Flexibilität am Zielort und vergrößert den Bewegungsradius. Auch viele attraktive Freizeitdestinationen können mit der Kombination aus öffentlichem Verkehr und Fahrrad optimal erreicht werden. Aus Sicht radfahrender KundInnen gibt es trotz der Nachrüstungen bei den railjets noch viel Potential, welches die Radlobby in ihrer Strategie für Bahn & Rad anhand von fünf Handlungsfeldern verdeutlicht hat. Wie die Radmitnahme derzeit funktioniert und wo Sie auch spezielle Radtypen wie Liege- oder Transporträder mitnehmen können, lesen Sie hier.

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Radmitnahme im Nahverkehr

Züge des Nahverkehrs - Regionalzug (R), Regional Express (REX), Cityjet Xpress (CJX) und S-Bahn (S) - sind meist mit sogenannten Mehrzweckabteilen ausgestattet. Hier gilt, dass die Fahrradmitnahme "nach Maßgabe des vorhandenen Platzes zulässig" ist, in Zügen mit geräumigen Mehrzweckabteilen werden auch Fahrradanhänger mitgenommen. Die ÖBB weist darauf hin, dass "aus Sicherheitsgründen aber nur eine begrenzte Anzahl an Fahrrädern und Fahrradanhängern je Zug" mitgenommen werden kann. Genaue Zahlen finden sich dazu leider keine. "Im Zweifelsfall entscheiden unsere Mitarbeiter, ob Ihr Fahrrad und Fahrradanhänger mitgenommen werden kann oder nicht" heißt es von Seiten der ÖBB. Bei den unterschiedlichen NutzerInnengruppen eines Mehrzweckabteils gibt es zudem gewisse Prioritätsregeln. Wenn der Platz im Mehrzweckabteil nicht für alle ausreicht, haben RollstuhlfahrerInnen Vorrang vor Fahrgästen mit Kinderwagen und vor abgestellten Fahrrädern.

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Wenn beispielsweise alle drei Gruppen mitgenommen werden wollen, aber der Platz nur für eine davon ausreicht, so dürfen RollstuhlfahrerInnen einsteigen und Fahrgäste mit Kinderwagen und Fahrrädern müssen zurückbleiben. Diese Regelung gilt jedoch immer nur für den jeweiligen Einstiegsbahnhof, also die Bahnfahrerin mit Fahrrad muss den Zug nicht verlassen, wenn beim nächsten Halt ein Rollstuhlfahrer zusteigen möchte, aufgrund des Fahrrads jedoch kein Platz mehr für diesen ist.  

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Die Sitzplätze im Mehrzweckbereich können auch von anderen Reisenden genutzt werden, jedoch müssen diese ihren Platz wechseln, wenn RollstuhlfahrerInnen, Passagierinnen mit Kinderwagen oder mit Fahrrad sonst nicht zusteigen können. Ein Fahrrad mitzunehmen hat somit Priorität vor einem Sitzplatz. (Das gilt auch für Fahrrad-BesitzerInnen, die kein Recht auf einen Sitzplatz neben ihrem Fahrrad haben.)

Der Haken bei der Fahrradmitnahme im Nahverkehr ist, dass nicht alle Züge mit Mehrzweckabteilen ausgestattet sind. Sie können ihr Rad in Intercity- und Eurocity-Zügen mitnehmen sowie auf ausgewählten Verbindungen im ICE. 

Die Kosten für die Radmitnahme betragen 10 Prozent des Normaltarifs, jedoch mindestens 2 Euro. Für Vorteilscard- oder ÖsterreichcardbesitzerInnen gibt es keine Ermäßigung, für sie ist auf Kurzstrecken das Radticket nicht selten teurer als die eigene Fahrkarte.

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Radmitnahme im Fernverkehr

Die Fahrradmitnahme im Fernverkehr ist nicht zuletzt dank jahrelangem Radlobby-Engagement in den meisten Fernverkehrszügen möglich (außer manche Nachtzugverbindungen und ICE). Allerdings ist in Railjets, InterCitys, EuroCitys und Nightjets zusätzlich zum Radticket (10% des Normaltarfs) eine kostenpflichtige Reservierung erforderlich (3 Euro). Tandems, Liegeräder, Lastenräder oder Fahrradanhänger werden nur in speziellen Gepäcksabteilen mitgenommen (nur in bestimmten EC/IC/EN-Zügen).  Im Fahrplan ist nicht ersichtlich welche Züge über ein solches Gepäcksabteil verfügen. Da auf der Westbahnstrecke zwischen Wien und Salzburg alle Intercitygarnituren durch railjets ersetzt worden sind, ist hier die Möglichkeit im Fernverkehr größere Radtypen zu transportieren bedauerlicherweise verloren gegangen.

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Maximale Abmessungen

Verschärft werden die Bedingungen durch die von der ÖBB vorgegebenen maximalen Abmessungen und dem maximal zulässigen Gewicht von 30kg für den Transport im Nahverkehr.

Fahrräder

  • Fahrradlänge von 185 cm
  • Fahrradhöhe von 110 cm
  • Fahrradbreite von 60 cm
  • Raddurchmesser von 28 Zoll (74 cm) und Reifenbreite von 4,2 cm
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Anhänger

  • Anhängerlänge (ohne Haltestange) von 110 cm
  • Anhängerhöhe von 100 cm
  • Anhängerbreite von 90 cm

Das heißt also, dass gängige Lastenräder, wie Bullitt, Bakfiets, Urban Arrow, die alle jeweils ca. 2,5 m lang sind, sowie auch kürzere Lastenräder wie das Chrsitiana Bike mit 2,08 m Länge nicht legal im Nahverkehr mitgenommen werden dürfen. Sie dürfen  nur in Fernverkehrzügen mit "besonderen Gepäckabteilen für Fahrräder" (= Gepäck-/Fahrrad-Waggon) mitgenommen werden. 

In den Zügen des Fernverkehrs, die Wagen mit besonderen Gepäckabteilen für Fahrräder mitführen (i.e. einen eigenen Fahrrad-Wagon), können auch größere Fahrräder sowie Fahrradanhänger mitgenommen werden. Welche Züge des Fernverkehrs diese besonderen Wagen mitführen, erfahren Sie am ÖBB Ticketschalter und beim Kundenservice +43 (0) 5 1717. Hier erhalten Sie auch die Reservierung für Fahrradstellplätze in diesen Wagen. In allen anderen Zügen können Fahrräder, die über die oben angeführten Maße hinausgehen, nicht mitgenmommen werden - "aufgrund des begrenzten Platzes" heißt es auf der ÖBB Seite.

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Eigentlich nicht legal. In Zügen des Nahverkehrs dürfen laut Beförderungsbedingungen größere Räder wie das Bullitt nicht mitgenommen werden. In der Praxis wird es jedoch oftmals von dem MitarbeiterInnen nicht kommentiert. 

Kleiner Troststein: In den neuen Railjet-Garnituren (ab 2023) sind alle Fahrrad-Stellplätze in einem Niederflurwagen und können bequem über eine Fahrradrampe erreicht werden. Hier gibts mehr Infos. 

Das Rad als Gepäcksstück

Falträder können (im gefaltenen Zustand) in der Regel als normales Gepäckstück transportiert werden. Das bedeutet, dass sie kostenlos transportiert werden können, und auch nicht den Beförderungsbeschränkungen unterliegen, die bei den unterschiedlichen Verkehrsbetrieben für den Fahrradtransport gelten (i.e.: nur zu gewissen Tageszeiten, Wochentage, Reservierungspflicht u.Ä.)

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Regelungen im Detail:

ÖBB

Seit 2014 sind Falträder nicht mehr explizit in den allgemeinen Transportbedingungen erwähnt. Laut schriftliche Zusage der ÖBB der Radlobby gegenüber gibt es aber keine Änderung:
„Es gilt diesbezüglich weiterhin folgender Grundsatz: Klapp-/ Falträder, sowie (teil)demontierte und verpackte Fahrräder werden gratis befördert! Sie müssen in den für die Beförderung von Handgepäck vorgesehenen Gepäckablagen sicher verstaut werden!“

Westbahn

Klappräder in Verpackung können ohne Reservierung in den Zug mitgenommen werden.

Wiener Linien

Zusammengefaltete Falträder gelten laut Beförderungsbedingungen als Handgepäck, und können in allen Verkehrsmitteln (U-Bahn, Straßenbahn, Bus) der Wiener Linien zu jeder Uhrzeit transportiert werden. Tipp: Um Missverständnisse zu vermeiden, falten Sie das Fahrrad zusammen, bevor Sie zusteigen.

Quelle: Beförderungsbedingungen gültig ab 14.06.2020 
Hier gibt es das komplette Handbuch.