Abstand macht sicher!
Mangelnde Seitenabstände überholender Autos erschrecken RadfahrerInnen. Abrupt geöffnete Autotüren stellen für Radfahrende eine signifikante Gefahr dar. Wer durch solche Situationen das Radfahren als gefährlich erlebt, fährt nicht gerne weiter Rad. Die Radlobby hat aus diesen Gründen die Kampagne "Abstand macht sicher" ins Leben gerufen, die wichtige Bewusstseinsveränderungen bei LenkerInnen motorisierter Fahrzeuge und RadlerInnen bewirken möchte und auch den Gesetzgeber miteinbezieht.
So können wir gemeinsam die Verkehrssicherheit verbessern

KFZ
LenkerInnen von Autos oder Lastwägen: Öffnet eure Autotüren nicht ohne Schulterblick. Der ausreichend sichere Seitenabstand zu Radfahrenden beim Überholen beträgt mindestens 1,5 Meter, sonst ist ein Überholen nicht sicher möglich.
RAD
RadfahrerInnen: Der empfohlene Seitenabstand zu parkenden Autos, um abrupt geöffneten Türen ausweichen zu können, beträgt mindestens 1,2 Meter.
MZS
VerkehrsplanerInnen: Die Mindestbreite eines Mehrzweckstreifens von 1,5 Metern neben parkenden Autos reicht nicht aus für genügend Bewegungsfreiheit und Sicherheit für Radverkehr. Die empfohlene Regelbreite beträgt 1,75 Meter.
BMVIT
Verkehrsministerium: Die gesetzliche Verankerung eines verpflichtenden Seitenabstands für KFZ beim Überholen von RadlerInnen sollte mit zumindest 1,5 Meter in der StVO verankert werden.
"Der Sicherheitsabstand ist die Knautschzone der Radfahrenden. Diese einzuhalten ist eine Frage der Rücksichtnahme der KFZ-LenkerInnen, aber auch eine der richtigen Spurwahl der RadlerInnen, die genug Abstand zu parkenden Autos und Fahrbahnrändern halten sollten, um enges Überholen und Türunfälle zu vermeiden." Die Kampagne „Abstand macht sicher!“ der Radlobby Österreich nimmt sich dieser wichtigen Sicherheitsthemen an.
Fakten & Gesetzeslage
In Wien sind 11%* der Radverkehrsunfälle durch geöffnete Autotüren verursacht (*MA 46). Den Seitenabstand zu stehenden Hindernissen schreibt die StVO §7 (1) so vor: „Der Lenker eines Fahrzeuges hat, […] so weit rechts zu fahren, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich ist“ Der Öffnungsbereich von Autotüren erstreckt sich von 80cm bei Kleinwagen bis 1,5m bei Coupés oder LKWs. Die richtige Spurwahl durch RadlerInnen macht also sicher und ist StVO-Konform.
Daher: Radfahrende sollen einen Seitenabstand von mindestens 1,2 Meter vom Lenkerende zu parkenden KFZ einhalten.
Der Seitenabstand beim Überholen von einspurigen Fahrzeugen wird ebenso von der StVO §15(4) beschrieben: „Beim Überholen ist ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand vom Fahrzeug, das überholt wird, einzuhalten.“ Diese Definition gibt aber den Radfahrenden keine zuverlässige Rechtssicherheit.
Daher: Beim Überholen von Radfahrenden sollen KFZ einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m einhalten!
Da dieser Seitenabstand sicherheitsrelevant ist und bei dessen Einhaltung die Fahrspur des Rades bei ca. 1,5 Meter vom parkenden Auto liegt, kann ein Mehrzweckstreifen mit der gängigen Mindestbreite laut RVS-Richtlinie von eben diesen 1,5 Metern dem Radfahrenden keinen Schutz mehr bieten, wodurch eine Änderung der Richtlinien unvermeidbar ist.
Daher: Die Mindestbreite von Mehrzweckstreifen neben Parkstreifen muss 1,75m betragen.
Jene Person, die die Türe eines KFZ öffnet, ist laut StVO §23 (4) dafür verantwortlich, dass niemand dadurch gefährdet oder behindert wird: „Die Türen eines Fahrzeuges dürfen so lange nicht geöffnet werden und auch nicht geöffnet bleiben, als dadurch andere Straßenbenützer gefährdet oder behindert werden können.“
Daher: Autotüren keinesfalls vor einem/r herannahenden RadfahrerIn öffnen, Schulterblick nie vergessen!