Förderungen für Transporträder

Transporträder sind die praktische, schnelle und umweltschonende Alternative zu motorisierten Gefährten und erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Egal, ob Kinder, Einkauf oder Möbel: Mit einem Lastenrad lässt sich alles einfach und bequem von A nach B bringen. In Österreich gibt es finanzielle Unterstützung beim Ankauf von Lastenrädern,  teilweise können sogar mehrere Förderungen kombiniert werden. Die Anschaffung eines Transportrades wird dadurch noch attraktiver gemacht. Die Radlobby bietet hier einen Überblick mit Stand Februar 2023:

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Bundesweite Förderungen

1) Förderung für Private

Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Anschaffung und den privaten Einsatz von Elektro-Transporträdern und Transporträdern sowie Elektro-Falträdern und Falträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.

Förderstelle: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)

Wer wird gefördert: Privatpersonen

Was wird gefördert: Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-Transporträdern und Elektro-Falträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden, sowie die Anschaffung von Transporträdern und Falträdern

Bitte beachten Sie, dass eine Förderung von Fahrrädern mit Elektroantrieb nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich ist.

Wielange wird gefördert: Antragstellungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 29.02.2024 (12 Uhr) eingebracht werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein darf.

Hier gehts zur Förderung

 

2) Förderung für Betriebe und Vereine

Förderstelle: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)

Wer wird gefördert: Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen . Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Was wird gefördert: Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern, Elektro-Transporträdern und Elektro-Falträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden, sowie die Anschaffung von Transporträdern und Falträdern. Bitte beachten Sie, dass eine Förderung von Fahrrädern mit Elektroantrieb nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich ist.

Wielange wird gefördert: Die Einreichung für die Förderungsaktion Elektro-Fahrräder und (E-)Transporträder verläuft in einem 1-stufigen Verfahren. Die Antragstellung ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 29.02.2024 (12 Uhr) möglich. Nach erfolgter Antragstellung  sind die Förderungsmittel für das Fahrrad/die Fahrräder reserviert.

Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar.

Hier gehts zur Förderung.

Wien

1) Förderung für Private 

Förderstelle:

Stadt Wien

Abwicklungsstelle:

Fahrrad Wien

Wer wird gefördert:

  • Volljährige Privatpersonen (natürliche Personen) mit Hauptwohnsitz in Wien
  • Für die Anschaffung von „Spezialfahrrädern“ auch Vereine und gemeinnützige Unternehmen. Bei Unternehmen ist gegebenenfalls die Gemeinnützigkeit nachzuweisen.
  • Beim „Grätzlrad“ werden auch Vereine und Unternehmen gefördert. Vor der Förderung müssen sich Interessierte für das Betreiben eines Grätzlrads bewerben.
  • Es gilt eine Behaltepflicht von 2 Jahren.
  • Auf dem geförderten Transportfahrrad bzw. „Spezialfahrrad“ ist ein gut sichtbarer Aufkleber des Förderprogramms anzubringen und für die Dauer von zwei Jahren – ab Auszahlung des Förderbetrages – zu belassen. Dieser Aufkleber wird nach Förderzusage per Post zugeschickt.

Was wird gefördert:

  • Gefördert wird die Anschaffung von neuen Transportfahrrädern und E-Transportfahrrädern.
  • Gefördert wird nur ein neu erworbenes (Elektro-)Transportfahrrad pro Haushalt in einem Zeitraum von drei Jahren bezogen auf das jeweilige Datum der Einreichung.
  • „Spezialfahrräder“ sind (Elektro-) Fahrräder, die überwiegend dem Transport von gehbehinderten Personen dienen (Rollstuhl-Lastenrad, Rollstuhl-Rikscha). Im Sinne der Förderung der aktiven Mobilität werden Elektrofahrräder, die diesen Kriterien unterliegen, nur dann gefördert, wenn sie auch über tretbare Pedale verfügen. Weitere Details entnehmen Sie dem Spezifikationsblatt Spezialfahrräder
  • Gefördert wird nur ein neu erworbenes „Spezialfahrrad“ pro Haushalt, Verein bzw. gemeinnützigem Unternehmen in einem Zeitraum von drei Jahren bezogen auf das jeweilige Datum der Einreichung.
  • Grätzlräder: Die Förderung von (Elektro-)Transportfahrrädern als„Grätzlrad“ richtet sich ausschließlich an Vereine und Unternehmen mit Sitz in Wien. Vor der Förderung müssen sich Interessierte bewerben. Nach erfolgreicher Bewerbung erfolgt die Förderung eines (Elektro-)Transportfahrrads. 

Wieviel wird gefördert: 

Die Förderung beträgt bis zu 50% des Kaufpreises, maximal jedoch 800 Euro für Transportfahrräder und „Spezialräder“ ohne Elektroantrieb bzw. maximal 1.000 Euro für Elektro-Transportfahrräder und „Spezialräder“ mit Elektroantrieb.
„Grätzlräder“ können zu 100% bis maximal 4.000 Euro gefördert werden.

Wielange wird gefördert: 

Die Förderung gilt rückwirkend. Transportfahrräder, die ab 1. März 2022 gekauft wurden, können (bis längstens 30.06.2023) zur Förderung eingereicht werden.

Die Transportfahrradförderung der Stadt Wien für Privatpersonen soll bis Ende 2026 laufen.

 
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Oberösterreich / Linz

Förderstelle: Stadt Linz

Wer wird gefördert: Privatpersonen, Fahrgemeinschaften, Betriebe/ Organisationen etc. mit Standort bzw. Hauptwohnsitz in Linz

Was wird gefördert: Transporträder, E-Transporträder, außerdem: Fahrradanhänger

Wieviel wird gefördert: max. 30% der Investitionskosten. Maximale Förderbeträge: Transportrad 800€, E-Transportrad: 1000€, Fahrradanhänger 150€

Wielange wird gefördert: derzeit unbefristet

Hier gehts zur Förderung

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Ein österreichisches Lastenrad der Spitzenklasse: der "Truck" von MCS Maderna

Oberösterreich / Neukirchen

Förderstelle: Gemeinde Neukirchen an der Enknach

Wer wird gefördert: Personen mit Hauptwohnsitz in Neukirchen an der Enknach,

örtliche Betriebe, Vereine und Organisationen

Was wird gefördert: Transporträder, E-Transporträder, außerdem: Transportanhänger

Wieviel wird gefördert: max. 50% der Anschaffungskosten (max. 500€)

Wielange wird gefördert: derzeit unbefristet

Hier gehts zur Förderung

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Auch eine Waschmaschine ist am Transportrad kein Problem!

Salzburg

Das Land Salzburg fördert die Anschaffungen von Lastenfahrrädern (ohne Elektromotor € 300,-, mit Elektromotor € 600,-) mit einem Rechnungsdatum zwischen dem 15.7.2022 und dem 31.12.2023. Der vollständige Förderantrag muss bis 15.01.2024 gestellt werden.

Förderstelle: Stadt Salzburg

Wer wird gefördert: Privatpersonen, Hausgemeinschaften mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg, Unternehmen mit Firmenstandort in der Stadt Salzburg, Vereine mit dem Sitz in der Stadt Salzburg

Was wird gefördert: Lastenräder, Radanhänger und Behindertenräder (Behindertenfahrräder und deren Umbauten)
Förderobjekte müssen im Fachhandel in der Stadt Salzburg erworben werden.
Lastenräder müssen codiert bzw. registriert sein (Codierung Carlavelorep, Elisabethstr. 17, jeden Do von 15-17 Uhr, www.carlavelorep.at oder Registrierung unter www.fase24.at

Nähere Infos zur Förderung bei Michael Buchner, Mail:  , Tel: +43 662 8072 - 2611

Wieviel wird gefördert: 
a) für Fahrradanhänger 30 % des Neupreises, jedoch max. € 250,-
b) für Lastenfahrräder 30 % des Neupreises, jedoch max. € 800,-
c) für elektrounterstützte Lastenfahrräder 30 % des Neupreises, jedoch max. € 1.000,-
d) für Behindertenfahrräder 30 % des Neupreises, jedoch max. € 1.000,-
e) für Radumbauten für Menschen mit Beeinträchtigungen 30 % des Umbaupreises, jedoch max. € 1.000,-

Wielange wird gefördert: bis das Budget von 40.000 € verbraucht ist 

Mehr Infos und Förderantrag hier

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Steiermark

Aktuelle Informationen zu den Förderungen in der Steiermark finden sie hier.

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Vorarlberg 

  • Lustenau

Förderstelle: Marktgemeinde Lustenau

Wer wird gefördert: Personen mit Hauptwohnsitz in Lustenau

Was wird gefördert: Kinder-Radanhänger, Lastenanhänger, Trolley und Lastenfahrräder, die bei einem ortsansäßigen Händler gekauft werden.

Wieviel wird gefördert: 25 % des Kaufpreises (maximal bis zu 150,- Euro).

Wielange wird gefördert: offen

Hier gehts zur Förderung

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In Lustenau begann auch die Initiative "Radeln ohne Alter" in Österreich.

  • Weitere Vorarlberger Gemeinden

In vielen Vorarlberger Gemeinden gibt es eine Förderung, etwa in Dornbirn, Bregenz, Wolfurt, Sulzberg, Sibratsgfäll und Krumbach. Alle Infos finden Sie hier

Niederösterreich

  • Bruck an der Leitha

Förderstelle: Stadtgemeinde Bruck/Leitha

Wer wird gefördert:

  • Volljährige, natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Bruck an der Leitha/Wilfleinsdorf
  • Unternehmen mit Firmensitz in Bruck an der Leitha/Wilfleinsdorf

Was wird gefördert: Der Ankauf von neuen Lastenfahrrädern und Elektrolastenfahrrädern, für den privaten Gebrauch bzw. die gewerbliche Nutzung. Der Förderwerber muss das Fahrrad mindestens für die Dauer von 12 Monaten im Eigentum halten.

Wieviel wird gefördert:  

  • € 400,-- für Lastenfahrräder
  • € 500,-- für Elektro–Lastenfahrräder
  • Begrenzung mit maximal 50% der Investitionskosten
  • Pro Förderwerber können maximal zwei Fahrräder gefördert werden

Wielange wird gefördert: offen

Hier gehts zur Förderung.

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  • Wolkersdorf im Weinviertel

Förderstelle: Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel

Wer wird gefördert: Die Förderung wird nach Maßgabe der finanziellen Mittel Bürgerinnen und Bürgern (Einzelpersonen) gewährt, die im Gemeindegebiet von Wolkersdorf einen Wohnsitz begründet haben und einen vollständigen Förderantrag mit allen geforderten Beilagen im Stadtamt Wolkersdorf abgeben. 

Was wird gefördert: 

Transporträder und Radanhänger

Wieviel wird gefördert: 

  • Radanhänger neu 25% des Anschaffungspreises maximal jedoch € 150,00
  • Lastenrad neu 25% des Anschaffungspreises maximal jedoch € 150,00 

Wielange wird gefördert: bis 30.06.2024

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Recherchiert vom Büro der Radlobby Österreich. Ohne Gewähr, Detailinformationen siehe die verlinkten Förderseiten. Der Artikel stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

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