Förderungen für Transporträder
Transporträder sind die praktische, schnelle und umweltschonende Alternative zu motorisierten Gefährten und erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Egal, ob Kinder, Einkauf oder Möbel: Mit einem Lastenrad lässt sich alles einfach und bequem von A nach B bringen. In Österreich gibt es finanzielle Unterstützung beim Ankauf von Lastenrädern, teilweise können sogar mehrere Förderungen kombiniert werden. Die Anschaffung eines Transportrades wird dadurch noch attraktiver gemacht. Die Radlobby bietet hier einen Überblick mit Stand Februar 2022:

Bundesweite Förderung
Förderprogramm:
Förderungsaktion E-Mobilität für Private, Fahrzeuge zur Personenbeförderung und zur Güterbeförderung
Die E-Mobilitätsoffensive wird auch im Jahr 2022 fortgesetzt. Die technischen Vorbereitungsarbeiten hierzu laufen aktuell. Weitere Infos sollten demnächst hier zu finden sein.

Wien
1) Förderprogramm für Betriebe:
Förderaktion für elektrische Lastenfahrräder und Elektrolastenanhänger für Betriebe u.ä.
Förderstelle:
Abwicklungsstelle:
UIV Urban Innovation Vienna GmbH
Kontakt: Viktoria Forstinger
Wer wird gefördert:
Gefördert werden Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, öffentliche Gebietskörperschaften und Vereine. Sitz oder Niederlassung sowie Wertschöpfung muss in Wien sein.
Was wird gefördert:
Die Stadt Wien fördert die Anschaffung von elektrischen Lastenfahrrädern sowie Elektrolastenanhängern. Gefördert werden auch Adaptierungen auf spezielle Nutzungsbedürfnisse (Aufbauten, Transportboxen et cetera), der Einbau von Datentrackern sowie zusätzliche Akkus.
Der Betrieb mit 100 % erneuerbarer Energie (Ökostrom) ist Fördervoraussetzung.
Die Förderaktion wird aus den Mitteln des Ökostromfonds Wien finanziert.
Wieviel wird gefördert:
-
Elektrische Lastenfahrräder werden mit maximal 30 % der förderfähigen Kosten bis maximal 4.000 Euro pro elektrischem Lastenfahrrad beziehungsweise pro Elektrolastenanhänger gefördert. Gefördert werden insgesamt maximal 6 Stück.
-
500 Euro Bonus
- für die ersten 3 Förderzusagen pro Bezirk
- pro Verkauf oder Verwertung eines mehrspurigen Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor
Wielange wird gefördert:
Förderungsanträge können bis zum Ausschöpfen der Mittel eingebracht werden, längstens jedoch bis zum 31.12.2022.
Der Antrag auf die Förderung muss vor dem Kauf gestellt werden. Die Registrierung erfolgt online hier.
Eckpunkte der Förderung:
Der städtische Raum bietet ein hohes Potenzial für nachhaltigen Wirtschaftsverkehr. Kurze Transportwege lassen sich mit Lastenfahrrädern umweltschonend und effizient abwickeln. Die Stadt Wien fördert daher ab 1. Februar 2020 die Anschaffung von ein- und mehrspurigen elektrischen Lastenfahrrädern und Elektrolastenanhänger speziell für Betriebe in Wien. Insgesamt stehen dafür 800.000 EUR aus dem Ökostromfonds Wien zur Verfügung.
Der Antrag auf die Förderung muss vor dem Kauf beziehungsweise dem Leasing gestellt werden.
Förderbedingungen im Detail: Hier klicken.

2) Förderung für innovative, energieeffiziente Mobilitätsangebote im Wohnbau
Förderstelle:
Wer wird gefördert:
Antragsberechtigt sind juristische Personen, alleine oder als Konsortium. Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt.
Was wird gefördert:
Gefördert werden Sharing-Angebote, die mindestens ein Elektroauto beinhalten. Darüber hinaus werden aber auch zusätzliche Sharing-Angebote wie 2-rädrige Fahrzeuge (Fahrräder, elektrische Fahrräder, elektrische Roller und Mopeds, Lastenfahrräder, elektrische Lastenfahrräder, Elektrolastenanhänger) gefördert.
Wieviel wird gefördert:
- Pro Projekt werden maximal 200.000 Euro gefördert:
- Für immaterielle Leistungen maximal 50 % der Gesamtkosten
- Für materielle Leistungen maximal 30 % der Gesamtkosten
- Bei kleinen Unternehmen wird die Förderintensität jeweils um 20 Prozentpunkte und bei mittleren Unternehmen jeweils um 10 Prozentpunkte erhöht.
Immaterielle Leistungen:
- Detailplanung und Vorbereitung des Projekts, inklusive Einbeziehung der Bewohnerinnen und Bewohner zur Feststellung des spezifischen Bedarfs
- Bewusstseinsbildende Maßnahmen zur Bewerbung des Projekts in der Wohnanlage
- Aufbau des Monitorings und die regelmäßige Datenerfassung und -auswertung
- Betreuung des Angebots während des Testbetriebs
- Ausarbeitung eines nachhaltigen Betriebsmodells ("nach Förderung")
- Evaluierung der erzielten Wirkungen
Materielle Leistungen:
- Allfällig erforderliche Bauarbeiten zur Errichtung des neuen Sharing-Angebots
- E-Ladeinfrastruktur mit Ausnahme der Wallbox (beispielsweise Stemmarbeiten oder Verlegung elektrischer Leitungen)
- Anschaffung beziehungsweise das Leasing von Fahrzeugen aller Art, sofern dafür keine Bundesmittel in Anspruch genommen werden können
- Sharing-Hardware samt Einbau
- Anschaffung beziehungsweise Verwendung einer Buchungsplattform
- Anmietung von Parkflächen
Wielange wird gefördert:
Die Förderaktion ist bis 31.3.2022 befristet beziehungsweise endet im Falle der Ausschöpfung der vorgesehenen Fördermittel vorzeitig.
Förderanträge können zu den festgelegten Stichtagen eingebracht werden.
Nur für Anträge aus der Bewohnerschaft
Ausschließlich für Projekte aus der Bewohnerschaft gibt es eine weitere, vereinfachte Möglichkeit, für welche mittels Verein oder anderem rechtlichen Zusammenschluss eingereicht werden kann. Gefördert wird mit Pauschalsummen:
Gefördert wird mit Pauschalsummen:
Einmalig 20.000 Euro für Planung, Konzeption, Bewerbung, Betriebsmodell, Evaluation sowie Herstellung und Einrichtung des Sharing-Angebots
Monatlich pro Monat Betrieb des Sharing-Angebots: für das gesamte Angebot inklusive dem 1. E-Auto 400 Euro, für das 2. E-Auto 200 Euro
Oberösterreich / Linz
Förderstelle: Stadt Linz
Wer wird gefördert: Privatpersonen, Fahrgemeinschaften, Betriebe/ Organisationen etc. mit Standort bzw. Hauptwohnsitz in Linz
Was wird gefördert: Transporträder, E-Transporträder, außerdem: Fahrradanhänger
Wieviel wird gefördert: max. 30% der Investitionskosten. Maximale Förderbeträge: Transportrad 800€, E-Transportrad: 1000€, Fahrradanhänger 150€
Wielange wird gefördert: derzeit unbefristet

Oberösterreich / Neukirchen
Förderstelle: Gemeinde Neukirchen an der Enknach
Wer wird gefördert: Personen mit Hauptwohnsitz in Neukirchen an der Enknach,
örtliche Betriebe, Vereine und Organisationen
Was wird gefördert: Transporträder, E-Transporträder, außerdem: Transportanhänger
Wieviel wird gefördert: max. 50% der Anschaffungskosten (max. 500€)
Wielange wird gefördert: derzeit unbefristet

Salzburg
2021 stehen knapp € 40.000 für die Förderung von Fahrradanhängern und Transporträdern für BewohnerInnen der Stadt Salzburg zur Verfügung. Die Förderung ist mit der Bundesförderung kombinierbar.
Förderstelle: Stadt Salzburg
Wer wird gefördert: Privatpersonen, Hausgemeinschaften mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg, Unternehmen mit Firmenstandort in der Stadt Salzburg, Vereine mit dem Sitz in der Stadt Salzburg
Was wird gefördert: Lastenräder, Radanhänger und Behindertenräder (Behindertenfahrräder und deren Umbauten)
Förderobjekte müssen im Fachhandel in der Stadt Salzburg erworben werden.
Lastenräder müssen codiert bzw. registriert sein (Codierung Carlavelorep, Elisabethstr. 17, jeden Do von 15-17 Uhr, www.carlavelorep.at oder Registrierung unter www.fase24.at)
Nähere Infos zur Förderung bei Michael Buchner, Mail: , Tel: +43 662 8072 - 2611
Wieviel wird gefördert: Radanhänger 20% max. 150 €, Lastenräder 30% max. 800 €, E-Lastenräder und Behindertenräder bzw. deren Umbauten 30%, max. 1.000 €
Insgesamt stehen 40.000 € zur Verfügung.
Wielange wird gefördert: bis das Budget von 40.000 € verbraucht ist
Mehr Infos und Förderantrag hier.

Steiermark
Aktuelle Informationen zu den Förderungen in der Steiermark finden sie hier.
Tirol
-
Osttirol/Lienz
Förderstelle: Stadtgemeinde Lienz
Wer wird gefördert: Personen und Unternehmen mit Hauptwohnsitz bzw. Firmensitz in Lienz
Was wird gefördert: Ankauf von Elektro-Transporträdern
Wieviel wird gefördert: 500 Euro
Wielange wird gefördert: bis Fördertopf von 10.000 Euro aufgebraucht ist
Vorarlberg
-
Lustenau
Förderstelle: Marktgemeinde Lustenau
Wer wird gefördert: Personen mit Hauptwohnsitz in Lustenau
Was wird gefördert: Kinder-Radanhänger, Lastenanhänger, Trolley und Lastenfahrräder, die bei einem ortsansäßigen Händler gekauft werden.
Wieviel wird gefördert: 25 % des Kaufpreises (maximal bis zu 150,- Euro).
Wielange wird gefördert: offen

In Lustenau begann auch die Initiative "Radeln ohne Alter" in Österreich.
-
Weitere Vorarlberger Gemeinden
In vielen Vorarlberger Gemeinden gibt es eine Förderung, etwa in Dornbirn, Bregenz, Wolfurt, Sulzberg, Sibratsgfäll und Krumbach. Alle Infos finden Sie hier.
Niederösterreich
-
Bruck an der Leitha
Förderstelle: Stadtgemeinde Bruck/Leitha
Wer wird gefördert: Personen mit Hauptwohnsitz in Bruck/Leitha oder Wilfleinsdorf sowie Unternehmen mit Firmensitz dort
Was wird gefördert: Lastenfahrräder oder Elektro-Lastenfahrräder, die für mind. 12 Monate im Besitz des Förderwerbers bleiben.
Wieviel wird gefördert: max. 50 % des Kaufpreises, 400 € für Lastenfahrräder, 500 € für Elektro-Lanstenfahrräder
Wielange wird gefördert: offen
-
Wolkersdorf im Weinviertel
Förderstelle: Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel
Wer wird gefördert: Bürgerinnen und Bürger (Einzelper-sonen), die im Gemeindegebiet von Wolkersdorf einen Wohnsitz begründet haben
Was wird gefördert: Lastenräder und Radanhänger
Wieviel wird gefördert:
Von 01.01.2019 bis 31.12.2019: € 5.000,00 gesamt
Von 01.01.2020 bis 30.06.2020: € 2.500,00 gesamt
- Radanhänger neu 25% des Anschaffungspreises maximal jedoch € 150,00
- Lastenrad neu 25% des Anschaffungspreises maximal jedoch € 150,00
Wielange wird gefördert: bis 30.06.2020
Recherchiert vom Büro der Radlobby Österreich. Ohne Gewähr, Detailinformationen siehe die verlinkten Förderseiten. Der Artikel stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.