Förderungen für Transporträder
Transporträder sind die praktische, schnelle und umweltschonende Alternative zu motorisierten Gefährten und erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Egal, ob Kinder, Einkauf oder Möbel: Mit einem Lastenrad lässt sich alles einfach und bequem von A nach B bringen. In Österreich gibt es finanzielle Unterstützung beim Ankauf von Lastenrädern, teilweise können sogar mehrere Förderungen kombiniert werden. Die Anschaffung eines Transportrades wird dadurch noch attraktiver gemacht. Die Radlobby bietet hier einen Überblick mit Stand Februar 2021:

Bundesweite Förderung
Förderprogramm:
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) fördert gemeinsam mit dem österreichischen Sportfachhandel die Anschaffung von (E-)Transporträdern. Das Angebot wird im Rahmen von klimaaktiv mobil aus Mitteln des Klima- und Energiefonds abgewickelt. Diese Förderung richtet sich an Privatpersonen, Gemeinden und Betriebe.
Förderstelle: Klimaschutzministerium gemeinsam mit Zweiradimporteuren und dem Sportfachhandel
Wer wird gefördert:
Privatpersonen, Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Was wird gefördert:
E-Ladestationen, leichte E-Nutzfahrzeuge, E-Kleinbusse, E-Leichtfahrzeuge, E-Zweiräder, E-Fahrräder und (E-)Transporträder
- das Elektro-Transportrad muss mit 100 % Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden (Nachweis erforderlich)
- Förderhöhen sind Pauschalsätze (mit maximal 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt)
- der e-Mobilitätsbonusanteil des Fahrradhändlers in der Höhe von 150€ muss beim Kauf gewährt worden sein und auf der Rechnung angeführt sein
- die Behaltefrist für geförderte Fahrzeuge beträgt 4 Jahre
Private: Transporträder, Elektro-Transporträder
Betriebe: Transporträder, Elektro-Transporträder, zusätzlich Elektro-Fahrräder ab 5 Stk.
Der Betrieb mit 100% erneuerbarer Energie ist Fördervoraussetzung!

Wieviel wird gefördert:
Die Anschaffung von Transporträdern und Elektro-Transporträdern wird nun mit einem E-Mobilitätsbonus von insgesamt 1.000 Euro unterstützt (zuvor 850 Euro), davon 150 Euro durch den Sportfachhandel und 850 Euro durch das Klimaschutzministerium, und kann sowohl von Betrieben, Vereinen und Gemeinden, als auch von Privatpersonen in Anspruch genommen werden.
Wielange wird gefördert: Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.03.2022 eingebracht werden
Eckpunkte der Förderung:
Die Förderung erfolgt im Rahmen der bewährten Förderinstrumente der Umweltförderung im Inland, des klimaaktiv-mobil-Programms und des Klima- und Energiefonds. Als One-Stop-Shop-Abwicklungsstelle für alle Förderungen fungiert die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC). Online-Registrierung sowie Einreichung von Förderungsanträgen erfolgen über die Abwicklungsstelle KPC unter umweltfoerderung.at.
Wien
Die Stadt Wien hat 2020 eine Förderung für Transportfahrräder beschlossen. Die Förderung gilt auch im Jahr 2021.
1) Förderprogramm für Betriebe:
Förderaktion für elektrische Lastenfahrräder und Elektrolastenanhänger für Betriebe u.ä.
Förderstelle:
Abwicklungsstelle:
UIV Urban Innovation Vienna GmbH
Kontakt: Viktoria Forstinger
Wer wird gefördert:
Gefördert werden Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, öffentliche Gebietskörperschaften und Vereine. Sitz oder Niederlassung sowie Wertschöpfung muss in Wien sein.
Was wird gefördert:
Die Anschaffung von elektrischen Lastenfahrrädern sowie Elektrolastenanhängern mit mehr als 40 Kilogramm Ladegewicht. Gefördert werden auch Adaptierungen auf spezielle Nutzungsbedürfnisse (Aufbauten, Transportboxen et cetera), der Einbau von Datentrackern sowie zusätzliche Akkus.
Wieviel wird gefördert:
- Bei elektrischen Lastenfahrrädern mit einer Nutzlast von 40 bis 100 kg: maximal 50 % der förderfähigen Kosten bis maximal 2.000 Euro pro elektrischem Lastenfahrrad beziehungsweise pro Elektrolastenanhänger
- Bei elektrischen Lastenfahrrädern mit einer Nutzlast über 100 kg: maximal 30 % der förderfähigen Kosten bis maximal 4.000 Euro pro elektrischem Lastenfahrrad beziehungsweise pro Elektrolastenanhänger. Neben der Anschaffung wird auch das Leasing mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 36 Monaten gefördert.
- 500 Euro Bonus für die ersten 3 Förderzusagen pro Bezirk
- pro Verkauf oder Verwertung eines mehrspurigen Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor
Wielange wird gefördert: Förderungsanträge können bis zum Ausschöpfen der Mittel eingebracht werden, längstens jedoch bis zum 31.12.2021.
Eckpunkte der Förderung:
Der städtische Raum bietet ein hohes Potenzial für nachhaltigen Wirtschaftsverkehr. Kurze Transportwege lassen sich mit Lastenfahrrädern umweltschonend und effizient abwickeln. Die Stadt Wien fördert daher ab 1. Februar 2020 die Anschaffung von ein- und mehrspurigen elektrischen Lastenfahrrädern und Elektrolastenanhänger speziell für Betriebe in Wien. Insgesamt stehen dafür 800.000 EUR aus dem Ökostromfonds Wien zur Verfügung.
Der Antrag auf die Förderung muss vor dem Kauf beziehungsweise dem Leasing gestellt werden.

2) Förderprogramm für Private:
Förderung von Transportfahrrädern für Private
Förderstelle:
Kontakt: Mobilitätsagentur Wien
Wer wird gefördert:
Privatpersonen in Wien
Was wird gefördert:
Anschaffung von Transportfahrrädern mit und ohne Elektromotor - mit bestimmten technischen Förderbedingungen, z.B. zum Radstand, der Transportkapazität u.ä. Siehe Infoblatt unten
Wieviel wird gefördert:
Maximal werden 50 Prozent des Netto-Kaufpreises bis zu einer Höhe von 800 Euro refundiert werden. Handelt es sich um ein Lastenfahrrad mit Elektromotor erhöht sich die Fördersumme auf maximal 1.000 Euro. Diese Förderung gilt für neu gekaufte Transportfahrräder. Eine Behaltepflicht von zwei Jahren ist verpflichtend.
Für gekaufte Transportfahrräder kann bis maximal drei Monate nach dem Kauf ein Förderantrag gestellt werden. Das gilt auch rückwirkend.
Wielange wird gefördert: Förderungsanträge können bis zum Ausschöpfen der Mittel eingebracht werden.
Eckpunkte der Förderung:
Insgesamt beträgt der Fördertopf wie schon 2017 300.000 Euro. Die erste Tranche dieser Förderung 2020 war bereits im Sommer vergriffen. Am 24.9.2020 hat der Wiener Gemeinderat die Förderung um eine zweite Tranche aufgestockt. Neben einer begrenzten Anzahl von Grätzlfahrrädern werden Transportfahrräder mit bis zu 50% und bis zu 1.000€ gefördert.
-> Hier geht es zur Förderung samt Infoblatt der Mobilitätsagentur
Oberösterreich / Linz
Förderstelle: Stadt Linz
Wer wird gefördert: Privatpersonen, Fahrgemeinschaften, Betriebe/ Organisationen etc. mit Standort bzw. Hauptwohnsitz in Linz
Was wird gefördert: Transporträder, E-Transporträder, außerdem: Fahrradanhänger
Wieviel wird gefördert: max. 30% der Investitionskosten. Maximale Förderbeträge: Transportrad 800€, E-Transportrad: 1000€, Fahrradanhänger 150€
Wielange wird gefördert: derzeit unbefristet

Oberösterreich / Neukirchen
Förderstelle: Gemeinde Neukirchen an der Enknach
Wer wird gefördert: Personen mit Hauptwohnsitz in Neukirchen an der Enknach,
örtliche Betriebe, Vereine und Organisationen
Was wird gefördert: Transporträder, E-Transporträder, außerdem: Transportanhänger
Wieviel wird gefördert: max. 50% der Anschaffungskosten (max. 500€)
Wielange wird gefördert: derzeit unbefristet

Salzburg
2021 stehen knapp € 40.000 für die Förderung von Fahrradanhängern und Transporträdern für BewohnerInnen der Stadt Salzburg zur Verfügung. Die Förderung ist mit der Bundesförderung kombinierbar.
Förderstelle: Stadt Salzburg
Wer wird gefördert: Privatpersonen, Hausgemeinschaften mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg, Unternehmen mit Firmenstandort in der Stadt Salzburg, Vereine mit dem Sitz in der Stadt Salzburg
Was wird gefördert: Lastenräder, Radanhänger und Behindertenräder (Behindertenfahrräder und deren Umbauten)
Förderobjekte müssen im Fachhandel in der Stadt Salzburg erworben werden.
Lastenräder müssen codiert bzw. registriert sein (Codierung Carlavelorep, Elisabethstr. 17, jeden Do von 15-17 Uhr, www.carlavelorep.at oder Registrierung unter www.fase24.at)
Nähere Infos zur Förderung bei Michael Buchner, Mail: , Tel: +43 662 8072 - 2611
Wieviel wird gefördert: Radanhänger 20% max. 150 €, Lastenräder 30% max. 800 €, E-Lastenräder und Behindertenräder bzw. deren Umbauten 30%, max. 1.000 €
Insgesamt stehen 40.000 € zur Verfügung.
Wielange wird gefördert: bis das Budget von 40.000 € verbraucht ist
Mehr Infos und Förderantrag hier.

Steiermark
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Land
Förderstelle: Land Steiermark
Wer wird gefördert:
- Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark
- Vereinsvertretungen für Vereinszwecke mit Sitz in der Steiermark
- sonstige UnternehmerInnen mit Unternehmensstandort in der Steiermark
Was wird gefördert: Förderungsfähig sind Investitionen in fabriksneue, elektrisch oder nicht elektrisch betriebene ein- oder dreispurige Lastenfahrräder sowie fabriksneue, elektrisch oder nicht elektrisch betriebene Falträder. Lastenfahr- bzw. Falträder gelten innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach ihrem erstmaligen Kauf (im In- oder Ausland) bei einem hiezu befugten Händler als fabriksneu.
Wieviel wird gefördert: Natürliche Personen: € 500,--; Juristische Personen: € 400,--
Die maximal mögliche Förderung ist mit 25 Prozent der zurechenbaren Investitionskosten begrenzt.
Wielange wird gefördert: bis 30. Juni 2020
Mehr Infos hier.
Hier gehts zum Förderungsantrag
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Stadt Graz
Förderstelle: Umweltamt der Stadt Graz
Wer wird gefördert: Unternehmen, Institutionen (Schulen, Universitäten, Wohnbauträger, Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen, Vereine, etc.) jeweils mit Standort und überwiegender Geschäftstätigkeit im Stadtgebiet von Graz, Hausgemeinschaften
Was wird gefördert: Transporträder
Wieviel wird gefördert: 50% der Anschaffungskosten (bis max. 1.000€)
Wielange wird gefördert:bis 31.12.2020

Tirol
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Osttirol/Lienz
Förderstelle: Stadtgemeinde Lienz
Wer wird gefördert: Personen und Unternehmen mit Hauptwohnsitz bzw. Firmensitz in Lienz
Was wird gefördert: Ankauf von Elektro-Transporträdern
Wieviel wird gefördert: 500 Euro
Wielange wird gefördert: bis Fördertopf von 10.000 Euro aufgebraucht ist
Vorarlberg
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Lustenau
Förderstelle: Marktgemeinde Lustenau
Wer wird gefördert: Personen mit Hauptwohnsitz in Lustenau
Was wird gefördert: Kinder-Radanhänger, Lastenanhänger, Trolley und Lastenfahrräder, die bei einem ortsansäßigen Händler gekauft werden.
Wieviel wird gefördert: 25 % des Kaufpreises (maximal bis zu 150,- Euro).
Wielange wird gefördert: offen

In Lustenau begann auch die Initiative "Radeln ohne Alter" in Österreich.
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Weitere Vorarlberger Gemeinden
In vielen Vorarlberger Gemeinden gibt es eine Förderung, etwa in Dornbirn, Bregenz, Wolfurt, Sulzberg, Sibratsgfäll und Krumbach. Alle Infos finden Sie hier.
Niederösterreich
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Bruck an der Leitha
Förderstelle: Stadtgemeinde Bruck/Leitha
Wer wird gefördert: Personen mit Hauptwohnsitz in Bruck/Leitha oder Wilfleinsdorf sowie Unternehmen mit Firmensitz dort
Was wird gefördert: Lastenfahrräder oder Elektro-Lastenfahrräder, die für mind. 12 Monate im Besitz des Förderwerbers bleiben.
Wieviel wird gefördert: max. 50 % des Kaufpreises, 400 € für Lastenfahrräder, 500 € für Elektro-Lanstenfahrräder
Wielange wird gefördert: offen
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Wolkersdorf im Weinviertel
Förderstelle: Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel
Wer wird gefördert: Bürgerinnen und Bürger (Einzelper-sonen), die im Gemeindegebiet von Wolkersdorf einen Wohnsitz begründet haben
Was wird gefördert: Lastenräder und Radanhänger
Wieviel wird gefördert:
Von 01.01.2019 bis 31.12.2019: € 5.000,00 gesamt
Von 01.01.2020 bis 30.06.2020: € 2.500,00 gesamt
- Radanhänger neu 25% des Anschaffungspreises maximal jedoch € 150,00
- Lastenrad neu 25% des Anschaffungspreises maximal jedoch € 150,00
Wielange wird gefördert: bis 30.06.2020
Recherchiert vom Büro der Radlobby Österreich. Ohne Gewähr, Detailinformationen siehe die verlinkten Förderseiten. Der Artikel stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.