Förderungen fürs Fahrrad(fahren)

Radfahren sollte belohnt werden. Weil Radfahren in vielen Bereichen viel bewirken kann: Man denke da nur an den Gesundheitseffekt, die Reduktion der Emissionen, die Verfügbarkeit von mehr Platz auf begrenztem öffentlichen Raum.

Wir haben einen Überblick über die Fördermöglichkeiten erstellt - ohne Anspruch auf Vollständigkeit (Stand 02.04.2024). Sollten Sie von weiteren Förderungen wissen, freuen wir uns über ein kurzes Mail an .

Achtung: Oft ist es möglich, die Förderungen der verschiedenen Förderstellen zu kombinieren. Achten Sie jeweils auf die Förderbedingungen, sowie die Einreichfrist.

Fahrräder

Infrastruktur

Anlaufstellen klimaaktiv mobil-Förderungen

Fahrräder (Transporträder, Falträder und Elektrofahrräder)

(E-)Transporträder, (E-)Falträder gefördert vom Bundesministerium

ab 2.4.2024 bis Frühjahr 2025

Die Beschaffung des Rades darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht länger als 9 Monate zurückliegen.

Wer wird gefördert:

Privatpersonen

Was wird gefördert:

Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-Transporträdern und Elektro-Falträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden, sowie die Anschaffung von Transporträdern und Falträdern.

Eine Förderung von Fahrrädern mit Elektroantrieb ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.

Eine Förderung von (E-)Falträdern ist an den Besitz einer – zum Zeitpunkt der Einreichung gültigen – ÖV-Jahresnetzkarte gebunden.

Wieviel wird gefördert:

(E-)Transporträder: 1000 €

(E-)Falträder: 600 €

Weitere Infos

Lastenfahrräder gefördert von der Stadt Graz (Umweltamt)

1.1.2024 bis 31.12.2024

Die Beschaffung des Lastenfahrrades darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht länger als 6 Monate zurückliegen.

Wer wird gefördert:

  • Unternehmen,

  • Institutionen (Schulen, Universitäten, Wohnbauträger, Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen, Vereine, etc.) jeweils mit Standort des Fördergegenstandes und Geschäftstätigkeit damit im Stadtgebiet von Graz und

  • Hausgemeinschaften

Wieviel wird gefördert: 50% der Anschaffungskosten bis max. 1.000 EUR, kann mit weiteren Förderungen kombiniert werden, jedoch darf keine Überförderung (mehr als 100% der anrechenbaren Anschaffungskosten) entstehen

Weitere Infos: detaillierte Informationen der Stadt Graz

Elektrofahrräder gefördert von der Stadtgemeinde Gleisdorf

Wer wird gefördert: Natürliche Personen

Wieviel wird gefördert: 100 EUR /Fahrrad

Weitere Infos: Website der Stadtgemeinde Gleisdorf

Elektrofahrräder gefördert von der Stadtgemeinde Weiz

Wer wird gefördert: Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz Weiz

Wieviel wird gefördert: 100 EUR /Fahrrad

Weitere Infos: Website der Stadtgemeinde Weiz

Planungsleistungen, Infrastrukturmaßnahmen und bewusstseinsbildende Maßnahmen

Planungsleistungen, Infrastrukturmaßnahmen und bewusstseinsbildende Maßnahmen vom Bundesministerium

Seit April 2022 läuft das Aktionsprogramm klimaaktiv mobil Radverkehr und Mobilitätsmanagement. Die Schaffung neuer Infrastruktur für den Fußverkehr und den Radverkehr – von kleinen, lokalen Radprojekten über kombinierte Fuß- und Radinfrastruktur bis hin zu mehrjährigen regionalen Radnetzausbauprogrammen und Radschnellverbindungen – wird finanziell unterstützt.

Weitere Infos: detaillierte Informationen vom Bundesministerium

Planungsleistungen, Infrastrukturmaßnahmen und bewusstseinsbildende Maßnahmen vom Land Steiermark

Wer wird gefördert:

  • Gemeinden & Gemeindeverbände
  • juristische Personen mit Gemeindebeteiligung
  • Unternehmen
  • Vereine

Weitere Infos: detaillierte Informationen vom Land Steiermark

Radabstellanlagen gefördert von der Stadt Graz

1.1.2024 bis 31.12.2024

Was und wieviel wird gefördert:

  • Fahrradständer ohne Überdachung (zu 20 % der anrechenbaren Anschaffungskosten, max. 35 Euro/Fahrradabstellplatz)

  • Überdachte Fahrradabstellplätze und Fahrradboxen mit oder ohne Ladestationen für E‑Bikes (zu 20 % der anrechenbaren Anschaffungskosten, max. 470 Euro/Fahrradabstellplatz)

  • Bei Einsatz von Ökostrom zum Laden von E-Bikes: zusätzlich einmalig 50 Euro

  • Bei PKW-Stellplatz-Reduktion bei Unternehmen:  zusätzlich einmalig 150 Euro/reduziertem PKW-Stellplatz

Wer wird gefördert:

  • Unternehmen

  • Institutionen (Schulen, Universitäten, Wohnbauträger, Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen, Vereine, etc.), jeweils mit Standort des Fördergegenstandes und Geschäftstätigkeit im Stadtgebiet von Graz und

  • Hausgemeinschaften

Diese Förderung der Stadt Graz kann mit allfälligen weiteren Förderungen, insbesondere der Förderung des Landes Steiermark für Fahrradabstellanlagen kombiniert werden, jedoch darf keine Überförderung (mehr als 100% der anrechenbaren Anschaffungskosten) erfolgen.

Hinweis: Besteht der Wunsch nach Errichtung einer Fahrrad-Abstellanlage, steht die Radlobby ARGUS Steiermark gerne beratend zur Seite, was die Standortwahl und das Ansuchen bei der Behörde betrifft.

Weitere Infos: detaillierte Informationen der Stadt Graz

Radabstellanlagen gefördert von der Marktgemeinde Gratkorn

bis zur Ausschöpfung des jährlichen finanziellen Rahmens

Wer wird gefördert: Unternehmen und Institutionen (wie Wohnbauträgern, Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen, etc.)

Weitere Infos: detaillierte Informationen der Marktgemeinde Gratkorn

Die Förderung der Marktgemeinde Gratkorn kann mit Förderungen des Landes Steiermark für Fahrradabstellanlagen kombiniert werden.

Anlaufstellen für klimaaktiv mobil-Förderungen

Für die verschiedenen Zielgruppen gibt es von klimaaktiv mobil Unterstützung bei den Projekten und Förderungen: