Der Wienflussweg - eine öffentliche Straße

wienfluss(c)stadtwien

Der Wienflussweg ist eine sieben Kilometer lange öffentliche Straße und verläuft von der Kennedybrücke bis zur Badgasse in Hadersdorf-Weidlingau in Penzing. Er wurde bis 2006 errichtet und 2010 wesentlich verlängert. Er besteht aus einem etwa vier Meter breiten Verkehrsraum im Flussbett. Er ist ein Erfolgsprojekt zur Neuschaffung von autofreien Verbindungen im bestehenden Stadtraum.

Der Weg wird zur Bedienung des Wienflusses durch die MA45 Wiener Gewässer genutzt und steht allen Menschen zur Benützung offen. Die MA45 behält sich vor, den Weg zu gewissen Zeiten und/oder aus bestimmten Gründen zu sperren.

Da der Weg zur Nutzung durch Behördenfahrzeuge, Radfahrende, FußgängerInnen und ähnliche bestimmt ist, wurde er als "Fahrverbot ausg. Rad" beschildert. [Der Weg ist kein Radweg im Sinne der StVO.] Die Stadt Wien empfiehlt den Weg zur Nutzung als Hauptradroute also als Bestandteil des Wiener Hauptradverkehrsnetzes und er ist eine Rad-Langstrecken-Verbindung (Korridor West).

Wienflussweg Verkehrszeichen
Wienflussweg und das Verkehrszeichen Fahrverbot mit Ausnahme

Die Mehrfachnutzung durch verschiedene Verkehrsmittel stellt zu gewissen Zeiten eine intensive Nutzung des Weges dar. Insgesamt ist der Wienflussweg eine deutliche Verbesserung für den Radverkehr und Fußverkehr entlang des Wientals. Parallele Hauptradrouten wie die Auhofstraße fristen ein kümmerliches Dasein und sollten endlich umgesetzt werden.

Wir haben zur rechtlichen Interpretation eine Anfrage im Sinne von  "Wer darf was?" und "Was kann man sich dort erwarten?" an die zuständige Behörde MA45 gestellt, die wir unten im Volltext anführen.

Fazit: Auf dem Wienflussweg gilt die StVO. Daher auch das Rücksichtnahmegebot, das Rechtsfahrgebot, das Gehen am Fahrbahnrand und andere mit dem Gesetz verbundenen Rechte und Pflichten.

Wir als Radlobby Wien setzten uns für ein Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme der StraßenverkehrteilnehmerInnen ein.

Auch zukünftig setzten wir uns dafür ein, dass Hauptradrouten im Trennverkehr ausgeführt werden, da Mischverkehr von Fuß und Rad aufgrund der Geschwindigkeitsunterschiede in dieser Funktion nicht verträglich ist.

Zum Wienflussweg fordern wir alle Verantwortlichen auf, keine falschen Erwartungen zu wecken und der Realität entsprechend auf den Charakter als "Straße mit öffentlichem Verkehr im Sinne der StVO" hinzuweisen, um das Miteinander der BewohnerInnen zu fördern.

hier die Auskunft der MA45 vom 16.11.2017:

danke für Ihre Anfrage, auch der MA 45 ist eine gegenseitige Rücksichtnahme der BenutzerInnen des Weges ein Anliegen! Der, auf Privatgrund der MA 45 verlaufende Wienflussweg, ist ein Bedienweg (für Kontrollen, Arbeiten etc. im Wienflussbett), der auch zur Benützung durch Fußgänger, Radfahrer, Skater, Servicefahrzeuge etc. freigegeben wurde. Aus Sicherheitsgründen ist der Weg bei Hochwassergefahr, Schneelage und Eis, Dunkelheit sowie bei Bau- bzw. Reparaturarbeiten zumindest abschnittsweise oder auch gänzlich gesperrt. Am Wienflussweg gilt die StVO.

Hinweis: Ähnliche Verhältnisse gibt es auf anderen Begleitwegen in Wien. Es gilt die StVO an Donaukanal, Donauinsel (ORF-Artikel), Prater Hauptallee (Falter-Artikel) etc.