Tempo 30 auf Hauptstraßen
30 km/h-Beschränkungen können auf Wiener Hauptstraßen eingerichtet werden, ohne dass deren Status als Hauptstraße verändert wird. Bis 2015 waren verkehrsberuhigte Bereiche auf Straßen außerhalb des Hauptstraßennetzes beschränkt, Tempo 30 Beschränkungen auf Hauptstraßen hatten somit meist zur Folge, dass diese Straßen den Status einer Hauptstraße verloren. Folgerichtig trat damit der Entfall von städtischen Förderungen bei Erhaltungsarbeiten (nicht Neubauten) ein. Mit der Verordnung vom 4.6.2015 des Wiener Gemeinderates betreffend Feststellung der Hauptstraßen und Nebenstraßen wurde dies