10 km/h-Regelung sorgt für Verkehrsbehinderung

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Die Bundesregierung will den Radverkehr verdoppeln, hält aber noch immer an blockierenden Altgesetzen fest. Es braucht eine StVO-Novelle, um den Ausbau der Radinfrastruktur voran zu treiben. Derzeit wird 1€ pro Person und Jahr in den Ausbau von Radinfrastruktur investiert. Im direkten Vergleich sind es 30€ pro Kopf und Jahr in Kopenhagen und den Niederlanden.

Die Radlobby fordert deshalb:  

Behinderung des Verkerhsflusses

Die sonderbare Vorschrift zur langsamen Annäherung an eine Radfahrerüberfahrt ohne Ampel wirken sich behindernd auf den gesamten Fluss des Verkehrs aus. Zudem ist sie widersprüchlich zum Rest der StVO: Nirgends sonst wird dem Bevorrechtigten  Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Um die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu erhalten, braucht es endlich zeitgemäße Radverkehrsinvestitionen und die fahrradfreundliche StVO-Novelle. 

Vorgeschichte

Seitdem das Thema Radverkehr bei der Klimaschutz-Enquete Ende Mai im Parlament
angesprochen wurde (die Radlobby war dabei), schaut auch die Polizei genauer hin und exektuiert diese bisher uninteressante Beschränkung. In der Realität äußerte sich das in vermehrten Planquadraten, bei denen Beamte die Radarpistole auf Menschen am Rad richtete. Besonders "beliebt" waren dabei ungeregelte Radfahrerüberfahrten (wie beispielsweise auf der Argentinierstraße). Laut Paragraf 68 Absatz 3a der StVO darf man sich ungeregelten Radfahrüberfahrten nur mit 10 km/h nähern. Eine Regel, die veraltet (1989!) ist, im Widerspruch zur sonstigen StVO steht und ein Unikum in Europa ist.

Rad-Flashmob 

Am Montag 2.7. fand ein zivilgesellschaftlicher Flashmob zur Entrümpelung der unlogischen 10 km/h-Regel bei der Annäherung an ungeregelte Radfahrerüberfahrten statt. Alle Verkehrsteilnehmer hielten sich konzertiert eine Stunde penibel an die StVO-Regeln, denn “Vurschrift is Vurschrift”. Dazu gehörte auch das Schneckentempo, die maximal 10 km/h Annäherungsgeschwindigkeit an ungeregelte Radfahrerüberfahrten. Die daraus entstehenden Verkehrsbehinderungen wurden so verdeutlicht und auf den Änderungsbedarf hingewiesen. 

Dieser zivilgesellschaftliche Flashmob wurde von der Liste Pilz und der Radlobby Österreich, dem Bundesverband der Interessenvertretungen Radverkehr, unterstützt.

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Mehr Geld für´s Rad

Die Bundesregierung will den Radverkehr verdoppeln, dazu braucht es eine StVO-Novelle und den Ausbau von Radinfrastruktur in der Höhe von 3 Mrd. Euro bis 2030. 

„Wir freuen uns, dass die Bundesregierung bis 2025 den Radverkehr verdoppeln will. Dazu braucht es aber dringend StVO-Novellen, wie die Entrümpelung der Beschränkung auf 10 km/h vor ungeregelten Radfahrerüberfahrten. Diese Bestimmung ist eine handfeste Diskriminierung, weil selbige nicht für andere VerkehrsteilnehmerInnen gilt. Nirgends sonst wird in der StVO dem Bevorrechtigten Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben.“ (Martha Bißmann, Verkehrssprecherin der Liste Pilz)

“Zeitgemäße Verkehrsregeln sollen logisch und nachvollziehbar sein. Die derzeitige Vorschrift von 10 km/h vor ungeregelten Radfahrerüberfahrten ist ein Sonderfall in Europa und widerspricht diesen Kriterien. Daher spricht sich die Radlobby Österreich für eine Änderung auf ‘angemessene Geschwindigkeit’ aus. Für die anvisierte Radverkehrsverdoppelung braucht Österreich eine fahrradfreundliche StVO-Novelle und zeitgemäße Radverkehrsinvestitionen in der Höhe von 30 €/Einwohner/Jahr.” (Roland Romano, Sprecher Radlobby Österreich)