Nicht benutzungspflichtige Radwege in Oberösterreich

Kennzeichnung

Auch in Oberösterreich gibt es langsam aber doch auch einzelne von der Benutzungspflicht befreite Radwege, erkennbar an den blauen quadratischen (statt wie sonst üblich runden) Tafeln.

Nach Braunau und Steyr wurden nun in Linz auch die ersten von der Benutzungspflicht befreiten Radwege umgesetzt:

  • Ein kurzes Stück eines neuen Radwegs in Linz bei der Kreuzung Landwiedstraße/Salzburgerstraße wurde als nicht-benutzungspflichtig ausgeschildert, um den RadlerInnen die Querung der Kreuzung auf der Fahrbahn zu vereinfachen. Dies ist zu begrüßen und sollte generell öfter umgesetzt werden.
  • In der Museumsstraße haben wir von der Radlobby die Aufhebung der Benutzungspflicht vorgeschlagen, weil der Radweg nur auf einer Seite ist und man Richtung Graben fahrend vorher eigentlich nicht auf der Fahrbahn fahren durfte, sonder immer auf die linke Fahrbahnseite auf den Radweg hätte wechseln müssen.
  • In der Wiener Straße wurde der neue einseitige gemischte Geh und Radweg durch die Unterführung bei der Westbahnstrecke gleich ohne Benützungspflicht angelegt. So können schnelle Radler die Straße ohne Seitenwechsel benützen, andere sind getrennt vom Straßenverkehr unterwegs.

 

Auf Bundesebene ist die Radlobby Österreich dran, zu erreichen, dass die Benutzungspflicht generell aufgehoben wird. Die Einführung von eigenen Schildern für nicht benutzungspflichtige Radwege sehen wir als einen wichtigen Schritt in diese Richtung.

 

Ausnahmen von der Benutzungspflicht

Für die Benutzungpflicht gibt es auch jetzt schon Ausnahmen: Fahrräder mit Anhänger, mehrspurige Fahrräder sowie RennradfahrerInnen im Training müssen Radwege generell nicht benutzen. Auch wenn die Benutzung eines Radwegs z.B. durch Schneebelag oder Glatteis eine Gefahr für RadfahrerInnen darstellt oder im Extremfall gar nicht möglich ist, gilt die Benutzungspflicht nicht.

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