Ende November trafen sich Aktive, Expert*innen und Interessierte in Wien, um gemeinsam Ideen für...
StVO Vergleich: Deutschland vs. Österreich
Der deutsche Bundesrat hat der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung mit einigen Änderungen und Ergänzungen zugestimmt. Es fehlt nur noch die mit Quartal 2/2020 erwartete Veröffentlichung im deutschen Bundesgesetzblatt und Deutschlang hat eine neue radfreundlichere Straßenverkehrsordnung!
Mit der Novelle sollen laut Bundesverkehrsministerium Verbesserungen für den Radverkehr erreicht und das Radfahren sicherer gemacht werden. Der ADFC hatte im Vorfeld kräftig gearbeitet, um mit einem eigenen Gesetzentwurf möglichst viele und weitreichende Verbesserungen für Radfahrende zu erreichen. Das Ministerium folgte dem ADFC-Entwurf in weiten Teilen.
In Österreich ist ebenfalls eine Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Regierungsprogramm 2020-25 angekündigt. Die Radlobby hat sich angesehen, wie sich die neuen deutschen Regelungen im Vergleich zur derzeitigen österreichischen Gesetzgebung verhalten. Diese Analyse wird durch Ihre Radlobby-Mitgliedschaft ermöglicht.
Das ändert sich für Autofahrende (bezogen auf den Radverkehr)
Überholabstand
Deutschland: Kfz-Fahrer*innen müssen einen festgeschriebenen Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und 2,0 m außerorts beim Überholen von Radfahrer*innen einhalten! Bisher gab es nur gerichtlich festgelegte Abstände.
Österreich: Die österreichische Rechtslage gleicht der früheren deutschen Bestimmung. Statt dem gesetzlich definierten Überholabstand von 1,5m ist in Österreich bloß ein „ausreichender Abstand“ in der StVO festgelegt. Ein Missstand, den es zu beseitigen gilt! Details siehe Abstand-Kampagne der Radlobby Österreich.
Parkstrafen
Deutschland: Für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie für das Halten in zweiter Reihe gelten höhere Bußgelder! Die bisherigen Bußgelder von 15 bis 30 Euro erhöhen sich auf 55 und bis zu 100 Euro. Erstmals gibt es für Parkverstöße – bei Gefährdung – zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
Österreich: Parkstrafen in Österreich sind peinlich niedrig. Obwohl Fahrzeuge oft behindernd und gefährdend abgestellt werden, erfolgt hier in der Regel bloß ein Organmandat von 21 bis 36 Euro. Dies verhindert eine effiziente Lernkurve. Einziger Lichtblick in der heutigen StVO: Wenn beispielsweise ein Gehsteig, Geh-&Radweg, Radweg, Radfahrstreifen oder Gleiskörper nicht benutzbar ("An der Benützung .. gehindert") oder gleichsam ein Zebrastreifen/Radfahrerüberfahrt verstellt ist, so hat die Behörde die Entfernung des Hindernisses ohne weiteres Verfahren zu veranlassen. Dies ist im §89a StVO explizit geregelt. Eine Abschleppung nach einem derartigen Falschparken kostet den Verursacher durchschnittlich 240 Euro. Aber nur, wenn die Behörde über das Hindernis auch informiert wird und einschreitet. Bei gravierenden Verstößen nach §89a empfiehlt die Radlobby-Sprecher Roland Romano "möglichst den Verursacher vor Ort ausfindig zu machen und zur Entfernung des Hindernisses auffordern." Ist dies nicht möglich oder realisierbar, "so ist es laut mehreren Polizeiauskünften ratsam, die Exekutive sofort telefonisch oder persönlich auf das Hindernis unter Nennung des §89a StVO aufmerksam zu machen."
Illegal abgestelltes Kraftfahrzeug am neu errichteten Naschmarkt-Radweg in Wien
In mehreren Städten, darunter Wien ist Schwarzparken ein wesentliches Problem im Alltag. Um dies zu verdeutlichen gibt es eigene Facebook-Gruppen gibt, die diese Missstände dokumentieren und die Lösung des Problems einfordern. Tenor: "Verkehrsregeln gelten auch für Kfz-Lenkende."
Dooring & gefährliches Abbiegen
Deutschland: Bußgelder für gefährdendes Abbiegen und Dooring verdoppelt! Werden Radfahrende durch Kfz-Fahrende beim Abbiegen gefährdet, wird ein Bußgeld von 140 Euro statt wie bisher 70 Euro fällig und man hat ein Monat Fahrverbot. Gefährdung durch plötzlich aufgerissene Autotüren: 40 statt 20 Euro.
Österreich: Beim Abbiegen ist auf andere VerkehrsteilnehmerInnen zu achten, dies ist in einer Vielzahl von StVO-Paragraphen geregelt. Hier ist generell, aber auch insbesondere auf querende FußgängerInnen bzw. Radfahrende zu achten und eine Gefährdung verboten. Fahrzeugtüren sind gemäß §23 Abs 4 geschlossen zu halten, wenn sonst eine Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer vorliegt. Für den Verstoß gegen diese Bestimmungen gibt es anders als in Deutschland keine fixe Höhe für Bußgelder.
Halten auf Radstreifen
Deutschland: Das Halten auf Radschutzstreifen ist mit der Novelle verboten! Damit entfällt das bisher erlaubte Halten von bis zu drei Minuten. Eine skurrile Sonderregelung wurde damit in Deutschland abgeschafft.
Österreich: In Österreich ist dies schon heute nicht erlaubt. Im §24 Abs 1 lit k StVO ist ein Halten und Parken auf Radwegen, Geh-&Radwegen sowie Radfahrstreifen explizit verboten. Ist ein Radfahrender an der Benützung eines Radstreifens durch ein abgestelltes Fahrzeug gehindert, so hat die Behörde nach §89a StVO bereits heute die sofortige Entfernung des Hindernisses ohne weiteres Verfahren zu veranlassen.
Parken vor Kreuzungen
Deutschland: Das Parkverbot vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen wurde neben Radwegen auf acht Meter ausgeweitet.
Österreich: Diese Anhebung würde auch der 5-Meter-Regel Österreichs vor Kreuzungen, Schutzwegen, Radfahrerüberfahrten u.ä. zur Sicherstellung von Sichtbeziehungen gut tun. So können die Menschen einander frühzeitig erkennen, der Verkehrsablauf ist vorhersehbarer. Ein Punkt für die von der Bundesregierung angekündigte StVO-Novelle.
Abbiegen für LkW
Deutschland: Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t festgeschrieben! Um Abbiegeunfälle zu vermeiden, dürfen Lkw nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen, schneller nur dann, „wenn nicht mit Radverkehr zu rechnen ist“, so die ergänzende Einschränkung durch den Bundesrat. Schritttempo gibt dem Lkw-Fahrer mehr Zeit, die Abbiegesituation zu überblicken. Das Bußgeld für die Missachtung beträgt 70 Euro, dazu kommt ein Punkt im Fahreignungsregister.
Damit geht Deutschland den Weg der noch stärker betonten Eigenverantwortung. Vorschriften für Direktsichtkabinen bzw. Abbiege-Assistenzsysteme fehlen.
In Österreich gibt es derzeit auch keinen generellen Schutz vor gefährlichen Lkw und deren eingeschränkter Sicht. Nach dem tödlichen Unfall 2019 gab es einen Lkw-Gipfel und die neue Möglichkeit eines Rechtsabbiegeverbotes für bestimmte Kreuzungen und Gebiete in der StVO. Sie trat mit Herbst 2019 in Kraft. Verhandlungen für ein solche innovative Verordnung für Wien laufen gerade, die Radlobby Wien erwartet einen Start im Jahr 2021. Dem Risikofaktor Lkw sollte laut Radlobby in fünf Handlungsfeldern begegnet werden.
Das ändert sich für Radfahrende
Nebeneinanderfahren
Deutschland: Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt! Mit der Novelle der StVO ist die Regelung klar formuliert: Sofern anderer Verkehr nicht behindert wird, darf man auf dem Rad generell zu zweit nebeneinander fahren.
Endlich dürfen die Deutschen, was in Dänemark und Niederlanden seit Jahrzehnen hervorragend funktioniert.
Österreich: Die ÖsterreicherInnen bleiben inzwischen zum Gänsemarsch verdonnert. Die Radlobby Österreich setzt sich seit Langem für die Erlaubnis ein, auf allgemeinen Fahrbahnen nebeneinander Fahrrad fahren zu dürfen, wenn keine Behinderung anderer vorliegt. Bisher ist dies in Österreich nur auf Radwegen, Fußgängerzonen, Begegnungszonen, Fahrradstraßen und Wohnstraßen erlaubt. Radfahren ist eine soziale Aktivität, wo eine Unterhaltung selbstredend möglich sein sollte. Achtung: derzeit ist das Nebeneinanderfahren allgemein leider verboten, sogar wenn man auf ruhigen Seitengassen, Geh&Radwegen, Güterwegen oder „fahrradfreundlichen Straßen“ unterwegs ist! Einzig mit dem Rennrad auf Trainingsfahrt darf man unter bestimmten Bedingungen auf allgemeinen Fahrbahnen nebeneinander fahren. Mehr Infos dazu finden sich hier.
Rechts bei Rot
Deutschland: Grünpfeil nur für den Radverkehr! Ein spezielles Verkehrszeichen erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel nur für Radfahrende, nach vorherigem Anhalten.
187 Millionen EuropäerInnen dürfen es bereits, nun folgt auch Deutschland mit einer beschilderten Lösung, die uns Ampeln rascher passieren lässt.
Österreich hat die Weichen gestellt für einen ähnlichen Pilotversuch, er wurde zwischenzeitlich auf unbestimmte Zeit gestoppt. Die Radlobby Österreich spricht sich seit langem für eine entsprechende Lösung im Radverkehr aus und warnt vor den Gefahren, die von bei Rotlicht fahrenden Kraftfahrezeugen ausgehen.
Fahrradzonen
Deutschland: Mit dem neuen Verkehrszeichenkönnen nun größere zusammenhängende Bereiche nach den Regeln für Fahrradstraßen eingerichtet werden.
Österreich: Die Fahrradstraßen-Regelung in Österreich erlaubt eine ähnliche Gestaltung auch jetzt schon. Im Bedarfsfall kann durch eine entsprechende Zusatztafel das Kfz-Durchfahrtsverbot angepasst werden. Die Radlobby empfiehlt eine effektive Kfz-Verkehrsberuhigung durch physische Verkehrsfilter vorzunehmen. Erwartet wird 2020 eine beispielhafte Umsetzung eines zusammenhängenden Gebietes als Fahrradstraße in Wien Simmering, „Am Kanal“.
Fahrstreifenbegrenzung
Deutschland: Eine weiße Fahrstreifenbegrenzung links und rechts macht Radwege außerorts besser erkennbar. Die s.g. Randlinien im Freilandbereich sind – insbesondere auf Radschnellverbindugen eine Empfehlung der Radlobby zur besseren Unterscheidbarkeit von Radinfrastruktur und Umgebung. Fast 100 Jahre nach der Einführung von Randlinien im Autoverkehr wird diese auch für den Radverkehr etabliert.
Eine sehr gute Maßnahme, die für viele Teile Österreichs noch relativ neu oder unbekannt ist, obwohl sie nachweislich die Erkennbarkeit der Route erhöht und Unfallzahlen senkt.
Strafen für Radfahrende auf Gehwegen erhöht
Deutschland
Bußgelderhöhung für das Radfahren auf Gehwegen von aktuell 10 bis 25 Euro auf 55 bis 100 Euro. Zum Schutz von Fußgänger*innen werden die Bußgelder auf das neue Kfz-Niveau angehoben.
Der ADFC hält es für richtig, dass Fußgänger*innen stärker vor Radverkehr auf dem Gehweg geschützt werden. weist aber gleichzeitig darauf hin, dass Menschen dann auf Gehwege ausweichen, wenn sie sich mit dem Rad auf der Straße nicht sicher fühlen und/oder gute Radverkehrsinfrastruktur fehlt. Die Verschärfung der Bußgelder macht eine qualitativ hochwertige Radinfrastruktur mit guten, breiten und eigenen Radwegen umso dringlicher, so der ADFC.
Österreich
Das Radfahren auf Gehwegen ist in Österreich derzeit schon verboten. Die Radlobby spricht sich auch für das Einhalten dieser Bestimmung aus.
Neue Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen
Deutschland: Die neuen Verkehrszeichen für den Radverkehr werden eingeführt: Fahrradzone, Radschnellweg, Überholverbot von Radfahrenden, Zusatzzeichen Lastenrad (z. B. für Parkflächen), „Haifischzähne“ zur Markierung der Vorfahrt von Radwegen sind demnächst neu im Straßenbild.
Neue Verkehrszeichen bzw. Bodenmarkierungen in Deutschland
Österreich:
Österreich hat derzeit noch kein eigenes Verkehrszeichen für Radschnellverbindungen.
Seit der letzten StVO-Novelle ist das Zeichen für Lastenräder im Passus „Lastfahrzeug“ inkludiert, ein eigenes Piktogramm gibt es nicht.
Haifischzähne sind derzeit in Österreich laut Bodenmarkierungsverordnung nur als Ersatz der sogenannten „Ordnungslinie“ in Verbindung mit dem Verkehrszeichen „Vorrang geben“ zulässig.
Derzeit existiert in Österreich kein Verkehrszeichen, um ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen anzuzeigen. Autofahrende ignorieren teilweise den Grundsatz „Miteinander heißt manchmal Hintereinander“, wenn nicht genug Platz zum Überholen ist und gefährden LenkerInnen von einspurigen Fahrzeugen. Um vor den Gefahren von Überholvorgängen zu schützen gibt es in Deutschland nun ein neues Verkehrszeichen. Beim CycleHack Vienna wurde bereits 2016 testweise ein solches Verkehrszeichen entwickelt (s.u.). Wann werden die Menschen in Österreich endlich entsprechend offiziell vor unerlaubten Überholmanövern geschützt?