Wieder wurde eine Radfahrerin durch eine unachtsam geöffnete Autotür verletzt - diesmal sogar ihr Kind im Kindersitz. Der Unfall ereignete sich am 4. Juni 2015 in Wien Simmering.
Kampagne: Abstand macht sicher
Mangelnde Seitenabstände überholender Autos erschrecken RadfahrerInnen. Abrupt geöffnete Autotüren stellen für Radfahrende eine signifikante Gefahr dar. Wer durch solche Situationen das Radfahren als gefährlich erlebt, fährt nicht gerne weiter Rad. Die Radlobby hat aus diesen Gründen die Kampagne "Abstand macht sicher" ins Leben gerufen, die wichtige Bewusstseinsveränderungen bei LenkerInnen motorisierter Fahrzeuge und RadlerInnen bewirken möchte und auch den Gesetzgeber in die Pflicht nimmt.
Folgenden Themen widmen wir uns auf dieser Seite im Detail:
Der ausreichende Seitenabstand beim Überholen
Fakten- und Gesetzeslage
Kernforderung der Radlobby
Das können wir gemeinsam ändern
Der Abstands-Sticker, das Abstands-Trikot und das Abstands-Video
Dooring-Unfälle verhindern
Abstandskampagne mit Spende unterstützen

Hier downloaden und selbst ausdrucken:
Ausreichende Seitenabstand
Alle radfahrenden Menschen, ob im Alltag oder bei einer Trainingsfahrt unterwegs, kennen die Schreckmomente, wenn sie von Autos zu eng oder auch zu schnell überholt werden.
Die Radlobby und der Österreichische Radsportverband (ÖRV) forderten daher jahrelang einen gesetzlich verankerten Überholabstand, dazu gab es unterstützende Urteile des OGH u.a., die zulässige Mindestabstände bzw die Unterschreitung davon judiziert haben: "Der Seitenabstand muss umso größer sein, je höher die Fahrgeschwindigkeit des überholenden Fahrzeuges und je labiler das überholte Fahrzeug (mehrspurig, einspurig) ist." (Beispiele HIER)
Überholen von Radfahrenden
Beim Überholen von Radfahrenden müssen KFZ einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m einhalten. Dies ist mittlerweile gesetzlich verankert (33. StVO Novelle).

Da dieser Seitenabstand sicherheitsrelevant ist und bei dessen Einhaltung die Fahrspur des Rades bei ca. 1,5 Meter vom parkenden Auto liegt, kann ein Mehrzweckstreifen mit der gängigen Mindestbreite von eben diesen 1,5 Metern (laut RVS-Richtlinie) dem Radfahrenden keinen Schutz mehr bieten. Hier braucht es also eine Änderung der Richtlinien.
Die Mindestbreite von Mehrzweckstreifen neben Parkstreifen muss 1,75m betragen.
Abstand zu parkenden Autos
Jene Person, die die Türe eines KFZ öffnet, ist laut StVO §23 (4) dafür verantwortlich, dass niemand dadurch gefährdet oder behindert wird: „Die Türen eines Fahrzeuges dürfen so lange nicht geöffnet werden und auch nicht geöffnet bleiben, als dadurch andere Straßenbenützer gefährdet oder behindert werden können.“
Daher: Autotüren keinesfalls vor einem/r herannahenden RadfahrerIn öffnen, Schulterblick nie vergessen!

Der Öffnungsbereich von Autotüren erstreckt sich von 80 cm bei Kleinwagen bis 1,5m bei Coupés oder LKWs. Die richtige Spurwahl durch RadlerInnen macht also sicher und ist StVO-Konform.
Radfahrende sollen einen Seitenabstand von mindestens 1,2 Meter vom Lenkerende zu parkenden KFZ einhalten.
Fakten & Gesetzeslage
Im Oktober 2022 brachte die 33. StVO Novelle endlich eine Verbesserung:
Beim Überholen von Radfahrenden müssen Lenkende von Kraftfahrzeugen innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, außerorts sind es 2 Meter. Damit wird eine langjährige Forderung der Radlobby erfüllt. Jedoch mit einem Makel: Bis zu einer Geschwindigkeit des Kfz von 30 km/h darf dieser sichere Überholabstand unterschritten werden. In §7 (1) steht: „Der Lenker eines Fahrzeuges hat, […] so weit rechts zu fahren, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich ist“
Kernforderung der Radlobby
„Die 33. StVO Novelle bringt eine eindeutige Besserung für Radfahrende. Der gesetzlich definierte Überholabstand hebt die Verkehrssicherheit für alle und schafft grundsätzlich klare Verhältnisse. Die 30 km/h-Ausnahme schwächt die Verbesserung jedoch deutlich ab, zumal 30 km/h immer mehr zum üblichen Geschwindigkeitslimit innertorts wird. Wir fordern daher, dass die Entfernung der 30 km/h Ausnahme. Ebenso eine Verankerung der Mindestbreite von Mehrzweckstreifen neben Parkstreifen von 1,75m" fasst Roland Romano, Sprecher Radlobby Österreich, die Forderung an den Gesetzgeber zusammen.
Das können wir gemeinsam ändern:
KFZ
LenkerInnen von Autos oder Lastwägen: Öffnet eure Autotüren nur nachdem ihr einen Schulterblick gemacht habt. Beim Überholen von Radfahrenden haltet mindestens 1,5 Meter Abstand. Wenn das nicht möglich ist: Warten, bis es geht.
RAD
RadfahrerInnen: Der empfohlene Seitenabstand zu parkenden Autos, um abrupt geöffneten Türen ausweichen zu können, beträgt mindestens 1,2 Meter.
MZS
VerkehrsplanerInnen: Die Mindestbreite eines Mehrzweckstreifens von 1,5 Metern neben parkenden Autos reicht nicht aus. Die empfohlene Regelbreite in der RVS Radverkehr beträgt 1,75 Meter, Radfahrstreifen auf Hauptrouten entsprechen ab einer Breite von 2 Metern diesem Stand der Technik. Die Radlobby setzt sich zusätzlich für einen Schutzstreifen zwischen Radfahrfläche und angrenzenden Fahrzeugen nach dem Vorbild des holländischen "critical reaction strip" ein.
BMVIT
Verkehrsministerium: Entfernung der 30 km/h Ausnahme und Verankerung der Mindestbreite von Mehrzweckstreifen neben Parkstreifen von 1,75m
Das Abstands-Video
Das Video zeigt, wie wichtig Rücksichtnahme durch richtigen Abstand ist. Anschauen, teilen, weitersenden:
Machen Sie mit und verbreiten Sie das Thema – damit Radfahren noch sicherer wird.
Dooring vermeiden
Der richtige Seitenabstand zu parkenden Autos: mindestens 1,2m vom Lenkerende zum Parker. Wie setzt sich diese Zahl zuammen? Die maximale Türöffnungsbreite (VW Golf) beträgt 1,13m, die typische Türbreite eines PkW beträgt 0,9m. Laut Dooring-Studie sollte ein radfahrender Mensch 30cm Abstand beim Vorbeifahren halten. Hier finden Sie die ganze Studie:
Diese Empfehlung wurde im September 2016 vom Wiener Verwaltungsgericht rechtlich abgesichert: "Ein Seitenabstand von 1,2 - 1,8 Metern ist bei 30 km/h eine vertretbare Entfernung, will sich der Radfahrer nicht der Gefahr aussetzen, durch eine geöffnete Fahrzeugtüre verletzt zu werden." wie wir hier berichten.

Abstand zu FußgängerInnen
Der Fußverkehr und der Radverkehr haben viel gemeinsam:
Beide Mobilitätsformen sind muskelbetrieben, effizient und energiesparend. Sie sind gesund sowie kostengünstig. Beide Fortbewegungsarten brauchen wenig Platz und tragen zur Lebensqualität bei. Klimaschutz, Gesundheit, Verkehrssicherheit und Volkswirtschaft profitieren somit von mehr aktiver Mobilität.
Zu Fuß gehen ist die ursprünglichste und für viele Menschen einzige Form der selbständigen Mobilität. FußgängerInnen haben Anspruch auf ein attraktives, engmaschiges Netz von Wegen, Plätzen und Flächen, auf denen ihre Sicherheit gewährleistet ist, sie sich aufhalten und verweilen können.
Damit zu Fuß Gehende auch auf gemischten Wegen bzw. Flächen sicher sind, gilt es, Rücksicht zu nehmen. Auch wenn FußgängerInnen dort mit Radfahrenden rechnen (müssen), sollte in sicherem Abstand und mit vorsichtig gewählter Geschwindigkeit vorbeigefahren werden. Im Bedarfsfall ist es hilfreich, sich möglichst frühzeitig freundlich bemerkbar zu machen und im Zweifel auch anzuhalten.
So sollte kein Fahrzeuglenker etwa bei mehreren nebeneinander gehenden Menschen drängeln oder sich durchzwängen, sondern nach dem ersten Kommunikationsversuch warten, bis diese ausgewichen sind. Ein ausgesprochenes oder gedeutetes "Danke" hilft.
Besondere Vorsicht gilt bei kleinen Kindern und gebrechlichen Menschen. Jüngere Kinder können plötzlich und willkürlich ihre Laufrichtung ändern, gebrechliche und ältere Menschen hören herannahende Fahrräder schlecht und erschrecken deshalb leicht. Das potenzielle Konflikt-Thema ist auch ein Grund, warum sowohl Radlobby als auch FußgängervertreterInnen getrennte Infrastruktur für Fuß und Rad auf Hauptrouten einfordern. Das Mischen sollte dort nach Möglichkeit vermieden werden und primär in der Erschließungsfunktion Anwendung finden.
Die Radlobby Österreich und WalkSpace haben bereits 2014 gemeinsam ein Positionspapier erarbeitet - Radverkehr und Fußverkehr treten darin gemeinsam für mehr Rücksicht ein und fordern einen höheren Stellenwert in der bisherigen autozentrierten Straßengestaltung ein.
Abstandskampagne mit einer Spende unterstützen
Bus-Kampagne
Um mehr Menschen zu erreichen, haben wir einen Autobus der Wiener Linien mit unserem Abstands-Sujet beklebt. Für die Umsetzung bekamen wir finanzielle Unterstützung all jener, denen ein achtsames Miteinander im Straßenverkehr ein Anliegen ist. Alle Radfahrende, FußgängerInnen und LenkerInnen motorisierter Fahrzeuge trugen gemeinsam dazu bei, diese Stadt lebenswerter zu machen.

Ein Teil der Kosten dieses Projekts wurden innerhalb weniger Tage via Crowdfunding auf respekt.net aufgestellt. Die enorme, schnelle Unterstützung zeigt uns, dass die Kampagne für viele wichtig ist - deswegen sammeln wir weiter, um nicht nur einen, sondern sogar mehrere Busse bekleben zu können.
Helfen Sie mit! Leisten Sie Ihren Beitrag zu einem sicheren, faieren und rücksichtsvollen Miteinander im Straßenverkehr!
So geht´s:
- Überweisen Sie einen Betrag nach Ihrem Geschmack an unsere Kontonummer: Radlobby ARGUS, IBAN: AT40 6000 0000 0758 2600, BIC: BAWAATWW, Verwendungszweck: Buskampagne
- Oder: Nutzen Sie die einfache Zahlungsabwicklung (Sofortüberweisung, Kreditkarte, oder einmalige Abbuchung per SEPA-Lastschriftmandat) über das Online-Formular.
Projektbezogenen Spende für die Kampagne Abstand macht sicher!
Abstand-Aktionen in den Bundesländern und international
Weiterlesen
Zur inhaltlichen Vertiefung empfehlen wir der umfangreichen Factsheet zu Überholabständen des deutschen ADFC: DOWNLOAD PDF.