Noch bis Ende des Jahres kann die Förderung des Landes Steiermark für Lastenräder und Falträder lukriert werden: Für Privatpersonen gibt es 25 % des Anschaffungspreises bzw. max.

Förderungen fürs Fahrrad(fahren)
Radfahren sollte belohnt werden. Weil Radfahren in vielen Bereichen viel bewirken kann: Man denke da nur an den Gesundheitseffekt, die Reduktion der Emissionen, die Verfügbarkeit von mehr Platz auf begrenztem öffentlichen Raum.
Ein paar Förderungen zum Radverkehr und für Fahrräder gibt es ja immerhin. Wir haben einen Überblick im Förderdschungel erstellt.
Stand 31.1.2023, kein Anspruch auf Vollständigkeit
Sollten Sie von weiteren Förderungen wissen, freuen wir uns über ein kurzes Mail an .
Achtung: Oft ist es möglich, die Förderungen der verschiedenen Förderstellen zu kombinieren. Achten Sie jeweils auf die Förderbedingungen, sowie die Einreichfrist.
Anlaufstellen klimaaktiv mobil-Förderungen
Fahrräder (Lastenfahrräder, Falträder und Elektrofahrräder)
(E-)Lastenfahrräder und Elektrofahrräder gefördert vom Bund
gültig bis zur Ausschöpfung des vorgesehenen Budgets
Was wird gefördert:
- 800 Euro (plus 100€ Importeursanteil) pro (E-)Transportrad
Wer wird gefördert:
- Privatpersonen
- Gebietskörperschaften, Betriebe und Vereine
Weitere Infos:
Elektro-Fahrräder (Kommunalkredit)
Elektro-Zweiräder für Betriebe (Kommunalkredit)
(E-)Transporträder für Betriebe und E-Bikes für Mitarbeiter*innen (klimaaktiv mobil)
Leitfaden: Förderungsaktion "E-Mobilität für Private"
Förderungen der E-Mobilität für Private
Weitere Infos der Radlobby Österreich zur Förderung
Lastenfahrräder und Falträder gefördert vom Land Steiermark
Die Förderung des Land Steiermark ist leider mit 30. Juni 2020 ausgelaufen. Die Radlobby ARGUS Steiermark setzt sich seit Mai 2020 dafür ein, dass diese Förderung verlängert wird.
Update März 2022: Wir haben nach wie vor leider keine positiven Signale durch das Land Steiermark erhalten. Wir bleiben dran!
Lastenfahrräder gefördert von der Stadt Graz (Umweltamt)
bis 31.12.2023
Die Beschaffung des Lastenfahrrades darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
Wer wird gefördert:
-
Unternehmen,
-
Institutionen (Schulen, Universitäten, Wohnbauträger, Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen, Vereine, etc.) jeweils mit Standort des Fördergegenstandes und Geschäftstätigkeit damit im Stadtgebiet von Graz und
-
Hausgemeinschaften
Wieviel wird gefördert: 50% der Anschaffungskosten bis max. 1.000 EUR, kann mit weiteren Förderungen kombiniert werden, jedoch darf keine Überförderung (mehr als 100% der anrechenbaren Anschaffungskosten) entstehen
Weitere Infos:
Förderinformationen der Stadt Graz
Elektrofahrräder gefördert von der Stadtgemeinde Gleisdorf
Wer wird gefördert: Natürliche Personen
Wieviel wird gefördert: 100 EUR /Fahrrad
Weitere Infos: Website der Stadtgemeinde Gleisdorf
Elektrofahrräder gefördert von der Stadtgemeinde Weiz
Wer wird gefördert: Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz Weiz
Wieviel wird gefördert: 100 EUR /Fahrrad
Weitere Infos: Website der Stadtgemeinde Weiz
Planungsleistungen, Infrastrukturmaßnahmen und bewusstseinsbildende Maßnahmen
Radschnellverbindungen gefördert vom Bund
gültig bis zur Ausschöpfung des vorgesehenen Budgets
Was wird gefördert:
Investitionskosten zur Errichtung von Radschnellverbindungen:
-
Radwege mit folgenden Eigenschaften:
- Festlegung der Radschnellverbindungen (mindesten 5 Kilometer lang) in Planungsdokumenten des Bundeslandes (Korridor- bzw. Netzplanung)
- Wirkungsabschätzung (bspw. Veränderung der Fahrraderreichbarkeit) mit einem Potential von mind. 2.000 Radfahrenden pro 24h
- direkte, weitgehend umweg- und steigungsfreie Linienführung
- niveaufrei mit dem KFZ-Verkehr bzw. Bevorrangung an niveaugleichen Kreuzungen
- ausreichende Verkehrsraumbreite (Zweirichtungsradweg ≥ 4,0m, Einrichtungsradweg ≥ 2,0m je Fahrtrichtung)
- sichere Befahrbarkeit auch bei hohen Geschwindigkeiten (Projektierungsgeschwindigkeit 30 km/h)
- Kurvenradien von min. 20 Meter; in Kreuzungsbereichen ist eine Reduktion der Kurvenradien auf 8 Meter (Projektierungsgeschwindigkeit 20 km/h) zulässig.
- Steigung max. 6%
- Schutzstreifen zur KFZ-Fahrbahn bei straßenbegleitendem Radweg; Parkstreifen sind neben dem Radfahrstreifen bei Radschnellverbindungen nicht zulässig.
- hohe Belagsqualität (Asphalt oder Beton)
- Markierung von Randlinien
- Begleitender Gehweg mit taktiler oder baulicher Trennung
- Radabstellanlagen in Kombination mitden Radwegen
- Beschilderung, Wegweisung, Leiteinrichtungen, Bodenmarkierungen auch auf Sammelrouten
- Dauerzählstellen
- Bewusstseinsbildende Maßnahmen für Aktive Mobilität
- Beleuchtung
Wer wird gefördert:
-
Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen,
-
Vereine, konfessionelle Einrichtungen und
-
öffentliche Gebietskörperschaften
Wie viel wird gefördert:
-
40% der NETTO-Kosten bei nicht-wettbewerbsrelevanten Vorhaben (generell sind die Infrastrukturmaßnahmen bei Radschnellverbindungen nicht-wettbewerbsrelevant)
-
zuzügl. Zuschlagsmöglichkeiten (bis 10%, bei Maßnahmenkombination, Bewusststeinsbildung und/oder Einbeziehunge weiterer Entscheidungsträger)
-
Deckelung: maximal 1.800 Euro für jährlich eingesparte Tonne CO2 + 6Euro/jährlich verlagerte PKW-Kilometer bzw. benötigte Investitionsförderung gemäß Online Antrag (Deckelung entfällt bei einer ELER-Kofinanzierung)
Weitere Infos:
Kommunalkredit: Radschnellverbindungen
Leitfaden Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Radverkehr und Mobilitätsmanagement
Radwege gefördert vom Bund
gültig bis zur Ausschöpfung des vorgesehenen Budgets
Wie viel wird gefördert:
- 20% mit Zuschlagsmöglichkeiten auf 30% bei rein nationaler Förderung, mit Deckelung von 1800€/eingesparter Tonne CO2 und 6€ pro verlagertem PKW-km oder
- 40% mit Zuschlagsmöglichkeiten auf 50% bei einer ELER-Kofinanzierung, Auswahlkriterien finden sich hier – keine Deckelung
Weitere Infos:
Auswahlkriterien für ELER-Kofinanzierung
Planungsleistungen, Infrastrukturmaßnahmen und bewusstseinsbildende Maßnahmen vom Land Steiermark
Wer wird gefördert:
- Gemeinden & Gemeindeverbände
- juristische Personen mit Gemeindebeteiligung
- Unternehmen
- Vereine
Weitere Infos: Detaillierte Informationen vom Land Steiermark
Radabstellanlagen gefördert von der Stadt Graz
bis 31.12.2023
Was wird gefördert:
-
Fahrradständer ohne Überdachung (zu 20 % der anrechenbaren Anschaffungskosten, max. 35 Euro/Fahrradabstellplatz)
-
Überdachte Fahrradabstellplätze und Fahrradboxen mit oder ohne Ladestationen für E‑Bikes (zu 20 % der anrechenbaren Anschaffungskosten, max. 470 Euro/Fahrradabstellplatz)
-
Bei Einsatz von Ökostrom zum Laden von E-Bikes: zusätzlich einmalig 50 Euro
-
Bei PKW-Stellplatz-Reduktion bei Unternehmen: zusätzlich einmalig 150 Euro/reduziertem PKW-Stellplatz
Wer wird gefördert:
-
Unternehmen
-
Institutionen (Schulen, Universitäten, Wohnbauträger, Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen, Vereine, etc.), jeweils mit Standort des Fördergegenstandes und Geschäftstätigkeit im Stadtgebiet von Graz und
-
Hausgemeinschaften
Welche Höhe wird gefördert:
- ohne Überdachung: 20 % der anrechenbaren Anschaffungskosten (max. 35 Euro/Fahrradabstellplatz)
- überdachte Fahrradabstellplätze/ahrradboxen: 20 % der anrechenbaren Anschaffungskosten (max. 470 Euro/Fahrradabstellplatz)
- bei Verwendung von Ökostrom zum Laden von E-Bikes: zusätzlich einmalig 50 Euro
- bei Reduktion von PKW-Stellplätzen bei Unternehmen: zusätzlich einmalig 150 Euro/aufgelassenem PKW-Stellplatz
Diese Förderung der Stadt Graz kann mit allfälligen weiteren Förderungen, insbesondere der Förderung des Landes Steiermark für Fahrradabstellanlagen kombiniert werden, jedoch darf keine Überförderung (mehr als 100% der anrechenbaren Anschaffungskosten) erfolgen.
Weitere Infos:
https://www.graz.at/cms/beitrag/10320648/7765198/Foerderung_von_Fahrradabstellanlagen.html
Radabstellanlagen gefördert von der Marktgemeinde Gratkorn
bis zur Ausschöpfung des finanziellen Rahmens
Wer wird gefördert: Unternehmen und Institutionen (wie Wohnbauträgern, Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen, etc.)
Weitere Infos: Detaillierte Informationen der Marktgemeinde Gratkorn
Die Förderung der Marktgemeinde Gratkorn kann mit Förderungen des Landes Steiermark für Fahrradabstellanlagen kombiniert werden.
Radabstellanlagen gefördert von der Gemeinde Hartberg
Wer wird gefördert:
- Gebäude-und Grundstückseigentümer mit Sitz in Hartberg
- Betriebe mit Sitz/Filiale in Hartberg
- Vereine mit Sitz in Hartberg
Weitere Infos: Detaillierte Informationen der Gemeinde Hartberg
Anlaufstellen der klimaaktiv mobil-Förderungen
Für die verschiedenen Zielgruppen gibt es von klimaaktiv mobil Unterstützung bei den Projekten und Förderungen:
- Für Gemeinden: klimaaktivmobil.at/gemeinden, mobilitaetsmanagement@komobile.at, Übersicht der klimaaktiv mobil-Förderungen für Gemeinden
- Für Tourismusbetriebe: klimaaktivmobil.at/tourismus, freizeit.mobil@komobile.at
- Für Betriebe: klimaaktivmobil.at/betriebe, office@mobilitaetsmanagement.at