Ist Radfahrerüberfahrt ein trügerisches Zeichen der Sicherheit?

noen_moedling_17-2016_kreuzung_moedlingbachradweg-schulweg.jpg

NÖN Mödling Woche 17/2016: Radler, aufpassen!

In dem Artikel wird über brenzlige Situationen berichtet, die entstehen, wenn Radfahrende entlang der Mödlingbachroute die Straße "Schulweg" queren. Dort befindet sich derzeit nur ein Schutzweg für zu Fuß Gehende, jedoch keine Radfahrerüberfahrt. Für Radfahrende gilt sogar ein Stoppschild, sie müssen also anhalten.

Verkehrsstadtrat befürchtet "Trügerische Sicherheit".

Es wird der Mödlinger Vizebürgermeister und Verkehrsstadtrat Gerhard Wannenmacher zitiert, der die Kundmachung einer Radfahrerüberfahrt parallel zum Schutzweg "an dieser Örtlichkeit für ein trügerisches Zeichen der Sicherheit" hält.

Radfahrerüberfahrten bieten Radfahrenden keinen Vorrang im eigentlichen Sinn, jedoch eine deutliche Erleichterung bei der Querung von Fahrbahnen. Radfahrende dürfen sich solchen Überfahrten mit höchstens 10 km/h nähern, und der Querverkehr darf dort querende Radfahrende nicht gefährden.

Vorrang für hochrangige Radroute!

Beim Mödlingbachradweg handelt es sich um eine hochrangige überörtliche Radfahrverbindung, die zwar noch nicht als "Fahrrad-Highway" ausgebaut ist, aber nach dem Verständnis der Radlobby einer werden soll und kann. Diese wichtige Radroute quert beim Schulweg eine fünftrangige Autostraße (keine Autobahn, Schnellstraße, Landesstraße oder Gemeindestraße mit Durchzugsverkehr, sondern eine sogenannte Sammelstraße, die den Verkehr aus den Wohngebieten zur nächsten Hauptstraße führen soll).

Die Radlobby Mödling wünscht sich für Rad-Schnellverbindungen, dass den Radfahrenden auf Radwegen das Queren von Straßen durch Verordnung einer Radfahrerüberfahrt erleichtert wird. Daher sollte auch bei der Kreuzung Mödlingbachradweg/Schulweg eine Radfahrerüberfahrt zumindest geprüft werden.