Grenzübertritt kann Luftrauslassen zur Folge haben

lpd_vorarlberg.png

Seltsame Nachrichten erreichen  uns aus der Schweiz: Sobald Schweizer RadlerInnen auf schnellen E-Bikes (sogenannnten "S-Pedelecs") die Grenze überfahren, droht ihnen das Untersagen der Weiterfahrt oder gar Schlimmeres. Denn in der Schweiz ist auf S-Pedelecs ein normaler Radhelm zulässig, in Österreich jedoch schreibt die StVO das Tragen von Motorradhelmen vor, sobald ein Fahrrad mehr als 25km/h mit E-Motorunterstützung fährt.

Was passiert also einem Schweizer Super-E-Radler ohne Integralhelm? Rainer Fritz, Mediensprecher Landespolizeidirektion Vorarlberg: "Der wird der Verwaltungsbehörde angezeigt. In gravierenden Fällen ist ihm das Weiterfahren zu untersagen und wenn er sich nicht daran hält, können Sicherungsmaßnahmen, Zwangsmaßnahmen wie das Luftauslassen von der Polizei durchgeführt werden." Wer das nicht glauben kann, findet HIER AUF YOUTUBE den TV-Beitrag aus der Schweiz:

Die Schweizer Radorganisation Pro Velo Thurgau hat bereits um die Radlobby-Unterstützung in der Sache angefragt, in diesem Sinne werden wir uns auch dafür einsetzen: "Der Gesetzgeber ist gefordert, rasch eine passende Lösung für sogenannte S-Pedelecs zu finden. Motorradhelme sind weder atmungsaktiv noch gewichtsmäßig für Radfahren geeignet. Bis zur Gesetzesänderung werden wir für Übergangsmaßnahmen eintreten, die Österreich nicht dem fahrradtouristischen Spott preisgeben." so Radlobby-Sprecher Alec Hager.