Pro Velo Schweiz fordert Überholabstand

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Wenn Radfahrende von Kfz-Lenkenden zu knapp überholt oder von unachtsam geöffneten Autotüren erfasst werden, ist das gefährlich und demotiviert, sich weiterhin mit dem Fahrrad im Straßenverkehr zu bewegen. Die Radlobby rief daher bereits 2016 die Kampagne "Abstand macht sicher" ins Leben und forderte eine Erneuerung der StvO. Der Seitenabstand von Radfahrenden zu parkenden Autos sollte analog zum Abstandsurteil 2016 ausdrücklich erlaubt sein, der Überholabstand von Kfz gegenüber Radfahrenden von mindestens 1,5 Metern gesetzlich geregelt sein. Dies demonstrierte die Radlobby auch in einem Video

Abstands-Forderungen auch in der Schweiz 

Auch die Delegierten der Pro Velo Schweiz fordern den Bund auf, das Problem aufzugreifen und die Vorschriften in ihrem Land zu konkretisieren, damit Autofahrende wissen, mit welchem Abstand Radfahrende zu überholen sind. Wie in Österreich ist auch in der Schweiz der seitliche Überholabstand gesetzlich nicht klar geregelt. Im Gesetz steht lediglich, dass der Abstand „genügend groß“ sein müsse. Pro Velo fordert für die Schweiz einen gesetzlichen Mindestabstand von 1.5 Meter und verknüpft diese Forderung mit Zahlen und Fakten, die für sich sprechen. Zusätzlich zur Gesetzesnorm soll der Bund mit Sensibilisierungsmassnahmen dazu beitragen, dass alle Verkehrsteilnehmenden die Gefahren des zu nahen Überholens kennen und Kfz-LenkerInnen Radfahrende mit genügend Abstand überholen.