Transporträder sind die praktische, schnelle und umweltschonende Alternative zu motorisierten Gefährten und erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Egal, ob Kinder, Einkauf oder Möbel: Mit einem Lastenrad lässt sich alles einfach und bequem von A nach B bringen. In Österreich gibt es finanzielle Unterstützung beim Ankauf von Lastenrädern, teilweise können sogar mehrere Förderungen kombiniert werden. Die Anschaffung eines Transportrades wird dadurch noch attraktiver gemacht. Die Radlobby bietet hier einen Überblick mit Stand Oktober 2025:

Bundesweite Förderungen
1) (E-)Transporträder und (E-)Falträder für Private 2025
Es sind seit 9. Oktober 2025 wieder Neuanträge möglich!
Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Anschaffung und den privaten Einsatz von Elektro-Transporträdern und Transporträdern sowie Elektro-Falträdern und Falträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
Förderstelle: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI)
Wer wird gefördert: Privatpersonen
Was wird gefördert: Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-Transporträdern und Elektro-Falträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden, sowie die Anschaffung von Transporträdern und Falträdern.
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung von Fahrrädern mit Elektroantrieb nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich ist.
Förderungshöhe (Pauschale)
• 900 Euro pro E-Transportrad / pro Transportrad
• 500 Euro pro E-Faltrad / pro Faltrad (nur bei Nachweis einer – zum Zeitpunkt der Einreichung gültigen – ÖV-Jahresnetzkarte als Selbstauskunft)
Wie lange wird gefördert: Antragstellungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 27.02.2026 (12 Uhr) ausschließlich online eingebracht werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein darf.

2) Förderung für Betriebe und Gemeinden
Aktuell gibt es derzeit keine Förderungen für den Ankauf von Fahrrädern für Betriebe und Gemeinden. Es gibt jedoch Förderungen für Radabstellanlagen für Betriebe, Mobilitätsmanagement sowie Radschnellverbindungen und Radnetzausbauprogramme.
Förderstelle: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI)
Wer wird gefördert: Förderungsmittel für klimafreundliche Mobilitätslösungen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften einreichen.
Was wird gefördert: Gefördert werden Radabstellanlagen für Betriebe, Mobilitätsmanagement sowie Radschnellverbindungen und Radnetzausbauprogramme.
Wie lange wird gefördert: Die Einreichung ist bis 27.02.2026, 12:00 Uhr möglich. Die Antragstellung ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel möglich.
Hier geht's zu den Förderungen
Wien
1) Förderung für Private
Achtung die Fördermittel Wien sind mit 30.4.2025 ausgeschöpft, es sind keine Neuanträge mehr möglich. Info von FahrradWien hier
Förderstelle:
Abwicklungsstelle:
Wer wurde gefördert:
- Volljährige Privatpersonen (natürliche Personen) mit Hauptwohnsitz in Wien
- Für die Anschaffung von „Spezialfahrrädern“ auch Vereine und gemeinnützige Unternehmen. Bei Unternehmen ist gegebenenfalls die Gemeinnützigkeit nachzuweisen.
- Beim „Grätzlrad“ werden auch Vereine und Unternehmen gefördert. Vor der Förderung müssen sich Interessierte für das Betreiben eines Grätzlrads bewerben.
- Es gilt eine Behaltepflicht von 2 Jahren.
- Auf dem geförderten Transportfahrrad bzw. „Spezialfahrrad“ ist ein gut sichtbarer Aufkleber des Förderprogramms anzubringen und für die Dauer von zwei Jahren – ab Auszahlung des Förderbetrages – zu belassen. Dieser Aufkleber wird nach Förderzusage per Post zugeschickt.
Was wurde gefördert:
- Gefördert wird die Anschaffung von neuen Transportfahrrädern und E-Transportfahrrädern.
- Gefördert wird nur ein neu erworbenes (Elektro-)Transportfahrrad pro Haushalt in einem Zeitraum von drei Jahren bezogen auf das jeweilige Datum der Einreichung.
- „Spezialfahrräder“ sind (Elektro-) Fahrräder, die überwiegend dem Transport von gehbehinderten Personen dienen (Rollstuhl-Lastenrad, Rollstuhl-Rikscha). Im Sinne der Förderung der aktiven Mobilität werden Elektrofahrräder, die diesen Kriterien unterliegen, nur dann gefördert, wenn sie auch über tretbare Pedale verfügen. Weitere Details entnehmen Sie dem Spezifikationsblatt Spezialfahrräder
- Gefördert wird nur ein neu erworbenes „Spezialfahrrad“ pro Haushalt, Verein bzw. gemeinnützigem Unternehmen in einem Zeitraum von drei Jahren bezogen auf das jeweilige Datum der Einreichung.
- Grätzlräder: Die Förderung von (Elektro-)Transportfahrrädern als„Grätzlrad“ richtet sich ausschließlich an Vereine und Unternehmen mit Sitz in Wien. Vor der Förderung müssen sich Interessierte bewerben. Nach erfolgreicher Bewerbung erfolgt die Förderung eines (Elektro-)Transportfahrrads.
Wie viel wurde gefördert:
Die Förderung beträgt bis zu 50% des Kaufpreises, maximal jedoch 800 Euro für Transportfahrräder und „Spezialräder“ ohne Elektroantrieb bzw. maximal 1.000 Euro für Elektro-Transportfahrräder und „Spezialräder“ mit Elektroantrieb.
„Grätzlräder“ können zu 100% bis maximal 4.000 Euro gefördert werden.
Wie lange wurde gefördert:
Die Förderung gilt rückwirkend. Transportfahrräder, die ab 1. März 2022 gekauft wurden, können (bis längstens 30.06.2023) zur Förderung eingereicht werden.
Die Transportfahrradförderung der Stadt Wien für Privatpersonen soll bis Ende 2026 laufen, wurde jedoch mit April 2025 beendet.

Oberösterreich / Linz
Förderstelle: Stadt Linz
Wer wird gefördert: Privatpersonen, Fahrgemeinschaften, Betriebe/ Organisationen etc. mit Standort bzw. Hauptwohnsitz in Linz
Was wird gefördert: Transporträder, E-Transporträder, außerdem: Fahrradanhänger
Wie viel wird gefördert: max. 30% der Investitionskosten. Maximale Förderbeträge: Transportrad 800€, E-Transportrad: 1000€, Fahrradanhänger 150€
Wie lange wird gefördert: derzeit unbefristet

Ein österreichisches Lastenrad der Spitzenklasse: der "Truck" von MCS Maderna
Oberösterreich / Neukirchen
Förderstelle: Gemeinde Neukirchen an der Enknach
Wer wird gefördert: Personen mit Hauptwohnsitz in Neukirchen an der Enknach, örtliche Betriebe, Vereine und Organisationen
Was wird gefördert: Transporträder, E-Transporträder, außerdem: Transportanhänger
Wie viel wird gefördert: max. 50% der Anschaffungskosten (max. 500€)
Wie lange wird gefördert: derzeit unbefristet

Auch eine Waschmaschine ist am Transportrad kein Problem!
Salzburg
Das Land Salzburg fördert die Anschaffungen von Lastenfahrrädern (ohne Elektromotor € 300,-, mit Elektromotor € 600,-) mit einem Rechnungsdatum zwischen dem 15.7.2022 und dem 31.12.2023. Der vollständige Förderantrag muss bis 15.01.2024 gestellt werden.
Förderstelle: Stadt Salzburg
Wer wird gefördert: Privatpersonen, Hausgemeinschaften mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg, Unternehmen mit Firmenstandort in der Stadt Salzburg, Vereine mit dem Sitz in der Stadt Salzburg
Was wird gefördert: Lastenräder, Radanhänger und Behindertenräder (Behindertenfahrräder und deren Umbauten)
Förderobjekte müssen im Fachhandel in der Stadt Salzburg erworben werden.
Lastenräder müssen codiert bzw. registriert sein (Codierung Carlavelorep, Elisabethstr. 17, jeden Do von 15-17 Uhr, www.carlavelorep.at oder Registrierung unter www.fase24.at)
Nähere Infos zur Förderung bei Michael Buchner, Mail: baudirektion@stadt-salzburg.at, Tel: +43 662 8072 - 2611
Wie viel wird gefördert:
- für Fahrradanhänger 30 % des Neupreises, jedoch max. € 250,-
- für Lastenfahrräder 30 % des Neupreises, jedoch max. € 800,-
- für elektrounterstützte Lastenfahrräder 30 % des Neupreises, jedoch max. € 1.000,-
- für Behindertenfahrräder 30 % des Neupreises, jedoch max. € 1.000,-
- für Radumbauten für Menschen mit Beeinträchtigungen 30 % des Umbaupreises, jedoch max. € 1.000,-
Wie lange wird gefördert: bis das Budget von 40.000 € verbraucht ist
Mehr Infos und Förderantrag hier.

Steiermark
Aktuelle Informationen zu den Förderungen in der Steiermark finden sie hier.

Vorarlberg
Lustenau
Förderstelle: Marktgemeinde Lustenau
Wer wird gefördert: Personen mit Hauptwohnsitz in Lustenau
Was wird gefördert: Kinder-Radanhänger, Lastenanhänger, Trolley und Lastenfahrräder, die bei einem ortsansäßigen Händler gekauft werden.
Wie viel wird gefördert: 25 % des Kaufpreises (maximal bis zu 150,- Euro).
Wie lange wird gefördert: offen

In Lustenau begann auch die Initiative "Radeln ohne Alter" in Österreich.
Weitere Vorarlberger Gemeinden
In vielen Vorarlberger Gemeinden gibt es eine Förderung, etwa in Dornbirn, Bregenz, Wolfurt, Sulzberg, Sibratsgfäll und Krumbach. Alle Infos finden Sie hier.
Niederösterreich
Bruck an der Leitha
Förderstelle: Stadtgemeinde Bruck/Leitha
Wer wird gefördert:
- Volljährige, natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Bruck an der Leitha/Wilfleinsdorf
- Unternehmen mit Firmensitz in Bruck an der Leitha/Wilfleinsdorf
Was wird gefördert: Der Ankauf von neuen Lastenfahrrädern und Elektrolastenfahrrädern, für den privaten Gebrauch bzw. die gewerbliche Nutzung. Der Förderwerber muss das Fahrrad mindestens für die Dauer von 12 Monaten im Eigentum halten.
Wie viel wird gefördert:
- € 400,-- für Lastenfahrräder
- € 500,-- für Elektro–Lastenfahrräder
- Begrenzung mit maximal 50% der Investitionskosten
- Pro Förderwerber können maximal zwei Fahrräder gefördert werden
Wie lange wird gefördert: offen

Wolkersdorf im Weinviertel
Förderstelle: Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel
Wer wird gefördert: Die Förderung wird nach Maßgabe der finanziellen Mittel Bürgerinnen und Bürgern (Einzelpersonen) gewährt, die im Gemeindegebiet von Wolkersdorf einen Wohnsitz begründet haben und einen vollständigen Förderantrag mit allen geforderten Beilagen im Stadtamt Wolkersdorf abgeben.
Was wird gefördert:
Transporträder und Radanhänger
Wie viel wird gefördert:
- Radanhänger neu 25% des Anschaffungspreises maximal jedoch € 150,00
- Lastenrad neu 25% des Anschaffungspreises maximal jedoch € 150,00
Wie lange wird gefördert: bis 30.06.2024
Recherchiert vom Büro der Radlobby Österreich. Ohne Gewähr, Detailinformationen siehe die verlinkten Förderseiten. Der Artikel stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.