Direkt zum Inhalt

Förderungen für Transport- und Falträder

Submitted on

Transporträder sind die praktische, schnelle und umweltschonende Alternative zu motorisierten Gefährten und erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Egal, ob Kinder, Einkauf oder Möbel: Mit einem Lastenrad lässt sich alles einfach und bequem von A nach B bringen. In Österreich gibt es finanzielle Unterstützung beim Ankauf von Lastenrädern,  teilweise können sogar mehrere Förderungen kombiniert werden. Die Anschaffung eines Transportrades wird dadurch noch attraktiver gemacht. Die Radlobby bietet hier einen Überblick mit Stand Oktober 2025:

Papa mit Kind im Transportrad
Copyright: Vello


Bundesweite Förderungen

1) (E-)Transporträder und (E-)Falträder für Private 2025

Es sind seit 9. Oktober 2025 wieder Neuanträge möglich! 
Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Anschaffung und den privaten Einsatz von Elektro-Transporträdern und Transporträdern sowie Elektro-Falträdern und Falträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.

Förderstelle: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI)

Wer wird gefördert: Privatpersonen

Was wird gefördert: Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-Transporträdern und Elektro-Falträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden, sowie die Anschaffung von Transporträdern und Falträdern.

Bitte beachten Sie, dass eine Förderung von Fahrrädern mit Elektroantrieb nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich ist.

Förderungshöhe (Pauschale)
• 900 Euro pro E-Transportrad / pro Transportrad
• 500 Euro pro E-Faltrad / pro Faltrad (nur bei Nachweis einer – zum Zeitpunkt der Einreichung gültigen – ÖV-Jahresnetzkarte als Selbstauskunft) 

Wie lange wird gefördert: Antragstellungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 27.02.2026 (12 Uhr) ausschließlich online eingebracht werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein darf.

 

Hier geht's zur Förderung

 

Multimodal unterwegs mit dem Faltrad
Copyright: Vello

2) Förderung für Betriebe und Gemeinden

Aktuell gibt es derzeit keine Förderungen für den Ankauf von Fahrrädern für Betriebe und Gemeinden. Es gibt jedoch Förderungen für Radabstellanlagen für Betriebe, Mobilitätsmanagement sowie Radschnellverbindungen und Radnetzausbauprogramme
Förderstelle: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI)

Wer wird gefördert: Förderungsmittel für klimafreundliche Mobilitätslösungen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften einreichen.

Was wird gefördert: Gefördert werden Radabstellanlagen für Betriebe, Mobilitätsmanagement sowie Radschnellverbindungen und Radnetzausbauprogramme

Wie lange wird gefördert: Die Einreichung ist bis 27.02.2026, 12:00 Uhr möglich. Die Antragstellung ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel möglich. 

 

Hier geht's zu den Förderungen

Wien

1) Förderung für Private

Achtung die Fördermittel Wien sind mit 30.4.2025 ausgeschöpft, es sind keine Neuanträge mehr möglich. Info von FahrradWien hier

Förderstelle:

Stadt Wien

Abwicklungsstelle:

Fahrrad Wien

Wer wurde gefördert:

  • Volljährige Privatpersonen (natürliche Personen) mit Hauptwohnsitz in Wien
  • Für die Anschaffung von „Spezialfahrrädern“ auch Vereine und gemeinnützige Unternehmen. Bei Unternehmen ist gegebenenfalls die Gemeinnützigkeit nachzuweisen.
  • Beim „Grätzlrad“ werden auch Vereine und Unternehmen gefördert. Vor der Förderung müssen sich Interessierte für das Betreiben eines Grätzlrads bewerben.
  • Es gilt eine Behaltepflicht von 2 Jahren.
  • Auf dem geförderten Transportfahrrad bzw. „Spezialfahrrad“ ist ein gut sichtbarer Aufkleber des Förderprogramms anzubringen und für die Dauer von zwei Jahren – ab Auszahlung des Förderbetrages – zu belassen. Dieser Aufkleber wird nach Förderzusage per Post zugeschickt.

Was wurde gefördert:

  • Gefördert wird die Anschaffung von neuen Transportfahrrädern und E-Transportfahrrädern.
  • Gefördert wird nur ein neu erworbenes (Elektro-)Transportfahrrad pro Haushalt in einem Zeitraum von drei Jahren bezogen auf das jeweilige Datum der Einreichung.
  • „Spezialfahrräder“ sind (Elektro-) Fahrräder, die überwiegend dem Transport von gehbehinderten Personen dienen (Rollstuhl-Lastenrad, Rollstuhl-Rikscha). Im Sinne der Förderung der aktiven Mobilität werden Elektrofahrräder, die diesen Kriterien unterliegen, nur dann gefördert, wenn sie auch über tretbare Pedale verfügen. Weitere Details entnehmen Sie dem Spezifikationsblatt Spezialfahrräder
  • Gefördert wird nur ein neu erworbenes „Spezialfahrrad“ pro Haushalt, Verein bzw. gemeinnützigem Unternehmen in einem Zeitraum von drei Jahren bezogen auf das jeweilige Datum der Einreichung.
  • Grätzlräder: Die Förderung von (Elektro-)Transportfahrrädern als„Grätzlrad“ richtet sich ausschließlich an Vereine und Unternehmen mit Sitz in Wien. Vor der Förderung müssen sich Interessierte bewerben. Nach erfolgreicher Bewerbung erfolgt die Förderung eines (Elektro-)Transportfahrrads. 

Wie viel wurde gefördert:

Die Förderung beträgt bis zu 50% des Kaufpreises, maximal jedoch 800 Euro für Transportfahrräder und „Spezialräder“ ohne Elektroantrieb bzw. maximal 1.000 Euro für Elektro-Transportfahrräder und „Spezialräder“ mit Elektroantrieb.
„Grätzlräder“ können zu 100% bis maximal 4.000 Euro gefördert werden.

Wie lange wurde gefördert:

Die Förderung gilt rückwirkend. Transportfahrräder, die ab 1. März 2022 gekauft wurden, können (bis längstens 30.06.2023) zur Förderung eingereicht werden.

Die Transportfahrradförderung der Stadt Wien für Privatpersonen soll bis Ende 2026 laufen, wurde jedoch mit April 2025 beendet.


 

lastenrad_musketier_c_klimaaktiv.jpg
Copyright: klimaaktiv.mobil


Oberösterreich / Linz

Förderstelle: Stadt Linz

Wer wird gefördert: Privatpersonen, Fahrgemeinschaften, Betriebe/ Organisationen etc. mit Standort bzw. Hauptwohnsitz in Linz

Was wird gefördert: Transporträder, E-Transporträder, außerdem: Fahrradanhänger

Wie viel wird gefördert: max. 30% der Investitionskosten. Maximale Förderbeträge: Transportrad 800€, E-Transportrad: 1000€, Fahrradanhänger 150€

Wie lange wird gefördert: derzeit unbefristet

Hier gehts zur Förderung

lastenrad_truck_heidi_c_mcs-bikes.jpg

Ein österreichisches Lastenrad der Spitzenklasse: der "Truck" von MCS Maderna
 

Oberösterreich / Neukirchen

Förderstelle: Gemeinde Neukirchen an der Enknach

Wer wird gefördert: Personen mit Hauptwohnsitz in Neukirchen an der Enknach, örtliche Betriebe, Vereine und Organisationen

Was wird gefördert: Transporträder, E-Transporträder, außerdem: Transportanhänger

Wie viel wird gefördert: max. 50% der Anschaffungskosten (max. 500€)

Wie lange wird gefördert: derzeit unbefristet

Hier gehts zur Förderung

lastenrad_mit_waschmaschine_c_klimaaktiv.jpg

Auch eine Waschmaschine ist am Transportrad kein Problem!

Salzburg

Das Land Salzburg fördert die Anschaffungen von Lastenfahrrädern (ohne Elektromotor € 300,-, mit Elektromotor € 600,-) mit einem Rechnungsdatum zwischen dem 15.7.2022 und dem 31.12.2023. Der vollständige Förderantrag muss bis 15.01.2024 gestellt werden.

Förderstelle: Stadt Salzburg

Wer wird gefördert: Privatpersonen, Hausgemeinschaften mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg, Unternehmen mit Firmenstandort in der Stadt Salzburg, Vereine mit dem Sitz in der Stadt Salzburg

Was wird gefördert: Lastenräder, Radanhänger und Behindertenräder (Behindertenfahrräder und deren Umbauten)
Förderobjekte müssen im Fachhandel in der Stadt Salzburg erworben werden.
Lastenräder müssen codiert bzw. registriert sein (Codierung Carlavelorep, Elisabethstr. 17, jeden Do von 15-17 Uhr, www.carlavelorep.at oder Registrierung unter www.fase24.at)

Nähere Infos zur Förderung bei Michael Buchner, Mail:  baudirektion@stadt-salzburg.at, Tel: +43 662 8072 - 2611

Wie viel wird gefördert: 

  • für Fahrradanhänger 30 % des Neupreises, jedoch max. € 250,-
  • für Lastenfahrräder 30 % des Neupreises, jedoch max. € 800,-
  • für elektrounterstützte Lastenfahrräder 30 % des Neupreises, jedoch max. € 1.000,-
  • für Behindertenfahrräder 30 % des Neupreises, jedoch max. € 1.000,-
  • für Radumbauten für Menschen mit Beeinträchtigungen 30 % des Umbaupreises, jedoch max. € 1.000,-

Wie lange wird gefördert: bis das Budget von 40.000 € verbraucht ist

Mehr Infos und Förderantrag hier.

transportrad_peterprovaznik5_kinder.jpg
Copyright: Peter Provaznik


Steiermark

Aktuelle Informationen zu den Förderungen in der Steiermark finden sie hier.

dsc04901_-_kopie.jpg
Copyright: Radlobby ARGUS Steiermark


Vorarlberg 

Lustenau

Förderstelle: Marktgemeinde Lustenau

Wer wird gefördert: Personen mit Hauptwohnsitz in Lustenau

Was wird gefördert: Kinder-Radanhänger, Lastenanhänger, Trolley und Lastenfahrräder, die bei einem ortsansäßigen Händler gekauft werden.

Wie viel wird gefördert: 25 % des Kaufpreises (maximal bis zu 150,- Euro).

Wie lange wird gefördert: offen

Hier gehts zur Förderung

lastenrad_radeln-ohne-alter.jpg
Copyright: Lustenau ROA


In Lustenau begann auch die Initiative "Radeln ohne Alter" in Österreich.

Weitere Vorarlberger Gemeinden

In vielen Vorarlberger Gemeinden gibt es eine Förderung, etwa in Dornbirn, Bregenz, Wolfurt, Sulzberg, Sibratsgfäll und Krumbach. Alle Infos finden Sie hier.

Niederösterreich

Bruck an der Leitha

Förderstelle: Stadtgemeinde Bruck/Leitha

Wer wird gefördert:

  • Volljährige, natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Bruck an der Leitha/Wilfleinsdorf
  • Unternehmen mit Firmensitz in Bruck an der Leitha/Wilfleinsdorf

Was wird gefördert: Der Ankauf von neuen Lastenfahrrädern und Elektrolastenfahrrädern, für den privaten Gebrauch bzw. die gewerbliche Nutzung. Der Förderwerber muss das Fahrrad mindestens für die Dauer von 12 Monaten im Eigentum halten.

Wie viel wird gefördert:  

  • € 400,-- für Lastenfahrräder
  • € 500,-- für Elektro–Lastenfahrräder
  • Begrenzung mit maximal 50% der Investitionskosten
  • Pro Förderwerber können maximal zwei Fahrräder gefördert werden

Wie lange wird gefördert: offen

Hier gehts zur Förderung.

stmk_bueroumzug.jpg
Copyright: Radlobby ARGUS Steiermark


Wolkersdorf im Weinviertel

Förderstelle: Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel

Wer wird gefördert: Die Förderung wird nach Maßgabe der finanziellen Mittel Bürgerinnen und Bürgern (Einzelpersonen) gewährt, die im Gemeindegebiet von Wolkersdorf einen Wohnsitz begründet haben und einen vollständigen Förderantrag mit allen geforderten Beilagen im Stadtamt Wolkersdorf abgeben.

Was wird gefördert:

Transporträder und Radanhänger

Wie viel wird gefördert:

  • Radanhänger neu 25% des Anschaffungspreises maximal jedoch € 150,00
  • Lastenrad neu 25% des Anschaffungspreises maximal jedoch € 150,00 

Wie lange wird gefördert: bis 30.06.2024

Hier gehts zur Förderung. 

Recherchiert vom Büro der Radlobby Österreich. Ohne Gewähr, Detailinformationen siehe die verlinkten Förderseiten. Der Artikel stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.