Tempo 30 auf Hauptstraßen

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30 km/h-Beschränkungen können auf Wiener Hauptstraßen eingerichtet werden, ohne dass deren Status als Hauptstraße verändert wird. Bis 2015 waren verkehrsberuhigte Bereiche auf Straßen außerhalb des Hauptstraßennetzes beschränkt, Tempo 30 Beschränkungen auf Hauptstraßen hatten somit meist zur Folge, dass diese Straßen den Status einer Hauptstraße verloren. Folgerichtig trat damit der Entfall von städtischen Förderungen bei Erhaltungsarbeiten (nicht Neubauten) ein. 
Mit der Verordnung vom 4.6.2015 des Wiener Gemeinderates betreffend Feststellung der Hauptstraßen und Nebenstraßen wurde dies geändert. Damit wurde eine Hürde der Verkehrsberuhigung genommen, denn durch eine Tempo 30 Beschränkung ist der Hauptstraßenstatus nicht betroffen.

Die Ängste der Bezirke, sie würden damit finanziell stark belastet weil die Straße den Hauptstraßen-Status nach Wiener Stadtverfassung verlieren, sind damit unbegründet.

Die Radlobby baut eine Barriere ab und fordert: mehr Tempo 30 für Wien! 

Hier finden Sie die Rechtsinformation der Radlobby:

 

Rechtsinfo von Radlobby Wien, hier als Mitglied unterstützen oder spenden.
Rückfragehinweis: wien@radlobby.at

Dafür besonders geeignete Hauptstraßen [Karte]

Damit potentielle neue Tempo30-(Haupt)straßen leicht erkennbar sind bieten wir euch hier eine Karte von ganz Wien an. Diese bildet

  • offiziellen Hauptradrouten (blau, braun, grün, rot),
  • verkehrsberuhigte Bereichen (meist Tempo 30) und
  • städtische Hauptstraßen (gelb A, orange B) ab.

Hier geht es zur Karte in einem neuen Fenster.