Stadt Wien führt strenge Regeln für stationslose Leihräder ein

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Das Stadtbild Wiens hat seit Sommer 2017 neue Farbtupfer in Form von stationslosen Leihrädern („free floating“) bekommen. Die gelben Räder der asiatischen Anbieter Obike und Ofo sind neu für Wien und stellen bereits ein Problem dar: Sie verstellen öffentliche Radabstellplätze, stehen auf Gehsteigen oder in Grünflächen. Ein weiteres Dauerproblem ist, dass beschädigte Räder oft lange oder gar nicht abgeholt oder repariert werden. Dies verwundert nicht weiter, wenn man weiß, dass beispielsweise Obikes´ Maintainance Team, das Räder repariert und austauscht, bis zu einer Anzahl von 2000 Rädern aus nur zwei Personen besteht. 

Nach eingehender Beschäftigung mit den Vor- und Nachteilen der Anbieter hatte die Radlobby Wien bereits um Juli 2017 auf fünf Problemfelder hingewiesen und stellte Qualitätsforderungen. Weiters erstellte die Radlobby eine Parkhilfe für stationslose Leihräder und jene Hinweis-Tafeln, die auf Ofo-Bikes angebracht wurden. 

Ortspolizeiliche Verordnung 

Nun greift die Stadt Wien durch und führt spezielle Regeln für stationslose Leihräder ein. Download am Ende des Artikels. „Diese Räder richtig eingesetzt, können eine Bereicherung für unsere Stadt sein. Mit dieser Verordnung nehmen wir jetzt die Anbieter in die Pflicht, damit in der kommenden Fahrradsaison die Probleme des vergangenen Jahres nicht mehr auftreten. Mit der vierstündigen Reaktionsfrist stellen wir sicher, dass verkehrswidrig abgestellte oder kaputte Räder schnell entfernt werden“, so Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou.
Mittels einer ortspolizeilichen Verordnung legt die Stadt Wien jetzt fest, dass kaputte Räder oder verkehrswidrig abgestellte Leihräder werktags zwischen 6 und 18 Uhr innerhalb von vier Stunden, nachts und am Wochenende innerhalb von 12 Stunden nach Benachrichtigung abgeholt werden müssen. Erfolgt dies nicht, werden die Räder kostenpflichtig entfernt und es wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 700 Euro verhängt. Zum Radparken von Leihrädern hatte die Radlobby Wien eine übersichtliche Parkhilfe entwickelt.

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Pro Anbieter wird zudem ist eine Höchstzahl von 1.500 Fahrrädern festgelegt. Für jedes Leihrad muss eine Akkreditierung durchgeführt werden, jedes Rad wird mit einer Nummer versehen. Die Verleihfirmen müssen zudem einige Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel einen Firmensitz in Wien haben beziehungsweise über eine Servicehotline verfügen.Wie die Überwachung der Verordnung erfolgt, wird in den kommenden Wochen festgelegt. Die Verordnung wurde am 28.6.18 veröffentlicht und tritt am 1. August 2018 in Kraft. Hier die Verordnung zum Download:

Tipps zum Fahrradparken:

Radparken ist an herkömmlichen Parkplätzen erlaubt und auch an vielen anderen Orten. Wo genau und wo es verboten ist: Fahrräder rechtssicher abstellen