SOKO Radwegsperre: Ihr Handlungsleitfaden bei gesperrten Hauptradrouten

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Wiedermal vor einem überraschend gesperrten Radweg gestrandet? Ändern wir das!

Das Hauptradverkehrsnetz der Stadt Wien sollte stets möglichst befahrbar sein und bei unvermeidbaren Sperren fachgerecht umgeleitet werden. Da dies seit 2019 bis 2022 außerordentlich oft nicht der Fall war gründet die Radlobby Wien hiermit die SOKO Radwegsperre. Werden Sie aktiv und helfen Sie mit, Hauptradrouten befahrbar zu halten!

Anleitung zur Selbsthilfe

Wir geben hier eine Anleitung, wie Sie intervenieren können, wenn:

  1. Eine Hauptradroute betroffen ist und
  2. diese unvermittelt gesperrt/unbenutzbar ist und
  3. vor Ort keine beschilderte Umleitung eingerichtet sind.

Kurzfristig die Befahrbarkeit herstellen

Unser Handlungsleitfaden soll für kurzfristige Lösungen im Sinne der Befahrbarkeit oder Umleitungen sorgen. Mittelfristig erinnern wir gemeinsam die Stadtpolitik, die Behörde und die Baustellenbetreiber daran, dass auch Menschen am Rad als gleichberechtigte VerkehrsteilnehmerInnen durchgängig befahrbare Hauptwege durch die Stadt brauchen.

Mittelfristige Richtlinie für die Führung von Hauptradrouten bei Baustellen

Die Radlobby Wien fordert eine Richtlinie Führung von Hauptradrouten bei Baustellen u.ä. von der Stadt Wien ein:

  • Hauptradrouten sollten möglichst durchgängig bzw. eingeschränkt befahrbar bleiben. Oder:
  • Fachgerechte, beschilderte Umleitungen für den Fall, dass Punkt 1 nicht möglich wäre.

Die entsprechenden detaillierten Vorgaben sollte die Verkehrsbehörde MA46 machen und deren Einhaltung kontrolliert werden werden. Eine solche Richtlinie hat beispielsweise die Stadt Innsbruck bereits seit 2020 im operativen Einsatz, 2023 wurde von Innsbruck hierzu ein neues Merkblatt erarbeitet. Das Land Tirol hat seit 2023 eine neue Richtlinie inkl. (kleiner) Umleitungs-Wegweiser in Anwendung. Auch die Grazer Verkehrsplanungsrichtlinie umfasst seit 2012 Baustellen & Radverkehr. Diese Grundlagen werden auch im Rahmen der Richtlinie RVS Radverkehr 2022 bundesweit zur Anwendung empfohlen.

Was ist also zu tun? Los geht’s!

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Der Handlungsleitfaden:

  1. Dokumentation: Fotos machen und genaue Örtlichkeit (Straße und Hausnummer) notieren. Check ob die gesperrte Route im Hauptradverkehrsnetz der Stadt Wien liegt. via Online-Karte oder PDF-Download.
     
  2. Kontakt suchen: Wenn ja und (Baustellen-)Personal vor Ort gut erreichbar: Bescheid vom Polier/Verantwortlichen erfragen. Wenn niemand erreichbar: Nächste Polizeiinspektion aufsuchen oder anrufen um freundlich und konstruktiv die Rechtmäßigkeit der Sperre der Radfahreinrichtung zu hinterfragen. Kontaktdaten dazu finden Sie hier. Problem schildern, gegebenenfalls wird man an eine andere örtlich zuständige Polizeiinspektion verwiesen, dann muss diese aufgesucht oder kontaktiert werden.
     
  3. Genehmigte Maßnahmen einhalten: Die zuständige Polizeiinspektion kann im Bescheid zur Baustelle/Tätigkeit die Auflagen einsehen. Aus diesem erfährt man, ob eine Sperre genehmigt wurde und ob eine Umleitung ausgeschildert sein sollte.

    Erkennt die Polizei einen Widerspruch zu den Bescheidauflagen, soll sie selbst vor Ort Nachschau halten und die Einhaltung der Auflagen einfordern. 

    Die Polizei fragt auch gerne bei der Infoline Straße und Verkehr der MA 46 nach und verweist auf den zuständige Bezirksreferenten dort. Trotzdem auf ein Eingreifen der Polizei selbst bestehen. Eine Nachfrage wie die Polizei bei der unvermittelten Blockade einer allgemeinen Hauptstraße vorgehen würde schafft manchmal Verständnis.
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  1. Alternative Meldung: Wenn sich über diesen Weg keine Verbesserung ergibt, so kann über die Infoline Straße und Verkehr der MA 46 beim zuständigen Bezirksreferenten erfragt werden, was die konkreten Auflagen zur betreffenden Baustelle/Tätigkeit sind und wo eine ausgeschilderte Umleitung zu finden ist.

    Falls man den Kontakt nicht schon von der Polizei erhalten hat: Hier findet man ihn. -> Telefon: +43 1 955 59 (Auskünfte: täglich von 7 bis 18 Uhr)

    Mit dem Kontakt kann auch telefonisch abgeklärt werden, ob diese Bescheidauflagen (z.B: Befahrbarkeit der Hauptradroute oder fachgerechte Umleitung) eingehalten werden oder nicht.
     
  2. Sich Vorgangsweise erklären lassen: Werden Abweichungen festgestellt, sich erklären lassen wie mit dem Problem weiter umgegangen wird und wann ca. mit einer Verbesserung zu rechnen ist.
     
  3. Zusammenfassung posten: Die Stelle im Sammelthread der Gruppe Radfahren in Wien eintragen und berichten ob eine Verbesserung erreicht werden konnte.

Danke für Ihre Mithilfe, wir lesen einander online!

Warum wir das machen: Hier haben wir eine umfangreiche WorstCase - Beispielsammlung aus den Jahren 2019-2022 mit vielen gesperrten Hauptradrouten zusammengetragen.

Und hier gibts den Handlungsleitfaden als PDF-Download:

Hintergrund: sofortige Entfernung von Hindernissen gemäß StVO

Benutzbare Radinfrastruktur sind systemrelevante Infrastruktur und wichtig für den Zugang zur Mobilität. Diese Funktion ist auch durch die Straßenverkehrsordnung streng geschützt, siehe §89a StVO: Wenn Radfahrende durch Hindernisse auf Radwegen, Geh-&Radwegen oder Radfahrstreifen/Mehrzweckstreifen an der Benützung dieser gehindert (nicht: behindert) sind, so sind diese Hindernisse seitens Behörde "ohne weiteres Verfahren" entfernen zu lassen. Dasselbe gilt auch für abgestellte Fahrzeuge auf Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten, weitere Fälle siehe StVO §89a.
Anm: Eine Hinderung liegt vor, wenn die Anlage z.B. physisch nicht mehr benutzt werden kann (zu geringe Restbreite, vollständige Verstellung o.ä.)

Entfernung von Hindernissen nach §89a StVO
Entfernung von Hindernissen nach §89a StVO, von Radlobby auf Basis von ris.bka.gv.at

 

BestPractice: Naschmarktradweg & Sicherer Radweg Neubaugürtel

Wie Hauptradrouten selbst unter schwierigen Verhältnissen befahrbar gehalten werden können zeigen im Jahr 2022 drei Hochbaustellen am "Naschmarktradweg" in der Linken Wienzeile in Wien Mariahilf mit drei über-/befahrbaren Kranfundamenten. Danke an die MelderInnen und an die Verantwortlichen bei Behörde, Bezirk und Bauträger für diese Lösungen.

Anlässlich einer unvermittelten Sperre des Gürtelradwegs beim Westbahnhof zeigten AktivistInnen der Radlobby Wien bei der Aktion Sicherer Radweg Neubaugürtel, dass innerhalb von 48 Stunden ein sicherer Radstreifen zur Umfahrung der Radwegsperre eingerichtet werden kann.