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Rad und Recht

Tempo 30 vor Rohrbachs Schulen: Warum sich der Fall Kleinzell nicht direkt vergleichen lässt

Oberes Mühlviertel | Submitted on
In der Diskussion um Tempo-30-Zonen vor den Schulen und Kindergärten in Rohrbach-Berg wurde von Seiten der Stadtgemeinde auf den Fall Kleinzell verwiesen, um zu zeigen, dass eine Geschwindigkeitsreduktion nicht immer einfach umzusetzen ist. Die Radlobby Oberes Mühlviertel hat sich den Fall näher angesehen und kommt zu dem Schluss, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in Kleinzell und Rohrbach-Berg unterschiedlich gelagert sind. Der Fall Kleinzell: eine Landesstraße, eine andere Zuständigkeit Wie meinbezirk.at berichtete, hatten sich in Kleinzell alle drei Fraktionen des Gemeinderats

Benützung der Verkehrsflächen - ein rechtlicher Überblick

Eisenstadt | Submitted on
Als Teil 2 der Serie "MIteinander sicher im Verkehr" haben wir eine Übersicht erstellt. Darin kann abgelesen werden, welche Verkehrsteilnehmer sich auf den verschiedenen Typen von Verkehrsflächen in Längsrichtung bewegen dürfen. Wir danken Roland Romano (Radlobby Österreich) für die Lösung der kniffeligen Detailfragen und dem Amtsblatt Eisenstadt für die Grafik. Wetten, dass Du bisher nicht alle Details gewusst hast! Link zum Amtsblatt-Artikel mit besserer Auflösung: https://drive.google.com/file/d/1YCHF0HjRrwlXPmnQcq_vDWxuDGtRlwru/view?usp=sharing

Stellungnahme zu Radwegverlängerung "Hanriederstraße"

Oberes Mühlviertel | Submitted on
Die Gemeinde Rohrbach-Berg plant eine Verlängerung des bestehenden Radweges in der Hanriederstraße. Die Radlobby oberes Mühlviertel begrüßt die Verbesserung der Radinfrastruktur. Damit der Radweg auch sicher befahren werden kann, sind aus Sicht der Radlobby einige Voraussetzungen erforderlich. Diese sind in folgender Stellungnahme zum Radwegprojekt zusammengefasst. Stellungnahme Radlobby Oberes Mühlviertel zu Radwegverlängerung: 1. Als Radlobby begrüßen wir die Weiterführung des bestehenden Radweges in der Hanriederstraße. 2. Dieser sollte aber unbedingt über Kreuzungen mit nachrangigen

Vortrag "Auto und Fahrrad - beides sicher"

Eisenstadt | Submitted on
Vortrag von Roland Romano am 19.03.2024 auf Einladung der Stadt Eisenstadt im Rathaus. Der Referent präsentierte grundsätzliche und neue rechtliche Regelungen rund ums Radfahren und beantwortete umfassend und kompetent die Fragen der Teilnehmer. Hier die Präsentation: Falls Du Fragen zum Thema hast, schreibe an eisenstadt@radlobby.at. Oder komme zu einem unserer Treffen. Wir beantworten die Fragen gerne, erforderlichenfalls mit Unterstützung von Roland Romano. Die Stadt Eisenstadt finanzierte einen Nachdruck der Broschüre "Regeln fürs Radeln", erhältlich beim Bürgerservice im Rathaus. Oder als

Grünpfeile in Wien

Wien | Submitted on
Seit Oktober 2022 können Behörden dem Radverkehr an einzelnen Kreuzungen per Beschilderung das Rechtsabbiegen bzw. Geradeausfahren bei Rot erlauben. In dieser Situation müssen Radfahrende ähnlich wie bei einem Stop-Schild agieren: anhalten, gegenüber FußgängerInnen warten und weiterfahren, wenn keine Gefährdung anderer besteht. Die Einführung des neuen Verkehrszeichens Grünpfeil war einer der größten Erfolge der Radlobby auf Bundesebene. Die Umsetzung verläuft österreichweit jedoch eher schleppend, Wien geht aber mit gutem Beispiel voran. Stand März 2024 Nach 170 im Mai 2023 und 337 im Juli

Gebrauchtrad: Hilfreiche Tipps für Kauf und Verkauf

Bundesverband | Submitted on
Sie möchten ein gebrauchtes Fahrrad kaufen und unangenehme Überraschungen vermeiden? Die Radlobby gibt wertvolle Tipps für den Kauf eines Secondhand-Rads. Erfahren Sie, worauf Sie bei Zustand, Ausstattung und Sicherheit achten sollten – von der Rahmenprüfung über die Probefahrt bis zur Preisverhandlung. Zusätzlich bietet die Radlobby einen kostenlosen Musterkaufvertrag für Privatkäufe an.

33. StVO-Novelle: Neue bessere Regeln ab 1. Oktober 2022

Bundesverband | Submitted on
Hier geht's zu unserem Faktencheck - ein Jahr danach, wie gut ist die Umsetzung gelungen? Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die sichere Nutzung der Straße durch alle Verkehrsteilnehmer*innen und bildet die rechtliche Grundlage für das Verhalten auf öffentlichen Verkehrsflächen. Die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung tritt mit 1. Oktober 2022 in Kraft. Sie beinhaltet einige grundlegende Verbesserungen für Radfahrende, wesentliche benachteiligende Regelungen bleiben jedoch leider unverändert. Im Radlobby-Radgeber Regeln fürs Radeln erklären wir die ab 1. Oktober geltenden Regeln