StVO-Novelle 2022 in Begutachtung

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Österreich macht mit der StVO-Novelle 2022 viele wichtige Schritte in der Mobilitätswende. Die Regierung holt den jahrelangen Rückstand zu europäischen Staaten endlich teilweise auf; weitere rechtliche Verbesserungen und Investitionen in regionale Radverkehrsnetze sind notwendig für die gewünschte Verdoppelung des Radverkehrs

Verkehrsministerin Gewessler (BMK) und Fraktions-Mobilitätssprecher Andreas Ottenschläger (ÖVP) und Lukas Hammer (Grüne) stellten am 29.4.2022 ein umfassendes Paket von Verbesserungen zum Gehen & Radfahren vor. Das immer beliebtere Radfahren im Alltag soll erleichtert und sicherer werden.

Aufzeichnung der Pressekonferenz vom 29.4.2022

Die Inhalte der Novelle

Die Regierung einigt sich damit auf Teile eines seit drei Jahren diskutierten Bündels an grundlegenden Verbesserungen, das von der Radlobby Österreich im Unterausschuss Radverkehr (Verkehrssicherheitsbeirat, BMK) mitverhandelt wurde. Teile des europäischen Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr werden in österreichisches Recht übergeführt. Unsere Vorschläge zur Verbesserung der StVO  sind seit vielen Jahren öffentlich und den Verantwortlichen kommuniziert.

Heute ist ein guter Tag für die Mobilität in Österreich. Die Novelle bringt mehr Sicherheit, Lebensqualität und Klimaschutz durch mehr Radverkehr. Drei Meilensteine der Novelle haben unsere Mitglieder und Radfahrende in ganz Österreich schon lange ersehnt:
Der gesetzlich definierte Mindest-Überholabstand für Kraftfahrzeuge beim Überholen von Fahrrädern bringt mehr Sicherheit unterwegs. Der Möglichkeit des Grünpfeils an Ampeln für Gemeinden verbessert den Verkehrsfluss und reduziert Wartezeiten. Die flächendeckende Prüfung der Öffnung von Einbahnen spart Zeit und ermöglicht kurz Wege von A nach B.
“ Roland Romano, Sprecher Radlobby Österreich

Einschätzung zu drei Meilensteinen der Novelle:

Die Einführung des definierten gesetzlichen Überholabstands beim Überholen von Fahrrädern durch Kraftfahrzeuge schafft klare Verhältnisse und hebt die Verkehrssicherheit. Österreich führt damit endlich ein, was in Frankreich, Spanien, Deutschland, Belgien und Portugal schon jahrelang Praxis ist. Eine seit den achtziger Jahren zentrale Radlobby-Forderung wird damit Realität: Das Miteinander wird bei ausreichend Platz ein Nebeneinander mit Respektabstand, bei wenig Platz ein Hintereinander mit angepasster Fahrgeschwindigkeit.

Die rechtliche Möglichkeit des Grünpfeils an Ampeln beschreibt, was die Niederlande seit 31 Jahren haben; Frankreich seit einem Jahrzehnt und was über 190 Millionen Europäer:innen seit 2017 praktizieren: Besserer Verkehrsfluss an Ampeln und weniger überflüssige Verzögerungen dank zeitgemäßer Verhaltensvorschriften an Lichtzeichen.
Der Grünpfeil für den Radverkehr wurde in Deutschland 2020 nach einem umfassenden Pilotversuch und wissenschaftlicher Begleitung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) als "ohne eine Gefährdung der Verkehrssicherheit grundsätzlich möglich bewertet" (PDF-Download hier).

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Studienergebnis des Pilotversuchs zur Einführung "Grünpfeil fürs Rad" in Deutschland per StVO-Novelle 2020, BASt 2022

Die Öffnung von Einbahnen ist in Österreich seit den 1980er Jahren möglich, die Umsetzung verläuft jedoch äußerst schleppend. Mit dem gesetzlichen Auftrag zur Prüfung und Öffnung wird dies beschleunigt und Österreich folgt damit der Empfehlung der RVS Radverkehr. So kommen schneller mehr Menschen in den Genuss von benötigten Radfahrmöglichkeiten und kurzen Wegen.

Radlobby im Kurier-Talk auf SchauTV

Radlobby Sprecher Roland Romano und ARBÖ-Sprecher Sebastian Obrecht disikutierten im Kurier-Talk bei Josef Kleinrathüber über die neue StVO-Novelle. Hier nachzusehen.

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