Welche Regeln gelten beim Verlassen von Radwegen bzw. Geh-&Radwegen und wem wird im Zweifelsfall Recht gegeben? Johannes Pepelnik, Vertrauensanwalt der Radlobby, sagt hierzu Folgendes:
Eine wichtige Sicherheitsmaßnahme von Radfahrenden ist es, genug Seitenabstand zu geparkten Autos einzuhalten, um nicht in die Gefahrenzone des "Doorings", also abrupt geöffneter Fahrzeugtüren, zu geraten. Das Abstandsurteil des Wiener Verwaltungsgerichts 2016 besagt, dass Radfahrenden ein Seitenabstand zu parkenden Kfz von 1,2 bis 1,8 Meter zugestanden wird.
16. Juni 2017 - 21:12
Im Rahmen des wissenschaftlichen Projektes FamoS (Fahrradverkehrsmodelle als Planungsinstrument zur Reorganisation des Straßenraums) ist die Bike Citizens Radrouting-App bis Ende Juni in Salzburg und Graz kostenlos nutzbar.
4. Oktober 2016 - 12:53
Ein erfreuliches Gerichtsurteil sorgt für mehr Radfahrsicherheit: Der richtige Abstand zu parkenden Autos kann bei abrupt geöffneten Autotüren über die Gesundheit von Radfahrenden entscheiden. Dennoch wird das Einhalten eines Sicherheitsabstandes oft von AutofahrerInnen oder gar der Polizei als regelwidrig empfunden. Nun hat Radlobby-Anwalt Dr.
28. September 2016 - 20:44
Eine Idee der Aktivsten in der Radgruppe haben wir erfolgreich umgesetzt: Gemeinsam mit HoffnungsträgerInnen, welche zukünftig mehr Wege mit dem Rad zurücklegen wollen haben wir gemeinsam den Bezirk erkundet.
3. Juni 2016 - 15:22
In Österreich mangelt es an einer konkreten Regelung des Seitenabstandes, wenn Radfahrende überholt werden. Auch in Großbritannien hieß es bisher nur dass Radfahrenden beim Überholen "plenty of room" zu geben ist.
8. September 2015 - 12:29
Die Berliner Zeitung hat eine Sonderbeilage zum Radfahren in Berlin gemacht - anlässlich der "Berlin nimmt Rücksicht"-Kampagne, die mit ihrer fast schmerzhaft grellen Optik nun schon ins 4. Jahr geht.
20. Juni 2015 - 10:59
Wieder wurde eine Radfahrerin durch eine unachtsam geöffnete Autotür verletzt - diesmal sogar ihr Kind im Kindersitz. Der Unfall ereignete sich am 4. Juni 2015 in Wien Simmering.
5. Mai 2015 - 17:53
Schon der zweite tragische Todesfall durch eine unachtsam geöffnete Autotür wird in Graz gemeldet. Eine 74-jährige Radfahrerin, die am 28. April in Graz gegen eine geöffnete Autotür gefahren war, ist im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen erlegen. Das teilte die Landespolizeidirektion Steiermark am 5. Mai so mit: Die Frau war mit ihrem Rad am Felix-Dahn-Platz gefahren und wollte am Auto eines gleichaltrigen Grazers vorbei.
Manchmal macht die Meinung die Runde, dass man sich in Fußgängerzonen ohne Radfahrerlaubnis so aus der Affäre ziehen könne, dass man das Rad als Roller nutzt, also auf einem Pedal stehend das andere zum Anstoßen nimmt und so das Radfahrverbot umgehen könne. Möglicherweise stimmt das PolizistInnen gnädig, aber die Rechtslage ist klar: Leider nein. Auch das gilt als Radfahren.
Die OGH-Entscheidung und Erkenntnisse des Verwaltungssenates, auf die sich diese Auskunft bezieht im Wortlaut:
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