Milliardeninvestitionen für Klimaschutz durch Radverkehr: Österreichs Klimaplan 2021-2030

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Bis zum Jahresende 2019 muss die österreichische Regierung einen Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) bei der EU vorlegen. Dieser muss den bis 2030 vorgesehenen Teil des Gesamtausstiegs aus den fossilen Energien aufzeigen. Nachdem der im Vorjahr vorgelegte Entwurf der Klima- und Energiestrategie von der Fachwelt und der EU als unzureichend klassifiziert wurde, hat die Übergangsregierung einen neuen Entwurf zur Begutachtung vorgelegt, dessen Begutachtungsfrist am 2. Dezember 2019 endete.

Insgesamt bleibt der Entwurf leider unkonkret in vielen Belangen, das Kapitel Folgenabschätzung wird beispielsweise erst bis Jahresende und damit nach Ende der Begutachtungsfrist nachgereicht. Diese und neun weitere Verbesserungsvorschläge hatte auch die EU-Kommission gemacht.

Im Bereich Radverkehr sind jedoch auch einige klare Verbesserungen zu nennen, auf die in der Radlobby Österreich Stellungnahme näher eingegangen wird. Viel Luft nach oben ist jedoch noch in der Definition von Zwischenzielen sowie Korrekturmaßnahmen, in der klaren Kompetenzaufteilung im Radverkehr sowie in der Quantifizierung von Maßnahmen & Effekten. Wir hoffen, dass diese bald nachgereicht werden, denn es sieht so aus als würden Österreich und die EU ihre Umweltschutzziele 2020 deutlich verfehlen.

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Bis Ende Dezember folgt nun ein Ministerratsbeschluss und danach die Übermittlung des NEKP an die EU-Komission. Die Umsetzung des Plans obliegt der nächsten Bundesregierung.

Begutachtungsentwurf NEKP 2021-2030 zum Download:

Die Radlobby Österreich Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf

Zu Mitteln im Bereich Radverkehr (S112)

Die Feststellung eines Investitionsbedarfs von 2,2 Mrd. Euro im Zeitraum 2020-30 wird von der Radlobby Österreich wertgeschätzt. Immerhin sind dies 80% der Radlobby Forderungen. Wir sehen hier unseren Erhebungen nach den Bedarf bei einer Höhe der Gesamtinvestitionen von 3 Mrd. Euro im genannten Zeitraum. Hierfür sind bei einem Bundesanteil von 20% der Mittel entsprechende Mittel als Summe des Förderschwerpunkts Radverkehr im klima:aktiv mobil Programm sowie der BMVIT-Mittel zu budgetieren.

Vorschläge, Maßnahmen und Anreize zur Erhöhung der Landesbudgets sowie Gemeindemittel zum Radverkehr sind dringend erbeten, damit der Gesamtinvestitionsbedarf auch möglichst aufgebracht wird.

Zum Grundsatzbeschluss von Bund, Ländern und Gemeinden

Die Radlobby Österreich unterstützt mit Nachdruck die Fassung dieses Beschlusses, um Investitionsbedarf, Kompetenzverteilung und Anerkennung des großen Potentials im Radverkehr zu formalisieren. In diesem sollten Maßnahmen genannt, quantifiziert und mit Ziele mit Zwischenzielen ausgestattet werden. Als wichtigste Maßnahme ist neben den Gesamt-Investitionen die Zuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes für ein zu errichtendes Landesradroutennetz im Alltagsradverkehr zu nennen.

Zur Umsetzung des Masterplans Radfahren (S112)

Der genannten Umsetzung sollten dringend genauere Angaben, Effektabschätzungen beiseite Gestellt werden. Ebenso wünschenswert sind quantifizierte und räumlich abgegrenzte Zwischenziele sowie definierte Korrekturmaßnahmen bei Nichterreichung dieser.

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Weitere Punkte

Die weiteren genannten Punkte zum Radverkehr werden zur Kenntnis genommen. Wir weisen darauf hin, dass eine weitere Präzisierung, Auflistung und Folgeabschätzung der einzelnen Maßnahmen elementar für die spätere Umsetzung dieser ist. 

Für die inhaltliche Auflistung der einzelnen Maßnahmen hat die Radlobby Österreich ihre Positionen veröffentlicht. Hier sind Forderungen zu Politik und Infrastruktur online abrufbar.