Weiterradeln im Banne des Virus

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Das Corona-Virus hat alles verändert. Auch unsere Mobilität. Obwohl Radfahren - außer im explizit sportiven Sinn - als empfehlenswerte Form des Unterwegsseins in Krisenzeiten gelten darf.

Dass Radfahren im Vergleich zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Sachen Ansteckungsgefahr risikoärmer ist, liegt auf der Hand: Kontakte mit anderen Personen kommen praktisch nicht vor, Abstand halten liegt hier in der Natur des Verkehrsmittels. Da Radfahren auch gesund ist und zu körperlicher Fitness und Stärkung des Immunsystems beiträgt, ist es - zumindest auf der Kurzstrecke - auch gegenüber dem Auto zu bevorzugen, auch oder gerade in Zeiten der Corona-Krise. Der VCÖ gab die Empfehlung heraus, notwendige Wege am besten zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erledigen.

Fahrradboten liefern, Radmechaniker reparieren
Eine Branche, die im Zuge der Verkehrsbeschränkungen sofort mehr zu tun bekam, sind die Zustelldienste. Die zumeist auf FahrradbotInnen zurückgreifenden Essenslieferdienste erlebten vor allem in den ersten Tagen nach der Schließung der Gastlokale ein gewaltiges Auftragsplus. Unklar war einige Zeit die Situation bei den Radwerkstätten. Eine Klarstellung erfolgte am 20.03. durch das Sozialministerium: "Neben KFZ-Werkstätten können auch Fahrradreparaturwerkstätten geöffnet bleiben. Beide sind vom Betretungsverbot ausgenommen".

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Fahrradnutzung mit Maß und Ziel
In den ersten Verhaltensempfehlungen der Bundesregierung, die bald zu Anordnungen wurden, kam das Radfahren gar nicht vor. Auch auf lokaler Ebene, konkret in Graz, kümmerte man sich primär um NutzerInnen von Öffis und Autos, denen man die schwierige Zeit durch den Wegfall der Abgabe- bzw. Ticketkontrollen erleichterte. Erst auf Nachfrage erhellte sich nach und nach, wie das (notwenige) Unterwegssein mit dem Fahrrad einzuordnen ist. So legte Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler gegenüber dem Radsportverband in den Medien seine Sichtweise so dar: 

"Die in der Verordnung angesprochene Sportausübung soll dazu dienen, das physische und psychische Wohlbefinden aufrechtzuerhalten und dem natürlichen Bedürfnis des Menschen nach Bewegung Rechnung zu tragen." Und einschränkend: "Grundsätzlich gilt: Nicht alles, was nicht explizit untersagt wurde, ist in der derzeitigen Situation ratsam, wünschenswert und verantwortungsbewusst."

Beim Freizeit- und rekreativen Radfahren sind zu unterlassen:

  • Gruppenfahrten (mit Menschen, die nicht in derselben Wohneinheit leben), weil der nötige Abstand beim Windschatten- und Nebeneinanderfahren nicht gewährleistet ist.
  • Mehrstündige Einzelfahrten, weil mit der Länge der Fahrten die Wahrscheinlichkeit eines Sturzes und einer Verletzung steigt, vermeidbare Rettungseinsätze das ohnehin stark geforderte Gesundheitssystem strapazieren oder gar Menschenleben gefährden. Aus dem gleichen Grund sollten Mountainbike-Touren abseits asphaltierter Straßen, insbesondere in den Bergen, unterlassen bleiben.
  • Mehrstündige Einzelfahrten in höherer Intensität, weil diese die Abwehrkräfte negativ beeinflussen können.
  • Die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, um zu "geeigneten" Radstrecken zu gelangen.

Unterm Strich heißt das also, dass sowohl der Weg zu Arbeit und Einkauf mit dem Rad zurückgelegt werden kann als auch eine Runde nach dem bzw. vom "Home Office" aus, alleine oder mit MitbewohnerInnen, versteht sich, und nicht in Renntempo oder im Gelände.     

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