Direkt zum Inhalt

Förderungen fürs Fahrrad(fahren)

Radfahren sollte belohnt werden. Weil Radfahren in vielen Bereichen viel bewirken kann: Man denke da nur an den Gesundheitseffekt, die Reduktion der Emissionen, die Verfügbarkeit von mehr Platz auf begrenztem öffentlichen Raum.

Wir haben einen Überblick über die Fördermöglichkeiten erstellt - ohne Anspruch auf Vollständigkeit (Stand 18.10.2025). Sollten Sie von weiteren Förderungen wissen, freuen wir uns über ein kurzes Mail an argus.steiermark@radlobby.at.

Achtung: Oft ist es möglich, die Förderungen der verschiedenen Förderstellen zu kombinieren. Achten Sie jeweils auf die Förderbedingungen, sowie die Einreichfrist.

Fahrräder

Infrastruktur

Anlaufstellen klimaaktiv mobil-Förderungen

Fahrräder (Transporträder, Falträder und Elektrofahrräder)

(E-)Transporträder, (E-)Falträder gefördert vom Bundesministerium

ab sofort bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 27.02.2026 (12 Uhr)

Wer wird gefördert:

Privatpersonen

Wieviel wird gefördert:

  • (Elektro-)Transporträder bis zu 900 Euro (max. 50%) (das Zuladegewicht exkl. Fahrer:in muss mindestens 60 kg, die Leistung max. 600 W und die Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h betragen)
  • (Elektro-)Falträder bis zu 500 Euro (max. 50%) (das Faltmaß darf 110*80*40 cm nicht überschreiten) 

Weitere Infos

Lastenfahrräder gefördert von der Stadt Graz (Umweltamt)

ab 01.01.2025 bis 31.12.2026

Wer wird gefördert:

  • Unternehmen
  • Institutionen (Schulen, Universitäten, Wohnbauträger, Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen, Vereine, etc.) jeweils mit Standort des Fördergegenstandes und Geschäftstätigkeit damit im Stadtgebiet von Graz
  • Privatpersonen

Wieviel wird gefördert: Transportfahrräder werden zu 50 % der anrechenbaren Anschaffungskosten bis zu einem maximalen Förderungsbetrag von 1.000 Euro je Lastenfahrrad mit Motor und 800 Euro je Transportfahrrad ohne Motor gefördert.

Weitere Infos: detaillierte Informationen der Stadt Graz

Elektrofahrräder gefördert von der Stadtgemeinde Gleisdorf

Wer wird gefördert: Natürliche Personen

Wieviel wird gefördert: 100 EUR /Fahrrad

Weitere Infos: Website der Stadtgemeinde Gleisdorf

Elektrofahrräder gefördert von der Stadtgemeinde Weiz

Wer wird gefördert: Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz Weiz

Wieviel wird gefördert: 100 EUR /Fahrrad

Weitere Infos: Website der Stadtgemeinde Weiz

Planungsleistungen, Infrastrukturmaßnahmen und bewusstseinsbildende Maßnahmen

Radnetz-Ausbau, Radkonzepte, Reparaturstationen, Radabstellanlagen gefördert vom Bundesministerium

ab sofort bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 27.02.2026 (12 Uhr)

Weitere Infos zu allen aktuellen Umweltförderungen: umweltfoerderung.at/e-mob-2025

Planungsleistungen, Infrastrukturmaßnahmen und bewusstseinsbildende Maßnahmen vom Land Steiermark

Wer wird gefördert:

  • Gemeinden & Gemeindeverbände
  • juristische Personen mit Gemeindebeteiligung
  • Unternehmen
  • Vereine

Weitere Infos: detaillierte Informationen vom Land Steiermark

Radabstellanlagen gefördert von der Stadt Graz

1.1.2025 bis 31.12.2026

Was und wieviel wird gefördert:

  • Fahrradständer ohne Überdachung (zu 20 % der anrechenbaren Anschaffungskosten, max. 35 Euro/Fahrradabstellplatz)
  • Überdachte Fahrradabstellplätze und Fahrradboxen mit oder ohne Ladestationen für E‑Bikes (zu 20 % der anrechenbaren Anschaffungskosten, max. 470 Euro/Fahrradabstellplatz)
  • Bei Einsatz von Ökostrom zum Laden von E-Bikes: zusätzlich einmalig 50 Euro
  • Bei PKW-Stellplatz-Reduktion bei Unternehmen:  zusätzlich einmalig 150 Euro/reduziertem PKW-Stellplatz

Wer wird gefördert:

  • Unternehmen
  • Institutionen (Schulen, Universitäten, Wohnbauträger, Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen, Vereine, etc.), jeweils mit Standort des Fördergegenstandes und Geschäftstätigkeit im Stadtgebiet von Graz und
  • Wohnungseigentümer*innengemeinschaften

Diese Förderung der Stadt Graz kann mit allfälligen weiteren Förderungen, insbesondere der Förderung des Landes Steiermark für Fahrradabstellanlagen kombiniert werden, jedoch darf keine Überförderung (mehr als 100% der anrechenbaren Anschaffungskosten) erfolgen.

Hinweis: Besteht der Wunsch nach Errichtung einer Fahrrad-Abstellanlage, steht die Radlobby ARGUS Steiermark gerne beratend zur Seite, was die Standortwahl und das Ansuchen bei der Behörde betrifft.

Weitere Infos: detaillierte Informationen der Stadt Graz

Radabstellanlagen gefördert von der Marktgemeinde Gratkorn

bis zur Ausschöpfung des jährlichen finanziellen Rahmens

Wer wird gefördert: Unternehmen und Institutionen (wie Wohnbauträgern, Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen, etc.)

Weitere Infos: detaillierte Informationen der Marktgemeinde Gratkorn

Die Förderung der Marktgemeinde Gratkorn kann mit Förderungen des Landes Steiermark für Fahrradabstellanlagen kombiniert werden.

Anlaufstellen für klimaaktiv mobil-Förderungen

Für die verschiedenen Zielgruppen gibt es von klimaaktiv mobil Unterstützung bei den Projekten und Förderungen:

ARGUS Steiermark - Termine