Parkhilfe für stationslose Leihräder: Wo geht's?

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Der Leihrad-Anbieter Ofo stockt seine Flotte in Wien um weitere 500 Räder auf, von Obike sind bereits über 1.000 Räder im Stadtgebiet verteilt. Weiterhin stellt sich die zentrale Frage: Wo sollen, dürfen und können diese stationslosen Leihräder geparkt werden?  Die Radlobby Wien hat einen kurzen Leitfaden zusammengestellt, Ofo bringt diesen ab November an deren Fahrrädern an. Die Radlobby hält dazu fest: "Wir freuen uns dass Ofo auf allen Rädern Radlobby-Informationen über rechtliche Bestimmungen zum Radabstellen  anbringen wird. Dabei ist uns auch wichtig, auf die Bedürfnisse von Fußgängern und den Mangel an Radabstellanlagen hinzuweisen. Gehsteige und Radbügel sind daher nicht die erste Wahl fürs Radparken von Leihrädern. Auf Parkspuren ist es hingegen rechtlich erlaubt, diese sind nicht nur Kfz vorbehalten. In Relation zu 680.000 zugelassenen Autos in Wien sollten tausend Leihräder kein Problem darstellen, sondern einen Beitrag zum Klimaschutz."

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Die neuen Hinweise auf Ofo-Bikes wurden von der Radlobby Wien verfasst, um Radabstell-Chaos zu vermeiden. Dazu Alec Hager, Sprecher Radlobby Wien: "Laut Auskunft von Ofo-Manager Fred Dong werden alle Ofos in Wien mit dieser Informationstafel ausgestattet. Das Ofo Operation Team ist soeben dabei, die Tafeln anzubringen. Wir sind froh dass Wien auf unsere Anregung hin die erste Stadt ist, in der Ofo diese Maßnahme anwendet um ungeordnetes Radparken zu vermeiden."

Die vier Grundregeln

Wo man diese Leihräder abstellen darf, bestimmt wie für alle Fahrräder die Straßenverkehrsordnung. Wir haben in die Information auch einfließen lassen, wo es bezüglich Radabstellbügel-Situation und Fußgängerfreundlichkeit sinnvoll ist.

  1. Auf Parkplätzen, denn diese stehen allen Fahrzeugen zur Verfügung.
  2. Auf Gehsteigen, aber nur wenn dieser mindestens 2,5 Meter breit ist und das Rad niemanden behindert.
  3. An Radbügeln ist es erlaubt, es ist mit diesem Rad mangels Radschloss zum Anhängen am Bügel aber nicht notwendig und nimmt anderen Fahrrädern Platz weg.
  4. Nicht erlaubt ist das Abstellen in Haltestellenbereichen ohne Radbügel, auf Blindenleitsystemen, in Grünanlagen, auf nichtöffentlichen Flächen sowie auf anderen Flächen mit Halte- & Parkverbot laut StVO.

Ausführliches zur Rechtssituation finden Sie HIER. Darüber hinaus ersuchen wir AutofahrerInnen, diese Räder nicht von der Parkspur auf den Gehsteig zu stellen, denn das beeinträchtigt den Platz der FußgängerInnen und kann bei zu schmalem Gehsteig rechtswidrig sein.

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Ofo expandiert und investiert

Einen Monat nach dem Start der Ofo-Testphase im August werden noch einmal 500 der knallgelben Räder verteilt - nicht zu verwechseln mit den grauen Rädern mit gelben Elementen von Obike. Gestartet wird mit der Verteilung im 21. Bezirk. Andere größere Bezirke sollen folgen. An den gelben Sharing-Bikes von Ofo werden die Radlobby-Informationen zum Thema Parken angebracht. Auf die Entscheidung von Obike, ebensolche Infos anzubrigen, warten wir noch. Gleichzeitig versprach Ofo laut Presse, sich an der Bereitstellung von weiteren Fahrradbügeln in der Stadt zu beteiligen. Das können wir natürlich nur begrüßen!

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