Rad-Förderoffensive 2020: Jetzt investieren! 

Radschnellweg Nijmegen

Die Corona-Krise greift zusätzlich zur Klima-Krise aktuell um sich. Um Betriebe und Gemeinden bei klimawirksamen Investitionen zu Unterstützen hat die Bundesregierung aktuell drei große Förderschienen für Radverkehrsprojekte an Betriebe und Gemeinden gerichtet. Durch die Kombination von Förderungen für Radinfrastruktur sind außerordentlich hohe Förderquoten von bis zu 100% möglich. Die Radlobby Österreich hat die Förderungen gesichtet und präsentiert hier einen kompakten Überblick samt weiterführender Verlinkungen.

"Jetzt ist der beste Moment für Betriebe und Gemeinden, um in Fahrräder, Radwege, Verkehrsberuhigung und Radschnellwege zu investieren", so Radlobby-Sprecher Roland Romano. "Nutzen Sie ihn!"

Diese drei parallelen Förderschienen stehen für Radinvestitionen bereit:

  1. Klima:aktiv mobil - Mobiltätsmanagement und Radverkehr (Betriebe & Gebietskörperschaften): 40 Millionen Euro für
    • Radverkehrsmaßnahmen bei bis zu 30% Förderung
    • Radschnellverbindung bei bis zu 50% Förderung
  2. aws Investitionsprämie für Unternehmen: 2 Milliarden Euro für
    • Investitionen bei 7% Förderung
    • Investitionen im Bereich Ökologisierung bei 14% Förderung
  3. Gemeindepaket für kommunale Investitionen / KIP 2020: 1 Milliarde Euro für
    • Errichtung, Sanierung und Instandhaltung von Radverkehrs- und Fußwege bei bis zu 50% Förderung

Hier die drei Förderschienen im Detail:

1. Klima:aktiv mobil - Mobiltätsmanagement und Radverkehr

Das Bundesministerium für Klimaschutz investiert 2020 mehr 40 Mio. Euro in den Ausbau und die Verbesserung des Radverkehrs sowie klimafreundliches Mobilitätsmanagement in Österreich. Nach einer massiven Kürzung unter der vorvorletzten Regierung wurde das Förderbudget im Vergleich zum Vorjahr fast verzehnfacht, die Radlobby Österreich berichtete.
Der Bau von Radwegen macht gerade jetzt doppelt Sinn: Mit dem Rad kommt man sicher und gesund von A nach B. Und jeder Euro, der in einen Radweg investiert wird, fließt in die lokale Wirtschaft. Mit der Fahrradförderung schaffen wir in Österreich 18.000 sichere Arbeitsplätze“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Tipp: klima:aktiv mobil bietet kostenlose Beratung zu diesen Förderungen.

Allgemeine Konditionen: Gefördert werden Projekte mit 20 % der förderungsfähigen Kosten. Zusätzliche Förderboni von max. +10 % der förderungsfähigen Kosten. Bei Radinfrastrukturprojekten wird außerdem der dreifache Wert (1800€) pro eingesparter Tonne CO2 angesetzt, eine deutlich Erleichterung!

Beispiele für förderungsfähige Rad-Maßnahmen :

  • Radwege
  • Radabstellanlagen in Kombination mit Radwegen
  • Elektrofahrzeuge, Elektrofahrräder
  • E-Ladestationen
  • Einrichtung eines Radverleihs
  • Verkehrs- und Mobilitätskonzepte
  • Ausbildungs- und Schulungsprogramme
  • Bewusstseinsbildende Maßnahmen

Besondere Konditionen für Radschnellverbindungen

Mit bis zu 50% der förderungsfähigen Kosten werden Investitionen in Radschnellverbindungen gefördert. Diese setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage.

radschnellweg_deutschlandegelsbach.jpg

Radschnellverbindung in Deutschland

Erhöhte Förderungen für Elektrofahrräder und (E-)Transportfahrräder

Die 2019 eingeführt Förderung wird deutlich erhöht. Es können nun maximal 850,- statt 400,- pro Transportrad lukriert werden, auf max. 30% der förderfähigen Kosten begrenzt. Diese Förderung ist auch für Privatpersonen offen!
Bei Elektrofahrrädern bleibt die Mindestzahl von 5 Fahrrädern aufrecht. Pro Rad sind es hier nun 350,- statt bisher 200,-. Nur für Gemeinden, Betriebe etc.

foerderungen_e-mobilitaet2020f.png

Hier geht es zur klima:aktiv mobil Förderung.

Für weitere Infos bitte auf die einzelnen Punkte klicken:

foerderung_klimaaktiv2020.png

2. aws Investitionsprämie für Unternehmen

Grundsätzlich werden 7% der Investitionskosten übernommen, Aufwände für umweltfreundliche Mobilitätslösungen werden im Zeitraum zwischen 01.08.2020 und 28.02.2021 mit bis zu 14% gefördert. Die Förderung richtet sich an alle Betriebe aller Größen.

Im Bereich Ökologisierung können 14% für folgende Radinvestitionen lukriert werden:

  • 21. Forcierung der Elektromobilität
    • b. Anschaffung von neuen Elektro-Fahrrädern und neuen Fahrrädern sowie
  • 23. Radverkehr und Mobilitätsmanagement
    • a. Investitionen zur Forcierung des Radverkehrs und der aktiven Mobilität:
      Radwege, Radabstellanlagen, innerbetriebliche E-Ladestationen, Wegweisung
      und Informationssysteme, Leiteinrichtungen und Bodenmarkierungen,
      Dauerzählstellen und Einrichtung eines Radverleihs

Hier geht es zur aws Investitionsprämie für Unternehmen.

foerderung_aws2020.png

3. Gemeindepaket für kommunale Investitionen / KIP 2020

Um Gemeinden bei Investitionen zu unterstützen, hat die Bundesregierung das Gemeindepaket konzipiert. Das eine Milliarde Euro schwere Bundesgesetz zur Unterstützung von kommunalen Investitionen 2020 ist mit 1. Juli 2020 in Kraft getreten. Für Radinfrastruktur und Mobilitätsmanagement ergeben sich so große Chancen.

Gemeinden können zur Errichtung, Sanierung und Instandhaltung von Radverkehrs- und Fußwege bis zu 50% Förderung als Zuschuss aus dem eine Milliarde Euro schweren Kommunalinvestitionsgesetz (KIG 2020) abrufen. Das Ziel ist es, Investitionen in die vorhandene Infrastruktur in Gemeinden gezielt zu unterstützen, um den öffentlichen Raum weiter zu beleben. Je Gemeinde oder Gemeindeverband werden ein oder mehrere Projekte unterstützt, die nach der Corona-Krise (Projektstart ab 01.06.2020) bis 31.12.2021 begonnen werden oder deren Finanzierung aufgrund der Corona-Krise nicht mehr gesichert ist. 

Die beiden zentralen Punkte neben der Ausweitung der Förderzwecke sind die Erhöhung der Förderquote (von 25 auf 50 Prozent) und die Möglichkeit, auch für Instandhaltungsprojekte Zweckzuschuss-Mittel abrufen zu können.

Bei vielen der 18 Verwendungszwecke sind sowohl Errichtungen und Sanierungen als auch Instandhaltungsmaßnahmen enthalten. Unter drei Punkten können Radwege gefördert werden:

  • Z 6: Öffentlicher Verkehr (direkte Rad-Erschließung etc.)
  • Z 15: Sanierung von Gemeindestraßen (anteilig)
  • Z 16: Radverkehrs- und Fußwege

Desweiteren sind Radabstellanlagen und Ladestellen förderbar, siehe Förderbedingungen. Zwar nicht im Gesetzestext vorgegeben, aber in den Gesetzesmaterialien hat der Bundesgesetzgeber die Zielsetzung dargelegt, dass die KIG-2020-Mittel zu mindestens 20 Prozent für ökologische Maßnahmen verwendet werden sollen - hierfür eignen sich Radverkehrsprojekte ausgezeichnet!

Hier bzw. hier geht es zum Gemeindepaket, KIP 2020.

pk_cajetan_perwein.jpg

In einer gemeinsamen Pressekonferenz forderten Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl und Bundesministerin Leonore Gewessler die Gemeinden dazu auf, die Förderungen aus dem KIP (Kommunalen Investitionspaket) für klimafreundliche Projekte zu nutzen. 

Mitglied werden und mitgestalten

Dieser Artikel und die darin eingeflossene Recherche wird durch Ihre Radlobby-Mitgliedschaft ermöglicht. Sie unterstützt die verkehrspolitische Arbeit der Radlobby für bessere Radverkehrsbedingungen und inkludiert zahlreiche Mitgliedschafts-Vorteile. Das gefällt Ihnen? Jetzt hier Mitglied werden und drei Monate geschenkt bekommen! 

mtg_werbung_oktoberaktion_web.jpg