Forststraßen für Radfahren öffnen!

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Das Anliegen, Forststraßen für RadfahrerInnen zu öffnen, steht schon seit vielen Jahren im Raum. Anläufe dazu gab es auch im Parlament schon viele, ein erneuter Versuch der Grünen scheint nun abermals zu keiner Einigung zu führen. Ihre Entschließung wanderte soeben vom Sport- in den Landwirtschaftsausschuss. Bedenken gegen eine Öffnung der Forststraßen für MountainbikerInnen kommen insbesondere von der ÖVP.  Die Radlobby Österreich fordert jedoch in ihrem Grundsatzpapier im Interesse von Mountainbikern und FreizeitradlerInnen: Forststraßen sollen generell freigegeben werden. Denn respektvolles Miteinander in legalem Rahmen ist unser Ziel.

Gesamtlösung Forststraße

In ihrem Parlamentstrag weisen die Grünen darauf hin, dass, je nach Bundesland, bis zu über 90% der österreichischen Forststraßen für RadfahrerInnen gesperrt sind, obwohl diese aufgrund ihrer Auslegung für schwere Lastkraftwagen genug Platz für ein Miteinander verschiedener NutzerInnen bieten würden. Von offiziellen Stellen wird die Länge der Mountainbikestrecken in Österreich mit etwa 27.000 km angegeben. Der Anteil von geöffneten (nicht-öffentlichen) Straßen daran beträgt jedoch lediglich 10.800 km, der Rest von fast 17.000 km sind öffentliche, schon vorher zugängliche Straßen. Zum Vergleich, in Österreich gibt es 125.000 km Forststraßen!

Vertragliche Einzellösungen sind langwierig

Eine Öffnung von Forststraßen (vertragliche Lösung) ist nur dann möglich wenn es einen Vertragspartner gibt (z.B. Tourismusbetriebe oder Sportvereine), und es engagierte Privatpersonen oder MitarbeiterInnen des öffentlichen Dienstes gibt, die Konzepte erstellen und Verhandlungen führen. Es besteht jedoch immer das Risiko, dass die Realisierung einer Strecke an der Zustimmung eines einzigen Grundstückseigentümers scheitert. Zudem muss sich eine Stelle finden, die bereit ist die Pachtgebühren zu übernehmen. Sie betragen meistens zwischen 0,10 und 0,40 € pro Meter und Jahr.

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Gernot Straßer von den Bundesforsten sagt, dass „in der Praxis die Haftung für den an den Weg anschließenden Baumbestand die größte Herausforderung und Kostenfaktor darstellt“. Diese immer wieder angeführte Haftungsfrage kann einfach gelöst werden indem die Radfahrenden Wanderern gleichgestellt werden. D.h. eine Haftung liegt nur dann vor wenn auch ein Wanderer in derselben Situation und im selben Ausmaß einen Schaden erlitten hätte. Diese Haftung existiert ohnehin schon.

Der Vorsitzende der Radlobby Österreich, Andrzej Felczak, bekräftigt daher: "Die vertragliche Lösung funktioniert punktuell dort, wo öffentliche Körperschaften Grund besitzen bzw. die Grundbesitzer kooperativ sind, es ein touristisches Interesse gibt und die öffentliche Hand durch Förderungen und Personal unterstützt. Als Gesamtkonzept für den Alltags- und Freizeitverkehr für Österreich ist sie unbrauchbar. Die einzig zeitgemäße Lösung ist eine Gesetzesanpassung.

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