Corona-Krise: Wer repariert jetzt mein Fahrrad?
Grundsätzlich gilt durch die Covid-19-Verordnung das Betretungsverbot auch für Fahrradgeschäfte. Das Sozialministerium hat am 20.03.2020 aber festgehalten, dass Fahrradwerkstätten – analog zu KFZ-Werkstätten - davon ausgenommen sind. Das bedeutet: Der Verkauf muss geschlossen bleiben, ein möglichst „kontaktloser“ Reparatur-Service ist aber weiterhin möglich. Eine gute Nachricht für alle, die in diesen Zeiten ihre unbedingt notwendigen Wege zur Arbeit, zum Einkauf oder zur Hilfe für Andere per Fahrrad erledigen und bei Pannen auf die Hilfe des Mechanikers ihres Vertrauens angewiesen sind. Hier