Aktionswoche Überholabstand im Burgenland
Seit Oktober 2022 gelten für das Überholen von Radfahrer*innen Mindestabstände. Im Ortsgebiet sind das 1,5 m, auf Freilandstraßen mindestens 2 m. Messungen durch das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) und die Radlobby haben ergeben, dass ein Großteil der Autofahrer*innen diese Abstände nicht einhält. Konkret waren es bei den KfV-Messungen im Ortsgebiet 73 % und im Freiland sogar 87 %, die den Mindestabstand (zum Teil bei Weitem) nicht eingehalten haben. Die Radlobby setzt sich für das Radfahren im Alltag unter guten und sicheren Bedingungen ein. Mit Unterstützung der Mobilitätszentrale des Landes Burgenland macht die Radlobby Burgenland den Überholabstand zum Thema der Aktionswoche von 10. bis 13.06.2025.