Antworten der NEOS

(zu den Fragen)

1. Budget

  1. 10-30 € je EW und Jahr
    Wie hoch dieses Budget dabei jährlich sein soll, ist schwer zu beziffern. Aufgrund der Versäumnisse der letzten Jahrzehnte wird jedoch ein Umdenken geschehen und ein budgetärer Aufholprozess stattfinden müssen. Erfahrungen aus den Niederlanden haben klar gezeigt, dass für eine ernsthafte Förderung des Alltags-Radverkehrs ein Budget von 30 Euro pro Einwohner und Jahr (Bund, Land und Gemeinde zusammen) notwendig ist.  Bei einer Drittelung wären das 10€ je EW für das Land Kärnten.

  2. Es gibt in Österreich generell einen ineffizienten, ausschließlich an Partikularinteressen orientierten Föderalismus sowie eine überbordende, leistungshemmende und mehr als fragwürdige Bürokratie. Packt man diese Probleme richtig an, findet man auch genügend finanzielle Ressourcen, um hier Mittel für den flächendeckenden Ausbau einer Radinfrastruktur freizugeben.

2. Überregionales und regionales Radwegenetz

  1. Ja, Radwege dürfen nicht nur touristisch gedacht werden, weswegen alle Lücken in den Städten geschlossen werden müssen. Weiters soll es mit direkten Radhighways und ausreichend multimodalen Knotenpunkten an Bus- und Bahnstationen die schnellsten Anbindungen an das Umland und die Einzugsgebiete geben. Neben einer Förderung für E-Bikes für die pendelnden Arbeitnehmer sollen die Arbeitgeber hinsichtlich Dusch- und Umkleidemöglichkeiten am Arbeitsplatz gefördert werden.
  2. Ja, denn dies ist nicht nur eine wirkungsvolle Maßnahme, das Radfahren zu attraktiveren, sondern trägt auch zur unterstützenswerten Verkehrsberuhigung bei.

3. Vorrang für den Radverkehr

  1. Ja, denn der Radverkehr darf nicht mehr stiefmütterlich behandelt werden. Um die Klimaziele zu erreichen, das tägliche Stauchaos zu beenden und die Verkehrswende zu ermöglichen, müssen gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die einen Fokus auf alle Verkehrsteilnehmer:innen richten.
  2. Ja, denn dies ist nicht nur eine wirkungsvolle Maßnahme, das Radfahren zu attraktiveren, sondern steigert auch die Sicherheit im Verkehr generell.
  3. Natürlich! Wir NEOS haben die Mentalität des Anpackens in unserer DNA verinnerlicht, weswegen wir keine Sekunde bei der Umsetzung zögern würden.

4. Flächenumverteilung

  1. Es müssen Lücken konsequent geschlossen werden. Insbesondere in den urbanen Gegenden des Landes ist dies machbar.
  2. Ein wichtiger Teil eines Gesamtkonzepts im Verkehrsbereich ist die Berücksichtigung des Fuß- und Radverkehrs. Eine isolierte Betrachtung einer einzigen Fortbewegungsform ist unseres Erachtens nicht zielführend, weswegen die Frage auch hier mit „Ja“ zu beantworten ist.
  3. Gerade in Ballungszentren, in denen die Bevölkerungszahlen ständig wachsen, muss rasch gehandelt werden. Grundsätzlich wollen wir aber allen Kärntnern und Kärntnerinnen ermöglichen, dass sie ihre Alltagsziele wie Bahnhöfe, Schulen, Supermärkte oder den Arbeitsplatz auch mit dem Rad erreichen können.

5. Radparken

  1. Ja, wir müssen weg vom Kirchturmdenken der Bürgermeister und hin zu überregionalen, gemeindeübergreifenden Projekten.
  2. Die Kärntner Bauordnung bzw. Bauvorschriften sind an die Lebensrealität der Menschen sowie an die Herausforderungen, die der Klimawandel mit sich bringt, anzupassen und wenn notwendig Änderungen vorzunehmen.  Als Vorbild für hochwertiges Radparken könnte das OÖ. Bautechnikgesetz dienen, das für Neubauten qualitative und quantitative Kriterien für Fahrradabstellplätze vorschreibt.

6. Strukturelle Anpassungen der Verwaltung

  1. Auch hier gilt das Prinzip des gesamtheitlichen Denkens in der Verwaltung zu verankern: Verkehr muss die verschiedenen Perspektiven des Auto- und Radfahrens sowie von Fußgängern gleichermaßen berücksichtigen. Eine eigene nur auf das Radfahren ausgerichtete Unterabteilung macht in diesem Zusammenhang daher wenig Sinn.