Gewerbeordnung: Radwerkstatt bald freies Gewerbe?

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Die Regierung hat sich laut Pressebericht am 2.November doch noch auf eine Novelle der Gewerbeordnung geeinigt, die als Gesetzesentwurf Ende der Woche vorliegen soll.  Kernpunkt der Novelle sind die derzeit 21 teilreglementierten Gewerbe, von denen 19 künftig freie Gewerbe sein sollen. Darunter fällt auch das "Teilgewerbe Fahrradtechnik". Dieses würde zum freien Gewerbe, ein Befähigungsnachweis für den Gewerbeschein wäre also nicht mehr notwendig. Auch können ohne entsprechenden Gewerbeschein dann bis zu 30% des Umsatzes im freien Gewerbe gemacht werden. Das bedeutet dass zum Beispiel ein Fahrradhändler  mit dem Gewerbeschein "Handel" Fahrräder reparieren und bis zu 30% seines Umsatzes damit machen darf, ohne den Gewerbeschein Fahrradtechnik lösen zu müssen.

Qualitätsfragen sind zu klären

Diese Regelung stößt auf Kritik von etablierten Radwerkstätten und der Mechatroniker-Innung, da dadurch die nötige Sicherheitssorgfalt bei unausgebildeten Radreparaturanbietern fehlen würde. Aus Sicht der Radlobby ist eine solche Liberalisierung nur dann sinnvoll, wenn gleichzeitig endlich die von uns lange geforderte RadmechanikerInnen-Lehre und andere qualitätssichernde Maßnahmen kommen. Dazu könnten freiwillige Zertifizierungen der Betriebe dienen oder ein "Gütesiegel geprüfte Radwerkstatt", falls das Personal entsprechend ausgebildet ist. Allgemein braucht die steigende Anzahl von AlltagsradlerInnen auch immer mehr mehr Radwerkstätten, dabei kann diese Liberalisierung helfen.

Lehrberuf trotz freiem Gewerbe?

Dass die Wiedereinführung des Lehrberufs RadmechanikerIn auch weiterhin Sinn macht, selbst wenn das Gewerbe freigegeben wird, beweist der Vergleich mit den Nachbarländern. Denn die Beispiele Schweiz und Deutschland zeigen, dass die Gewerbeordnung nicht zwingend Voraussetzung für hohe qualitative Ausbildung des Personals ist. Nach der Freigabe der Hälfte der geschützten Gewerbe 2004 in Deutschland war "die Entwicklung der Lehrstellen im reglementierten wie im freien Bereich ähnlich", so der Standard vom 26.11.2016. Die Schweiz kommt ganz ohne Zugangsbeschränkungen zum Gewerbe aus, dennoch: "Probleme mit Sicherheit und Qualität haben wir nicht", so Mario Senn von der Zürcher Handelskammer.

Auch das Schweizer Lehrlingssystem funktioniert tadellos ohne Gewerbeordnungszwang: "Die meisten Handwerker aus der Schweiz haben einen Lehrabschluss, obwohl der für die Berufsausübung nicht verpflichtend ist", erläutert Senn im Standard. Laut Statistik des zuständigen Staatssekretariats in Bern gab es zuletzt 202.000 Lehrstellen in der Schweiz – doppelt so viele wie in Österreich. Es wäre also weiterhin höchste Zeit für den Lehrberuf RadmechanikerIn, unabhängig von der Gewerbeordnung!
 

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