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Bicibus FAQs

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Copyright: Andrea Leindl

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Bicibus

Gemeinsam mit dem Bicibus zur Schule radeln macht unglaublich viel Spaß! Als Interessensvertretung für den Alltagsradverkehr beraten wir seit vielen Jahren Eltern dabei, wie sie Aktive Mobilität schon von Anfang an im Familienalltag konkret leben können, unterstützen kostenlos, unabhängig und überparteilich Elternvereine oder Einzelpersonen dabei, wenn sie einen Bicibus auf die Beine stellen wollen und vernetzen vorhandene Bicibus-Initiativen seit Juni 2022. Diese Zusammenstellung an häufig gestellten Fragen ist gemeinsam mit vielen Bicibus-Initiativen entstanden. 

Sichere Schulwege für Kinder im Straßenverkehr sind zentral für die Verkehrssicherheit. Dafür setzen wir auch mehrmals im Jahr bei Kidical Mass Demos ein Zeichen. 

Bicibus-Routenfindung beim Start einer Initiative – wie funktionierts?

Achte bei der Routenwahl darauf, die Wohnorte der mitfahrenden Kinder und das Einzugsgebiet der Schule bestmöglich abzudecken. Für die Planung kann der Schulatlas der Statistik Austria helfen. Oder alle Kinder markieren ohne Namen auf einer großen Karte, wo sie wohnen „Wohnstandortanalyse“. Je nach Einzugsgebiet der Schule, kann es auch mehrere Routen geben. Nicht alle führen direkt vor der Haustür vorbei, aber es muss prägnante Zustiegsmöglichkeiten geben, sogenannte „Haltestellen“.


 

Wie nenne ich meine Bicibus-Route?

Ihr könnt euren Bicibus nennen, wie ihr wollt. Tipps für neue Linien: Wähle lokale Namen mit Identität zum Gebiet/Grätzl/Schule o.ä. Bei mehreren Linien nummerieren oder Buchstaben hinzufügen. In größeren Städten wie Wien z.B. möglichst nicht Namen auf Bezirksebene nehmen, um Platz für andere Routen zu lassen.


 

Wie lang soll die Strecke sein? Wie lang dauert die Fahrt?

Der „durchschnittliche Bicibus“ hat eine Strecke von 3km und dauert 20min. Diese Zahlen zeigen sich auch international.


 

Wie viele Kinder fahren mit?

Im Durchschnitt fahren rund 10 Kinder mit. Die Anzahl der begleitenden Erwachsenen hängt vom Können und Alter der Kinder ab.


 

Wie oft soll der Bicibus fahren?

Die meisten Bicibus-Initiativen starten mit einmal pro Woche. Wenn sich der Bicibus etabliert hat und die Begleitpersonen ausreichende Kapazitäten haben, ihn zu begleiten, steht der täglichen Fahrrad-Fahrt zur Schule nichts im Wege.


 

Gibt es Materialien, auf die ich bei der Organisation und Bewerbung meines Bicibus zurückgreifen kann?

Ja! Die Radlobby bietet in einem Google-Drive-Ordner grundlegende Info-Texte zur Information Bewerbung und weitere Materialien für Bicibus-Initiativen an. Meldet euch unter bicibus@radlobby.at. Der Bicibus-Handlungsleitfaden und Logo-Vorlagen zur Inspiration stehen auf der Website zur Verfügung. Diese können gerne kostenlos genutzt werden. Die eigene Gestaltung mit deinen Kindern von Flyer und Bicibus-Logo schafft allerdings eine stärkere Identifikation mit dem eigenen Projekt. Setzt euch mit eurer Initiative zusammen und seid gemeinsam kreativ.


 

Ich möchte eine Bicibus-Route umsetzen und anbieten. Wo kann ich meine Bicibus-Route angeben?

Die eigene Bicibus-Initiative einzeichnen ist in der Bicibus-Karte der Radlobby möglich. Die Verortung der Route auf einer Karte hilft bei der Planung und der Bewerbung der Fahrt. Orientiere dich dabei an bestehenden Routen.


 

Wie kommen die Kinder nach der morgendlichen Fahrt wieder nach Hause? Alleine?

Kommuniziere schon im Vorfeld der Bicibus-Fahrt, dass die Rückfahrt individuell zu organisieren ist. Aber je mehr Kinder mit dem Rad zur Schule fahren, desto einfacher wird auch der Rückweg mit dem Fahrrad. Suche dir auch hier wieder Bekannte, die die Aufsicht und Begleitung am Fahrrad nach Hause übernehmen können. Eltern kennen den Stress, ihre Kinder täglich zur Schule bringen zu müssen. Mit dem Bicibus können sich die Begleitpersonen die Wege untereinander aufteilen und so Zeit gewinnen.


 

Was ist wichtig für die Bicibus-Fahrt?

Wichtigste Voraussetzung ist die sichere Fahrradbeherrschung und das Fahren mit dem Fahrrad innerhalb einer Gruppe. Hierzu ist es ratsam, diese Fähigkeit bei den Eltern wie auch den Kindern vorher abzufragen. Außerdem sollten alle Kinder verkehrssichere Fahrräder haben und alle dazu in der Lage sein, die Strecke problemlos zu absolvieren. In kindgerechtem Tempo und ohne Eile macht es allen Spaß.


 

Wann soll der Bicibus polizeibegleitet stattfinden, wann ist es ohne Polizei möglich?

Wenn der Schulweg über keine oder schlechte Radinfrastruktur verfügt, viel Kfz-Verkehr und hohe Kfz-Geschwindigkeiten bestehen oder Schienenstraßen zu bewältigen sind, kann der Bicibus auch als Versammlung bei der Polizei angemeldet werden. Besonders im dichten, städtischen Raum ist das fallweise empfehlenswert. Dann begleitet die Polizei den Bicibus und sorgt für eine angemessene Streckensicherung. Mit der Anmeldung als Demonstration sollte aber sorgsam umgegangen werden, monatlich ja - täglich nein. Die Radlobby hat eine Vorlage für die Versammlungs-Anmeldung.


 

Wenn der Bicibus als Versammlung mit Polizeibegleitung stattfindet – werden rote Ampeln überfahren?

Nein. Der Bicibus soll StVO-konform unterwegs sein. Wenn die Radfahrgemeinschaft zu einer roten Ampel kommt, ist wie bei einer Fahrt alleine anzuhalten. Bei Grün geht's wieder los. Sollte die Ampel während der Bicibus die Kreuzung überquert auf Rot springen, darf als Gruppe noch vollständig übersetzt werden.


 

Ist das Nebeneinanderfahren beim Bicibus erlaubt?

Bei Begleitung eines Kindes unter 12 Jahren, durch eine Person ab 16 Jahren, darf neben dem Kind gefahren werden, nur Schienenstraßen sind davon ausgenommen. Auf allen sonstigen Radfahranlagen und auf Fahrbahnen, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und Fahrradverkehr erlaubt ist, ausgenommen auf Schienenstraßen, Vorrangstraßen und Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung, darf mit einem einspurigen Fahrrad neben einem anderen Radfahrenden gefahren werden, sofern niemand gefährdet wird, das Verkehrsaufkommen es zulässt und andere Verkehrsteilnehmer:innen nicht am Überholen gehindert werden (§68 Abs. 2 StVO).


 

Was bringt die „Verbandsregel“ dem Bicibus?

Radfahrende in Gruppen ab zehn Personen ist das Queren einer Kreuzung im Verband durch den übrigen Fahrzeugverkehr zu erlauben. Dabei sind beim Einfahren in die Kreuzung die für Radfahrer geltenden Vorrangregeln zu beachten. Der erste und letzte Radfahrende der Gruppe haben dabei eine reflektierende Warnweste zu tragen (§68 Abs. 2 StVO). Weitere Infos im StVO-Ratgeber der Radlobby „Regeln fürs Radeln“.


 

Dürfen Begleitpersonen die Seitengassen sperren, um die Bicibus-Gruppe zu schützen?

Die Bicibus-Fahrt dient dazu, die einzelnen Teilnehmer:innen für andere Verkehrsteilnehmende leichter sichtbar zu machen. Wenn die Bicibus-Fahrt nicht polizeibegleitet stattfindet, bitte Warnwesten an erste und letzte erwachsene Personen, die im Konvoi fahren, ausgeben (§ 68 Abs. 2 StVO Radfahren in Gruppen). Ordner:innen können die Gruppe während der Fahrt seitlich absichern und das Einfahren von Autos aus Querstraßen in den Kinder-Konvoi durch kurzes Anhalten „Corken“ verhindern. Wenn die Bicibus-Fahrt polizeibegleitet ist, können Ordner:innen Eltern Begleitpersonen über 16 Jahre die Polizei ggf. bei der Absicherung von Querstraßen „Corken“ unterstützen.


 

Kinder fotografieren/filmen und auf Social Media stellen?

Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre. Die Darstellung von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeitsarbeit erfordert besondere Sensibilität. Wir raten von einem online stellen von Fotos und Videos grundsätzlich ab. Wenn, dann nur mit Zustimmung der Eltern. Die Kinderrechte und der Kinderschutz sind in der Medienarbeit unbedingt einzuhalten.


 

Mein Kind steht kurz vor dem Wechsel in die Sekundarstufe (1.MS/1.AHS) – wer übernimmt die Bicibus-Route?

Eine dauerhafte Etablierung einer Bicibus-Route ist wichtig. Ebenso die Weitergabe von Know-how zur Organisation des Bicibus. Wenn Kinder und deren begleitende Eltern aus der Schule „wachsen“, ist die frühzeitige Übergabe der Organisationsfunktionen an andere Eltern essentiell, damit der Bicibus weitergeführt wird. Ein gutes Netzwerk hilft dabei. Nominiert am besten eine einen „Nachfolger*in“.


 

Es gibt schon so viele Bicibus-Routen – damit ist doch das Radfahren für Kinder zur Schule eh möglich?

Der Bicibus hat eine Brückenfunktion. Kinder wollen mit dem Fahrrad zur Schule fahren, aber die Rahmenbedingungen für einen sicheren Schulweg am Fahrrad sind oftmals unzureichend. Hier setzt der Bicibus an – als Gruppe ist man sicherer unterwegs. Gleichzeitig soll der Bicibus Aufmerksamkeit schaffen für die Forderung nach einem Straßenraum, in dem sich auch Kinder wieder selbstständig bewegen können – mit kindersicherer Radinfrastruktur wie baulich getrennte Radwege, Fahrradstraßen, verkehrsberuhigte Bereiche sowie autofreien Schulvorplätzen. Das Ziel die Schulwegsituation dauerhaft zu verbessern.


 

Wie sieht es rechtlich aus, wenn einem Kind was passiert und dessen Eltern nicht mitgefahren sind?

Der gesetzliche Versicherungsschutz für den Weg zum Kindergarten und Schule gilt auch bei der Teilnahme am Bicibus, d.h. die Kinder sind in Österreich über die gesetzliche Unfallversicherung der AUVA am Schulweg versichert auch wenn der Bicibus als Versammlung/Demo stattfindet. Die Aufsichtspflicht von Kindern, die nicht von ihren eigenen Erziehungsberechtigten begleitet werden, kann auch von anderen geeigneten Personen aus dem Bekanntenkreis übernommen werden.


 

Ich will mich mit anderen Bicibus-Initiativen vernetzen, wie mach ich das?

Die Radlobby unterstützt neue Initiativen mit Beratung und Infomaterialien. Eine Vernetzung mit anderen Bicibus-Initativen ist über den österreichweiten Bicibus-Mailverteiler möglich. Du möchtest in diesen Verteiler aufgenommen werden oder hast eine Frage? Dann kontaktiere uns unter bicibus@radlobby.at. Als größte Interessensvertretung für den Radverkehr tun wir das in ganz Österreich kostenfrei und unabhängig.


 

Wie kann ich Bicibus-Initiativen unterstützen?

Werde Radlobby-Mitglied oder unterstütze uns mit einer Spende. Die Radlobby Österreich und ihre Landesvereine sind eine Interessenvertretung, die schon seit vielen Jahrzehnten Lobbyarbeit im Bereich aktiver Mobilität bzw. Kindermobilität betreibt. Mit bundesweit über 10.000 Mitgliedern tun wir dies auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene. So engagieren wir uns österreichweit für die Förderung des Fahrrads am Schulweg und in der internationalen Bicibus-Bewegung („Bicibus“ in all ihren unterschiedlichen Ausprägungen und Synonymen).


 

Kidical Mass vs. Bicibus. Was ist der Unterschied?

Die Kidical Mass ist eine Demonstration, die zwei- oder mehrmals im Jahr als gemeinsame Ausfahrt in der Freizeit stattfindet. Der Bicibus ist eine Radfahrgemeinschaft zur Schule. Die Häufigkeit der Bicibus-Fahrten variiert je nach Verfügbarkeit der durchführenden Eltern bzw. Begleitpersonen täglich, wöchentlich, monatlich. Gemeinsam eint die Kidical Mass und den Bicibus die Forderung nach mehr, kindersicherer Radinfrastruktur und einem kindgerechten Verkehrssystem.


 

Was sind Rad-Schulwegpläne?

Rad-Schulwegpläne sind Darstellungen, in denen Schulanfänger:innen der sicherste Weg zur Schule vorgeschlagen wird. Dieser Netzplan sollte analog zu den Schulwegplänen, die bisher den Fußverkehr im Fokus hatten, für alle Bildungseinrichtungen auch für das Fahrrad ausgearbeitet werden. Die Erarbeitung der Rad-Schulwegpläne zeigt lokalen Entscheidungsträger:innen auch Lücken auf, wo ein Mangel an Radinfrastruktur bzw. Gefahrenstellen für den Radverkehr vorhanden sind.


 

Welche Verbesserungen im Schulumfeld erleichtern den Schulweg mit dem Fahrrad?

Start- und Zielpunkte von Kindern möglichst sicher, umwegsfrei, attraktiv und komfortabel untereinander verbinden. Das Netz soll zusammenhängend sein und die notwendigen Infrastruktureinrichtungen z.B. Fahrradabstellplätze, Wegweiser, Beschilderung umfassen. An Hauptstraßen innerorts bzw. außerorts baulich getrennte Radwege, Fahrradstraßen. In Siedlungsgebieten Viertel mit Wohnstraßen, verkehrsberuhigte Bereiche. Vor Bildungseinrichtungen im besten Fall autofreie Schulvorplätze (z.B. Fußgängerzone ausgen. Rad, Fahrverbot ausgen. Rad, Fahrverbot Kraftfahrzeuge, Geh- und Radweg, nichtmotorisierte Begegnungszone), andernfalls Schulstraßen (mit einem temporären Fahrverbot für Kfz) oder Wohnstraßen in Straßenabschnitten mit Schulen. Radabstellanlagen/Radbügel vor Bildungseinrichtungen (Schulen, Kindergärten, etc.) und anderen wichtigen Einrichtungen und Orten, wo sich Kinder aufhalten (Spielplatz, Schwimmbad, Sporthalle, etc.).


 

Welche Rechtslage gilt für den Kindertransport am Rad?

Die Radlobby hat die unterschiedlichen Transportmöglichkeiten von Kindern am Rad und wichtige Tipps für eine sichere Familienmobilität per Fahrrad zusammengestellt. Hier die Möglichkeiten im Detail. 


 Noch Fragen?

Einfach mit dem Bicibus-Team der Radlobby Kontakt aufnehmen. Wir helfen gerne weiter!

 

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