Radlobby fordert: Mehr Radwege ohne Benutzungspflicht

Annenstraße: An den Haltestellen nicht benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen

In Graz wird die StVO-Option des nicht benutzungspflichtigen Radwegs selten eingesetzt. Schade, findet die ARGUS, und unternimmt einen Vorstoß.

Vor bald drei Jahren brachte die Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) einige Neuerungen zugunsten des Radverkehrs wie die "Fahrradstraße", den nicht benutzungspflichtigen Radweg und die Begegnungszone. Wie aus einer  Untersuchung im Auftrag des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) hervorgeht, wird von den neuen Möglichkeiten unterschiedlich intensiv Gebrauch gemacht. So gibt es z.B. in Wolfurt (Vbg.) ein zusammenhängendes Netz an Fahrradstraßen, während es in Graz noch keine einzige Fahrradstraße gibt. Seitens der Radlobby ARGUS Steiermark wurde zwar eine "Kandidaten-Liste" an innerstädtischen Straßen unterbreitet, bisher scheiterte es jedoch am Problem, dass die Behörde keinen Kfz-Durchzugsverkehr akzeptiert, was wiederum einen massiven Eingriff in das Einbahnsystem bedeuten würde.

Auch bei der Einrichtung von "Begegnungszonen" (weiters auch von Wohnstraßen) ist das Engagement der zuständigen Stellen bescheiden. Nur der Sonnenfelsplatz, der vormals "Shared Space" war, erfuhr eine dementsprechende Widmung. Weiterführende Maßnahmen im Uni-Viertel, etwa eine logische Fahrradstraße in der Zinzendorfgasse zum Glacis, ebensolche oder ähnliche verkehrsorganisatorische Maßnahmen für die Habärth- und Schubertstraße, scheinen auf der verkehrspolitischen Agenda leider nicht auf.  

Benutzungspflicht partiell aufheben
Einfacher lassen sich Radwege ohne Benutzungspflicht, ausgeschildert durch eckigen blauen Radweg-Tafeln, realisieren. Bis auf wenige kleine Neuanlagen (Fröhlichgasse, Annenstraße, Göstingerstraße) und Bestandsfragmente (Münzgrabenstraße) ist hier in Graz auch wenig passiert. Laut Verordnung soll diese Maßnahme "der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Radverkehrs" dienen, wobei keine Bedenken aus Gründen "der Leichtigkeit und Flüssigkeit des übrigen Verkehrs" sowie der Verkehrssicherheit bestehen dürften. Konkret sollten baulicher Standard und Streckenführung dabei berücksichtigt werden, ob ein rundes oder eckiges Schild einen verpflichtend oder fakultativ zu benutzenden Radweg anzeigt.

"Speziell bei Zweirichtungs-Radwegen kann die Aufhebung der Benutzungspflicht dazu führen, gefährliches Queren der Fahrbahn zu verhindern", heißt es in der BMVIT-Untersuchung. Genau darauf stellt auch der Vorstoß der Radlobby ARGUS Steiermark ab, der das Ziel verfolgt, einige Rad- bzw. Rad-/Fußwege von der Benutzungspflicht herauszunehmen.

 

GRW Eggenberger Allee: Nicht nur in den Tagen vor Weihnachten für RadlerInnen trotz Benutzungspflicht praktisch unpassierbar

GRW Eggenberger Allee: Nicht nur in den Tagen vor Weihnachten für RadlerInnen trotz Benutzungspflicht praktisch unpassierbar, von © ARGUS Stmk

 

Hier eine erste Liste der Vorschläge, die an den Radverkehrsbeuaftragten und die Behörde weitergeleitet werden soll. Weitere (begründete) Vorschläge sind willkommen.

 

Stichworte: 
Nimmt Bezug auf: 
- Nicht öffentliche Gruppe -