Kauf von Fahrrädern: Tipps & Infos

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Sie wollen ein gebrauchtes Fahrrad kaufen? 
Wir bieten heuer dazu 2 Möglichkeiten:

# am Samstag, 28. März am Marktplatz bei der "RadlBörse Innsbruck" oder
# am Sonntag, 26. April im Rahmen des Cyta-Flohmarkts bei der "Völser RadlBörse".

 

Hier finden Sie alle Infos.

Der Ablauf der RadlBörsen

Die RadlBörsen funktionieren nach dem bewährten Prinzip der Tauschmärkte: Fahrtüchtige Kinder- und Erwachsenenräder, aber auch Sonderfahrräder, Elektroräder, Kindersitze, Anhänger und mehr werden uns in der Früh mit einem fixen Verkaufspreis abgegeben.
Der Verkauf erfolgt am Vormittag von 10:00 - 12:00 Uhr durch die Veranstalter Radlobby Tirol und die PfadfinderInnen Allerheiligen bzw. Völs.

Wir erwarten an die 200 Fahrräder: Erfahrungsgemäß wird es das 10 Euro „Bahnhofsrad“ genauso geben wie das hochwertige Karbonmountainbike, Kinderräder in allen Größen ergänzen das Angebot.

Hier sind unsere Tipps zum Radkauf!

  • Die Verkaufszeit ist bei beiden RadlBörsen von 10.00 - 12.00 Uhr
  • Um 10:00 Uhr ist daher
    • die größte Auswahl an Fahrrädern
    • aber auch das größte „Gedränge"
  • Kommen Sie schon vor 10:00 Uhr, um die größte Auswahl sicherzustellen.
  • Kommen Sie lieber etwas später, wenn Sie in Ruhe schauen möchten. Ab ca 10:30 Uhr sind noch immer sehr viele Räder vorhanden und man kann sich in entspannter Atmosphäre und mit mehr Platz umsehen.
  • Sie können alle Räder außerhalb des Verkaufsgeländes probefahren, wenn Sie wollen. Dafür benötigen wir aber einen Lichtbildausweis, Schlüssel o.dgl. als „Pfand" von Ihnen.
  • Die Preisangaben der Verkäufer sind Fixpreise. Wir als Veranstalter können keine Preisreduktionen durchführen, da es nicht unsere Fahrräder sind. Manchmal sind gegen Ende der Verkaufszeit direkte Verhandlungen mit dem Verkäufer möglich.

Ein paar Worte zur Garantie und Gewährleistung

Der Kaufvertrag kommt direkt zwischen Radbesitzer (Verkäufer) und Käufer zustande. Die Vereine Radlobby Tirol und die PfadfinderInnen sind nicht Vertragspartner.
Privatverkäufer sind vom Garantie- und Gewährleistungsrecht ausgenommen.
Jeder Käufer erhält die Originalangaben des Verkäufers. Reklamationen (z.B. bei falschen Angaben) sind direkt mit dem Verkäufer auszumachen.

 

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