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E-Leichtfahrzeuge und Radverkehr: Wie daraus ein Anreiz zum Radfahren wird

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Die von Autoclubs und der Stadt Wien gewünschten Restriktionen für heute als Fahrräder geltenden E-Leichtfahrzeuge sorgen für Diskussion. Als Radlobby Österreich setzen wir uns seit Jahren für die Aktive Mobilität und sinnvolle Novellen für die Mobilitätswende ein und sehen generell großen Handlungsbedarf im Bereich Mobilität, damit Radfahren sicherer und attraktiver wird. Der neue Vorstoß kann durchaus als Impuls zur dringend notwendigen und auf Bundesebene vereinbarten StVO-Novelle gesehen werden. Doch eine Maßnahme alleine greift viel zu kurz, wenn sie ohne begleitende Verbesserungen für den Radverkehr und ohne Ausgleichsmaßnahmen erfolgt. Eine Novelle der StVO muss deutlich weiter gehen, damit Österreich die notwendigen Anreize zum Radfahren bietet.

Was es jetzt braucht: Unsere Forderungen im Überblick

Wir greifen aktuelle Diskussionen und Anliegen auf und richten den Appell zur Novellierung der StVO zugunsten der aktiven Mobilität an das Bundesministerium und Bundesregierung. Radfahren soll deutlich attraktiviert werden durch ein Bündel an Verbesserungen. Die vorliegenden Unterlagen beinhalten einige sinnvolle Vorschläge, sind teilweise jedoch kontraproduktiv und generell fehlen viele Maßnahmen zur Attraktivierung der Aktiven Mobilität. 

Wichtige Bestandteile eines solchen Maßnahmenpaketes wären:

  • Aufhebung der Benützungspflicht von Radfahranlagen, wie im Wiener Regierungsprogramm vorgesehen
  • Innerorts flächendeckend Tempo 30, außerorts Tempo 70 als generelle Höchstgeschwindigkeit bei Mischverkehr zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit
  • Erlaubnis für Städte und Gemeinden im Einzugsbereich von Landespolizeidirektionen zur Durchführung punktueller automatisierter Geschwindigkeitskontrollen nach Vorbild der 35. StVO-Novelle
  • Wiederaufnahme der im Frühjahr 2025 gestoppten Antragsmöglichkeit von Bundesmitteln für Gemeinden und Betriebe zum Ausbau der Radinfrastruktur
  • Wiedereinführung der 2025 gestrichenen Fahrrad-, Transportrad- und Faltrad-Förderungen (vgl. bestehende Förderung von Kraftfahrzeugen wie E-Mopeds, E-Motorräder und E-Autos)
  • Erleichterungen für Transporträder und Anhänger im Rahmen der seit langem ausstehenden Verbesserung der Fahrradverordnung (z.B. Erlaubnis für Kindertransporte, Entfall von Gewichtslimits ohne technische Notwendigkeit etc.)
  • Verabschiedung des seit 2023 zwischen Wien und dem Bund vorliegenden Kompromissvorschlages hinsichtlich der Öffnung von Einbahnen und Begegnungszonen für den Radverkehr (sh. 33. StVO-Novelle)
  • Rechtssicherheit zur weiterhin möglichen Nutzung von modernen und bewährten Fahrzeugtypen: Pedelecs mit Schiebehilfe, Handkurbel-E-Fahrräder, “pedal by wire”-Systeme, Senior:innen-Mobile uvm.
  • Differenzierung zwischen und Interessensausgleich von städtisch geprägten Anliegen und den Bedürftnissen des ländlichen Raumes
  • Kompensationen für Eigentümer:innen von heute gesetzeskonformen Fahrzeugen (z.B. durch Austauschprogramme) und Anreize zum Umstieg auf Fahrräder sowie Pedelecs statt auf Kfz
  • Überarbeitung und Einschränkung der bisherigen Abstellerlaubnis für Kfz (Mopeds) auf Gehsteigen nach §69 StVO.
  • Erarbeitung der bisher fehlenden technischen Einsatzkritierien bezüglich der seit 2022 rechtlich möglichen Freigabe von Radwegen außerorts für Fahrzeuge der Klasse L1e (E-Moped, S-Pedelec, …)
  • Programm zur Verlagerung von problematischen Kfz-Pendlerwegen auf nachhaltige Fahrräder, Pedelecs und S-Pedelecs
  • Inklusion durch Berücksichtigung der Mobilitätsbedürfnisse von benachteiligten Personengruppen und Personen ohne Möglichkeit des Behindertenpasses
  • Logistikkonzepte und -regularien, welche die Fahrradnutzung statt Kraftfahrverkehr begünstigt
  • Regulierung Plattformarbeit: Soziale Absicherung und Schulung der Beschäftigen und Verantwortung der Plattformen für ihr Personal und deren Arbeitsgeräte
  • Vorteile für ZustellerInnen bei Nutzung von Fahrrädern, Pedelecs und E-Leichtfahrzeugen etc. gegenüber Kraftfahrzeugen
  • Einsatz der Fahrradpolizei mit vermehrtem Schwerpunkt auf offensichtliche Gefahrenquellen gegenüber der Aktiven Mobilität wie z.B. Schnellfahren, Schwarzparken, zu knappes Überholen, Vorrangverstöße etc.
  • Erweiterung des Vormerksystems um Verstöße wie Schnellfahren, Handynutzung beim Autofahren, Unterschreitung von Überholabständen gegenüber Einspurigen
  • Festlegung von sicheren Überholabständen auch bei Geschwindigkeiten unter 30 km/h und gegenüber Radfahrenden auf Radstreifen
  • Bundesweite Kampagne zur Rücksichtnahme und Einhaltung von Überholabständen gegenüber Einspurigen
  • Konsequente Kontrollen hinsichtlich Einhaltung geltender Grenzwerte von Bauartgeschwindigkeit und Leistung
  • Vermehrter Einsatz von mobilen Prüfständen mit realitätsnahen Lastprofilen nach niederländischem Vorbild statt reiner Geschwindigkeitsbestimmung ohne entsprechenden Fahrwiderstand.
  • Eindeutige und verständliche Regeln für alle Nutzer:innen
eine Gruppe von Radfahrenden fährt auf Transportfahrrädern in einer Begegnungszone
Copyright: Christian Fürthner

Nachhaltige Vielfalt statt Ausschluss: Wer betroffen ist

Die emotionale Aufladung der Diskussion und der häufig bestehende Fokus auf spezielle städtische Lieferdienste verstellen die Sicht auf andere Fahrzeuge, die von geänderten Regeln ebenfalls betroffen sind. Eine Tretverpflichtung betrifft auch viele heute verkehrssicher konstruierte und verwendete Fahrzeugtypen, die aus verschiedenen Gründen keine dauerhaften mechanischen Beitrag erfordern. Weiters soll nach Vorstellungen von Autoclubs und Stadt Wien jeglicher Personentransport oder Gütertransport inkl. Taschen auf Halterungen oder in Körben auf Kleinfahrzeugen wie E-Scootern verboten werden, womit auch viele der europaweit eingesetzten Personal Mobility Devices (s.u.) stark eingeschränkt würden.

Dem gegenüber steht der langfristige Bedarf von sicheren und nachhaltigen Mobilitätsoptionen abseits von Autos und Mopeds. Eine Neuregelung soll die Aktive Mobilität jedenfalls stärken, jedoch einen der Mobilitätswende nicht zuträglichen Kahlschlag abseits schwerer Kraftfahrzeuge vermeiden. Denn: zur gelingenden Verlagerung von Kfz-Fahrten auf den Umweltverbund und Leichtfahrzeuge braucht es für den jeweiligen Anwendungsbedarf passende Optionen. Zu den von Änderungen betroffenen Fahrzeugen ohne Pedalierzwang zählen aus heutiger Sicht beispielsweise:

  • Elektrofahrräder einiger Bauformen
  • Normalfahrräder mit E-Anhänger
  • mehrspurige E-Therapieräder z.B. für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen
  • mehrspurige E-Leichtfahrzeuge für den Gütertransport der 25 km/h-Klasse
  • mehrspurige E-Leichtfahrzeuge für Personen- und Kindertransport
  • einspurige oder mehrspurige Personal Mobility Devices für Erwachsene, die häufig von Senior:innen verwendet werden
  • einspurige oder mehrspurige 20 km/h-Fahrzeuge, die Sitze oder Körbe bzw. Halterungen für Taschen o.ä. nutzen
  • verkehrssichere und ansonsten zulässige ein- oder mehrspurige 20 km/h-E-Scooter bei Transport auch nur kleinerer Güter oder Personen
  • Tretroller für Erwachsene mit E-Antrieb
  • Elektrofahrräder mit Handkurbel statt Pedalen
  • “Pedal-by-wire”-Lösungen, bei denen das Treten nicht mechanisch, sondern elektrisch übertragen wird

Ohne Begleitmaßnahmen und Berücksichtigung nachhaltiger Fahrzeugtypen droht ein Verlust an Mobilität für die Betroffenen, die teilweise auf diese Fahrzeuge angewiesen sind – sei es im Alltag oder im Berufsleben. Dies gilt es bei Neuregelungen zu berücksichtigen und dafür passende Möglichkeiten zur Mobilität abseits von konventionellen Krafträdern und Autos zu finden.

Als Radlobby Österreich werden wir Vorschläge von Neuregelungen auf eine Fülle von Aspekten hin abtasten, ob diese die Aktive Mobilität verbessern, zur Mobilitätswende beitragen und die heutigen sowie zukünftigen Mobilitätsbedürfnisse ausreichend berücksichtigen.

Verlagerung auf Kraftfahrzeuge verhindern

Ohne begleitende Förderungen und Anreize zum Radfahren steigt die Gefahr, dass ein Teil bisheriger 25km/h-E-Leichtfahrzeug-Fahrten wieder mit Autos, Motorrädern oder 45-km/h-Mopeds statt mit nachhaltigeren Optionen durchgeführt werden. Das wäre verkehrspolitisch, ökologisch und sozial rückwärtsgewandt.

Soziale und wirtschaftliche Auswirkungen

Gerade im urbanen Wirtschaftsverkehr sind Leichtfahrzeuge mit E-Antrieb heute nicht mehr wegzudenken. Viele Betriebe haben bewusst auf umweltfreundliche Alternativen zu Lieferwägen oder konventionellen Krafträdern wie Mopeds gesetzt. Neue Einschränkungen drohen diese Entwicklung auszubremsen oder umzukehren. Insbesondere wenn - wie derzeit - Förderungen für Falträder, Transporträder und Pedelecs ausgesetzt sind, E-Kfz wie Mopeds, Motorräder und Autos jedoch vom Bund finanziell gefördert werden. Ohne begleitende Maßnahmen im restlichen Straßenverkehr, Unterstützung und Übergangsfristen drohen Nutzungsverluste, finanzielle Belastungen für Betriebe und weniger klimaschonende Zustellkonzepte. Eine Neuregelung soll die Mobilitätswende unterstützen und nicht Anreize bieten, mehr Kraftfahrzeuge wie Mopeds, Motorräder, Autos, Lieferwagen und Lastwagen statt Leichtfahrzeugen einzusetzen.

EU-Rahmen für Fahrzeugklasse der 25 km/h-E-Leichtfahrzeuge aufgreifen

Um die Lücke zwischen sicheren Pedelecs mit 25 km/h und bis zu 45 km/h schnellen E-Krafträdern der Klasse L1e-B zu schließen, ist eine neue Fahrzeugklasse der 25 km/h-E-Leichtfahrzeuge ohne Tretverpflichtung in Diskussion. Im Rahmen der EU-Überlegungen einer Richtlinie für Personal Mobility Devices (PMDs) sollten diese Fahrzeuge zukünftig besser geregelt werden. Diese Klasse könnte rechtlich als klimafreundliche, flächensparende, lärmarme und verkehrssichere Mobilitätsform anerkannt werden und - wo sinnvoll - bestimmte Vorteile gegenüber konventionellen Kraftfahrzeugen genießen, etwa bei Regeln zum Abstellen, Abbiegegeboten, Einbahnregelungen, Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln oder der selektiven Nutzung von geeigneter Radinfrastruktur unter passenden Verhaltensregeln. Damit ließen sich sowohl gesellschaftliche, betriebliche als auch individuelle Mobilitätsbedürfnisse besser abdecken – ohne Rückfall auf schwere, schnelle und gefährliche konventionelle Kraftfahrzeuge.

Fußverkehr und Sicherheit gemeinsam denken

Wo Fahrräder, Pedelecs und 25 km/h-E-Fahrzeuge zukünftig ohne mechanisches Mitwirken auf Fahrbahnen unterwegs sein (müssen), braucht es die Herabsenkung des Tempolimits auf nach Stand der Technik verträgliche Geschwindigkeiten zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Die Einführung von Temposchutz in Form von Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit und in Form von Tempo 70 außerorts als Regelgeschwindigkeit steigert die Verkehrssicherheit erheblich. An vielen Freilandstraßen ohne ein solches sicheres Tempolimit braucht es breitere Geh- & Radwege oder Fahrradstraßen, um den Fußverkehr, Radverkehr sowie S-Pedelecs und Mopedverkehr (L1e) verkehrssicher abwickeln zu können. Denn letztere fahren schneller, sind tw. schwerer und sollen kein Sicherheitsrisiko für den Fußverkehr darstellen. 

Innerstädtisch sollten Abstellregeln für Krafträder (Mopeds) zugunsten Fußgänger:innen als primäre Verkehrsteilnehmer:innen überarbeitet werden. Es ist anzunehmen, dass vermehrt Kraftfahrzeuge in Form von Mopeds zum Einsatz kommen, die leider nach heutigem Stand der geplanten Änderungen zukünftig noch immer auf Gehwegen abgestellt werden dürfen. Hier braucht es eine Erweiterung der geplanten StVO-Novelle, um Gehwege von breiten Krafträdern freizuhalten.

Wirkungsabschätzung und europäische Abstimmung notwendig

Die Auswirkungen auf Klima, Gesundheit, Mobilitätsgerechtigkeit, Verkehrsmittelwahl und Straßenverkehrssicherheit müssen vor Verabschiedung sorgfältig analysiert werden. Auch die Kompatibilität mit Regeln in Nachbarländern ist sicherzustellen, um grenzüberschreitenden Verkehr nicht zu behindern. Auch die stärkere Einbindung von Interessensvertretungen abseits von Autoclubs ist notwendig; so war die Radlobby trotz Urgenzen in einschlägigen Arbeitsausschüssen nicht geladen.

Fazit

Die Idee, bestimmte Fahrzeugtypen stärker zu differenzieren und jeweils passend zu regulieren, ist grundsätzlich sinnvoll. Auch eine stärkere Abbildung der landläufig verwendeten Begriffe in rechtlichen Regelungen zur Vermeidung von Verwechslungen und Unklarheiten wird begrüßt. Als ersten Schritt sollte die Einhaltung der bisher geltenden Bestimmungen adressiert werden. Die vorliegenden Vorschläge bieten keine echte Radfreundlichkeit bzw. deutliche Steigerung des Radverkehrs. Neue pauschale Verbote oder Erschwernisse des Güter- sowie Personenverkehrs auf Nicht-Kraftfahrzeugen sind prinzipiell fragwürdig. Ohne eine Überarbeitung in Richtung umfassendes, radfreundliches Reformpaket drohen neue Hürden statt Fortschritt. Als Radlobby Österreich fordern wir eine echte StVO-Novelle, die Radfahren deutlich attraktiviert, sicherer & gerechter macht und Österreichs Mobilitätsperspektiven langfristig im Sinne der Mobilitätswende ausrichtet.

 


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