Autotüren als Unfallursache nehmen zu - Gegenmaßnahmen fehlen

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Wieder wurde eine Radfahrerin durch eine unachtsam geöffnete Autotür verletzt - diesmal sogar ihr Kind im Kindersitz. Der Unfall ereignete sich am 4. Juni 2015 in Wien Simmering.

In Graz hatten heuer schon zwei "Dooring"-Unfälle zu tödlichen Verletzungen geführt, wie wir HIER berichtet haben. Eine 74-jährige Radfahrerin, die am 28. April in Graz gegen eine geöffnete Autotür gefahren war, war später im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen erlegen. Davor ist am 6. April ist ein Radler (46) an den schweren Verletzungen, die er bei einem Dooring-Unfall in Graz-Gries erlitten hatte, gestorben.

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Laut Unfallstatistiken der Wiener MA 46 sind über 10% der Radunfälle mit Verletzungsfolgen auf "Dooring", also AutolenkerInnen, die unachtsam abrupt ihre Autotüren öffnen, zurückzuführen. Dabei ist die Rechtslage klar: Jene Person, die die Türe eines KFZ öffnet, ist laut StVO §23 (4) dafür verantwortlich, dass niemand dadurch gefährdet oder behindert wird: „Die Türen eines Fahrzeuges dürfen so lange nicht geöffnet werden und auch nicht geöffnet bleiben, als dadurch andere Straßenbenützer gefährdet oder behindert werden können.“

Es fehlt jedoch am nötigen Bewusstsein für diese Gefahr, an der Aufmerksamkeit für die radfahrenden VerkehrsteilnehmerInnen. Hier braucht es bewusstseinsbildende Gegenmaßnahmen, wie sie zB die Radlobby mit "Abstand macht sicher" oder auch der ÖAMTC mit "Kopf drehen - andere sehen" vorzeigen, in einem größeren Umfang. Dafür sind die zuständigen Verkehrssicherheitsbehörden der Länder und Gemeinden sowie das bmvit in der Verantwortung zu sehen.

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Tendenziöse mediale Berichtertsattung

Ein Phänomen, das leider bei Radfahrunfällen oft in der Medinelandschaft zu beobachten ist, stellen tendenziöse Wortwahl und Fokus in den Berichten zu den Unfällen dar. Schon die Headline im ORF Online "Zweijähriger ohne Helm bei Radunfall verletzt" legt das Augenmerk auf eine Verfehlung, die zwar vorhanden aber keinesfalls unfallrelevant war: "Autofahrer verletzt Zweijährigen und dessen Mutter durch Öffen seiner Tür" wäre die sachgemäße Formulierung, die keine Täter-Opfer-Umkehr konstruiert. Dass das Kind einen Helm tragen hätte sollen und müssen, sei damit nicht in Frage gestellt - ob die Unfallfolgen mit Helm geringer gewesen wären, ist nur annehmbar.

Auch der Satz "Eine Radfahrerin ist am Mittwochnachmittag auf der Simmeringer Hauptstraße gegen eine offene Autotür geprallt." legt das aktive Element bei der Radfahrerin fest, als ob die offene Autotür ein statischer fixer Teil der Verkehrsumgebung wäre. Ist ORF bzw. APA "Autolenker öffnet unachtsam Autotür, wodurch Radfahrerin mit Kind zu Sturz kommt" in den Sinn gekommen? Polizeisprecher Roman Hahslinger gibt das korrekt wieder: „Ein Mann, der aus seinem Auto aussteigen wollte, hat die Radfahrerin übersehen. Diese konnte nicht mehr rechtzeitig ausweichen und erwischte mit dem Fahrrad noch das Ende der Tür - und kam so zu Sturz“, gegenüber wien.ORF.at.

Kampagne "Abstand macht sicher"

Die Radlobby-Kampagne "Abstand macht sicher" nimmt sich seit 2014 dieser Problematik des "Doorings" an, indem sie RadlerInnen auf den sichern Abstand zu Autos aufmerksam macht, AutolenkerInnen auf ihre Verantwortung und auch das leidige Gefahrenthema "Überholabstand" thematisiert. Die Radlobby weist auf einen Mindestabstand von 1,5m beim Überholen hin, der auch in der StVO verankert werden sollte. Alle Details und Link zum neuen Youtube-Video finden Sie unter radlobby.at/abstand.

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Grafik: Radlobby / Daniela Schulhofer. Die Fotos stammen aus diesem Dooring-Youtube-Clip.