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1. Mittwoch im Monat
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Stüberl im
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Newsletter · 28. September 2009

   
 

Keine Radhelmpflicht für Kinder

Bei der kommenden Sitzung des NÖ Landtages am 1. Oktober
möchte ein Teil der PolitikerInnen eine Radhelmpflicht für Kinder
im Rahmen des Sportgesetzes beschließen.

Sie erfahren hier,
• wie das neue NÖ Landesgesetz aussehen soll
• welchem Standpunkt die RADLOBBY hat
• was Sie als Eltern und was die Kinder zu befürchten haben
• welche Probleme durch die Radhelmpflicht entstehen
• an wen Sie sich mit Ihrer Meinung wenden können

Das wollen Politiker beschließen:
 
Der neue § 26c "Helmpflicht beim Radsport"
Der Antrag zur Gesetzänderung mit der Begründung und Erläuterungen
Das aktuelle Sportgesetz (zu § 26b soll der § 26c hinzugefügt werden)

Das ist die Meinung von Radlobby und VCÖ:
 
HTML-Seite Die gemeinsame Meinung der RADLOBBY zur Radhelmpflicht.
HTML-Seite Meinung der RADLOBBY zur Radhelmpflicht für Kinder.

Kurz zusammengefasst:
• Wir empfehlen die Verwendung eines Radhelmes.
    Ein sinnvoller Schutz wird gerne akzeptiert.
    Das ist besonders im Sportbereich ein Standard.
• Wir sind gegen eine gesetzliche Verpflichtung.

Auch der VCÖ hat seine Position zur Radhelmpflicht formuliert.

Wenn der NÖ Landtag den ÖVP-Vorschlag beschließt,
müssen Rad fahrende Kinder in NÖ künftig hier einen
Radhelm tragen:

• Spielplatz
• Hof eines Wohngebäudes
• Sportstätten
• Schulhof
• Wald und Wiesen
• Alle Plätze, auf denen die StVO nicht gilt
• Auf allen privaten und öffentlichen Land-Flächen
Ausgenommen sind Hausgärten und das Innere von Gebäuden.

Das droht Eltern und Kindern:
Seitens der Landespolitik ist keine Verwaltungsstrafe für die Eltern oder
das Kind vorgesehen - zumindest ist das die derzeitige Einschätzung
des ÖVP-Landtagsklub-Direktors.

• Der ÖVP-Landtagsklub-Direktor beurteilt es ebenso wie DINAMo, dass
   im Falle eines Unfalles Versicherungen keine Zahlungen leisten werden.

• Aus der Sicht von DINAMo wird es im Falle eines Unfalles, wo
   Fremdverschulden vorliegt, wird es immer eine Teilschuld des Kindes geben.
• Eltern müssen Kinder bis 15. Jahren streng beaufsichtigen, damit sie
   immer ihren Helm auf den oben genannten Flächen tragen.
• Auch helmlose Erwachsene können von einem Richter als Schuldige erkannt
   werden, denn was für Kinder gilt, ist auch für Erwachsene gefährlich.
• Rad fahren wird von den Institutionen zunehmend als gefährlich eingestuft,
   was an sich schon als Teilschuld bei einem Unfall gewertet werden könnte.
• Die Sozialversicherungen stehen unter wirtschaftlichem Druck. Es kann
   sein, dass sich die Sozialversicherungen bei Leistungen zurückziehen.
   Es gibt durchaus Rufe nach Gesetzesänderung in diese Richtung.
• Es kann sein, dass Krankenhäuser und Ärzte die Behandlung ablehnen,
   wenn die Kostenfrage nicht geklärt ist.

Die Probleme mit dem Gesetz:
• Wie passt die Verordnung einer Helmpflicht und der Ruf nach einer
   STVO-Helmpflicht in das Selbstbild der Landesregierung, NÖ zu einem
   Radland mit nennenswertem Radverkehrsanteil zu machen, wo aus
   internationalen Studien bekannt ist, dass Radhelmverpflichtungen in
   anderen Ländern zu weniger Radbenützern geführt haben?
• Wie ist die Helpflicht zu verstehen, wenn ich von einer öffentlichen
   Straße zur nächsten ein Stück nichtöffentlicher Bodenfläche benutze? Muß
   ich für einen Abschneider durchd ie Wiese einen Helm mitführen?
• Wieso wird bei der Einführung der Helmpflicht auf unsignifikante
   Absolutzahlen zurückgegriffen und nicht wissenschaftliche Literatur zu
   systemischen Wirkungen und Risiken im gesamten Verkehrssystem
   zurückgegriffen?
• Wo gilt das Gesetz? - Es gibt sehr unterschiedliche Auskünfte.
• Wer wird die Helmpflicht kontrollieren?
• Welche Sanktionen könnten Eltern und Kindern drohen?
• Wie könnten Eltern garantieren, dass Kinder ihren Helm verwenden?
• Was passiert, wenn ein Rad fahrendes Kind ohne Helm auf einem
   Spielplatz von der Polizei angehalten wird?
• Kann eine Versicherung bei einem Unfall den Schutz verwehren?
• Vermittelt die Helmpflicht eine Scheinsicherheit?
• Wie kann die Eigenverantwortung bei Jugendlichen ohne "Law&Order"
   gestärkt werden? Gerade für Jugendliche ist ein derartiges Gesetz
   kontraproduktiv.
• Werden sich Eltern verpflichtet fühlen, ihren Kindern das Rad fahren
   zu verbieten, wenn das Kind - ab und zu - keinen Helm tragen will?
• Wie kann ein Kind im Winter mit dem Radhelm fahren? Wird der
   Landeshauptmann größere Winter-Radhelme kostenlos verteilen?
• Wird für die heranwachsenden Kinder alle 2 Jahre ein passender Sommer-
   und Winterhelm in passender Größe seitens des Landes bereitgestellt?
• Kann auf Spielplätzen der Radhelm-Riemen zur Gefahr werden? Es gibt
   die Erfahrung, dass schreckliche Unfälle die Folge sind.

Der Druck auf die Eltern kann zu Verhaltensänderungen führen:
• Nur "verantwortungslose" Eltern lassen ihr Kind bis 15 Jahren alleine
   außer Haus Rad fahren. Die Kinder könnten den Radhelm ja abnehmen.
• "Verantwortungsvolle" Eltern "behalten die Kontrolle" über ihr Kind.
• "Verantwortungsvolle" Eltern chauffieren ihr Kind mit dem Auto.
• Rad fahren wird zunehmend als Gefahr eingestuft. Es gibt schon jetzt
   Rufe nach Radfahrverboten - aus Sicherheitsgründen.

Die zuständigen Personen & Gruppen:
An diese Personen sollten Sie sich wenden,
wenn Sie Ihre Meinung kundtun wollen:
HTML-Seite ÖVP NÖ
HTML-Seite SPÖ NÖ

Gegner der Radhelmpflicht:
HTML-Seite RADLOBBY.AT
HTML-Seite ARGUS
HTML-Seite VCÖ - Verkehrsclub Österreich
HTML-Seite Die Grünen NÖ
     FPÖ

  

     

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