<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?>
<rss version="2.0" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/">
	<channel>
		<title>RSS Feed : Recht</title>
		<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/themen/recht.html</link>
		<description>Recht</description>
		<language>de</language>
		<lastbuilddate>Tue, 07 Sep 2010 01:58:16 +0200</lastbuilddate>
		<generator>mm_forum powered by TYPO3</generator>
		<ttl>60</ttl>
		
		
		<item>
			<title>FUZO ausgenomen Radfahrer.</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///125.html</link>
			<pubDate>Mon, 06 Sep 2010 12:48:24 +0200</pubDate>
			<description>ja, ist schon klar, wenn in einer fuzo die zufahrt gestattet ist, dann gilt schrittgeschwindigkeit.  es gibt aber auch fuzo schilder, bei denen steht &quot;ausgenommen Fahrräder&quot;. in dem Fall gilt ja die Fuzo nicht für Fahrräder, und demnach keine schrittgeschwindigkeit notwendig?</description>
			<content:encoded><![CDATA[ ja, ist schon klar, wenn in einer fuzo die zufahrt gestattet ist, dann gilt schrittgeschwindigkeit.<br />
<br />
es gibt aber auch fuzo schilder, bei denen steht &quot;ausgenommen Fahrräder&quot;. in dem Fall gilt ja die Fuzo nicht für Fahrräder, und demnach keine schrittgeschwindigkeit notwendig? ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>poidi</dc:creator>
		</item>
		
		<item>
			<title>FUZO ausgenomen Radfahrer.</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///124.html</link>
			<pubDate>Sat, 28 Aug 2010 22:01:51 +0200</pubDate>
			<description>Für FUZOs welche für den Lade/liefertätigkeit freigegeben sind gilt auch für PKW/LKW Schrittgeschwindigkeit, müsste daher auch für Radfahrer gelten. (Wissen von der Führerscheinprüfung, genaue Quelle leider nicht vorhanden)</description>
			<content:encoded><![CDATA[ Für FUZOs welche für den Lade/liefertätigkeit freigegeben sind gilt auch für PKW/LKW Schrittgeschwindigkeit, müsste daher auch für Radfahrer gelten.<br />
(Wissen von der Führerscheinprüfung, genaue Quelle leider nicht vorhanden) ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>muhgeneral</dc:creator>
		</item>
		
		<item>
			<title>Radfahrerampel ohne Radfahrerüberfahrt</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///122.html</link>
			<pubDate>Fri, 06 Aug 2010 08:27:56 +0200</pubDate>
			<description>Es gibt da in graz eine nette kreuzung (elisabethstr. - Hugo-Wolffg.) da ist eine ampel für die elisabethstr. und den querenden zebrastreifen.   Diese ampel hat auch einen radfahrer mit drinnen - es gibt jedoch keine radüberfahrt.  also gilt doch für radfahrer die normale stopptafel, die auch für die autofahrer gilt, die die elisabethstr. queren wollen, oder?</description>
			<content:encoded><![CDATA[ Es gibt da in graz eine nette kreuzung (elisabethstr. - Hugo-Wolffg.) da ist eine ampel für die elisabethstr. und den querenden zebrastreifen. <br />
<br />
Diese ampel hat auch einen radfahrer mit drinnen - es gibt jedoch keine radüberfahrt.<br />
<br />
also gilt doch für radfahrer die normale stopptafel, die auch für die autofahrer gilt, die die elisabethstr. queren wollen, oder? ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>poidi</dc:creator>
		</item>
		
		<item>
			<title>Geh- und Radweg vs. Gehsteig</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///121.html</link>
			<pubDate>Fri, 06 Aug 2010 08:25:03 +0200</pubDate>
			<description>gibt es eigentlich eine rechtliche definierung was ein gehweg und was ein gehsteig ist?  ich glaube mich zu erinnern, dass ein gehweg baulich getrennt (also durch grünstreifen oder so) sein muss.  ein gehsteig ist somit direkt an der fahrbahn und mit randsteinen erhöht.  Wenn dem so wäre, dann wären ja eigentlich gehsteige die als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgeschildert sind illegal.  Also verfällt auch das Benutzungsgebot.  oder ist das nicht so argumentierbar?</description>
			<content:encoded><![CDATA[ gibt es eigentlich eine rechtliche definierung was ein gehweg und was ein gehsteig ist?<br />
<br />
ich glaube mich zu erinnern, dass ein gehweg baulich getrennt (also durch grünstreifen oder so) sein muss.<br />
<br />
ein gehsteig ist somit direkt an der fahrbahn und mit randsteinen erhöht.<br />
<br />
Wenn dem so wäre, dann wären ja eigentlich gehsteige die als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgeschildert sind illegal.<br />
<br />
Also verfällt auch das Benutzungsgebot.<br />
<br />
oder ist das nicht so argumentierbar? ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>poidi</dc:creator>
		</item>
		
		<item>
			<title>FUZO ausgenomen Radfahrer.</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///120.html</link>
			<pubDate>Fri, 06 Aug 2010 08:22:11 +0200</pubDate>
			<description>wie ist das eigentlich rechtlich genau mit der ausnahme?  eine einbahn ausgenommen radfahrer bedeutet, dass sich radfahrer nicht an die bestimmungen einer einbahn halten müssen.  ein halte/parkverbot ausgenommen ladetätigkeit bedeutet, dass sich ladetätigkeit nicht an das verbot halten müssen.  muss also jetzt ein radfahrer in einer FUZO ausgenommen radfahrer sich an die schrittgeschwindigkeit halten?</description>
			<content:encoded><![CDATA[ wie ist das eigentlich rechtlich genau mit der ausnahme?<br />
<br />
eine einbahn ausgenommen radfahrer bedeutet, dass sich radfahrer nicht an die bestimmungen einer einbahn halten müssen.<br />
<br />
ein halte/parkverbot ausgenommen ladetätigkeit bedeutet, dass sich ladetätigkeit nicht an das verbot halten müssen.<br />
<br />
muss also jetzt ein radfahrer in einer FUZO ausgenommen radfahrer sich an die schrittgeschwindigkeit halten? ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>poidi</dc:creator>
		</item>
		
		<item>
			<title>Überholen rechts bei Ampel rot</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///119.html</link>
			<pubDate>Fri, 06 Aug 2010 08:19:20 +0200</pubDate>
			<description>ich schalt mal den klugscheißmodus an:  man kann gar nicht rechts überholen - man kann nur rechts vorbeifahren.</description>
			<content:encoded><![CDATA[ ich schalt mal den klugscheißmodus an:<br />
<br />
man kann gar nicht rechts überholen - man kann nur rechts vorbeifahren. ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>poidi</dc:creator>
		</item>
		
		<item>
			<title>Abstandhalter - rechtliche Einordnung</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///116.html</link>
			<pubDate>Thu, 24 Jun 2010 10:37:29 +0200</pubDate>
			<description>Hallo,  ich erlaube mit, von einem mehrwöchigen Test in der Sache und - um es vorweg zu nehmen - von positiven Erfahrungen zu berichten. Ich habe mir hinten auf's Radl einfach quer zwei schmale Holzlatten aus dem Baumarkt geklemmt (90 cm lang) und siehe da, niemand ist mehr zu dicht an mir vorbei gefahren oder hat mich angehupt, weil er fand, dass ich nicht weit genug rechts fahre.  Sehr zu empfehlen, weil es anders wohl nicht geht. Leider habe ich keinerlei Hoffnung, dass Autolenker eines Tages akzeptieren, dass Radler nach rechts Abstand halten müssen und wiederum nur mit einem bestimmten Seitenabstand überholt werden dürfen. Hinzu kommt, dass es zumindest gesetzlich für den Überholabstand keine Regelung gibt und deshalb auch kein Polizeivollzug möglich ist.  Mir ist im übrigen keine rechtliche Bestimmung aufgefallen, die mir aus irgendeinem Grund verbietet, ständig etwas Breites auf dem Radl zu transportieren. Auch sehe ich darin keine Rechtsmissbräuchlichkeit. Ansonsten müsste man ja auch sehr breite Lenkstangen an Rädern oder überbreite Lenker an Harley Davidson-Motorrädern beanstanden.  Der Nachteil besteht allerdings darin, dass man mit den Latten nicht mehr an stehenden Autos an Ampeln vorbei fahren kann und für sog. Radwege (die in Wien schon mal nur 80cm und weniger breit sein können) zu breit ist. Mit einem 90cm breiten Anhänger dürfte man Radwege gar nicht benützen, aber mit einem Rad und genauso breiter Last muss man (oder habe ich da etwas übersehen?) auf dem Radweg bleiben! Und die Breite eines Rades bzw. seiner Last ist in der StVO nicht festgelegt (man kann da die Bestimmungen für Fuhrwerke heranziehen, § 71 StVO).  Und da gibt es noch den § 68 Abs. 5 StVO, der lautet: &quot;Gegenstände die ... Personen gefährden oder Sachen beschädigen können, wie zum Beispiel ungeschützte Sägen oder Sensen, geöffnete Schirme und dgl., dürfen am Fahrrad nicht mitgeführt werden.&quot; Darunter könnte man auch die Holzlatten subsumieren, auch wenn die genannten Beispiele eine andere Qualität der Gefahr beinhalten.  Ich versuche aufgrund der geschilderten Einschränkungen, eine einklappbare Last zu konstruieren, also die Stangen mit Gelenken, Federn und Zugseilen so auszustatten, dass ich die beiden übersteheneden Seiten vom Lenker aus einfach nach hinten ans Rad anklappen und wieder ausklappen kann. Mal sehen.  Grusz Alltagsradler </description>
			<content:encoded><![CDATA[ Hallo,<br />
<br />
ich erlaube mit, von einem mehrwöchigen Test in der Sache und - um es vorweg zu nehmen - von positiven Erfahrungen zu berichten. Ich habe mir hinten auf's Radl einfach quer zwei schmale Holzlatten aus dem Baumarkt geklemmt (90 cm lang) und siehe da, niemand ist mehr zu dicht an mir vorbei gefahren oder hat mich angehupt, weil er fand, dass ich nicht weit genug rechts fahre.<br />
<br />
Sehr zu empfehlen, weil es anders wohl nicht geht. Leider habe ich keinerlei Hoffnung, dass Autolenker eines Tages akzeptieren, dass Radler nach rechts Abstand halten müssen und wiederum nur mit einem bestimmten Seitenabstand überholt werden dürfen. Hinzu kommt, dass es zumindest gesetzlich für den Überholabstand keine Regelung gibt und deshalb auch kein Polizeivollzug möglich ist.<br />
<br />
Mir ist im übrigen keine rechtliche Bestimmung aufgefallen, die mir aus irgendeinem Grund verbietet, ständig etwas Breites auf dem Radl zu transportieren. Auch sehe ich darin keine Rechtsmissbräuchlichkeit. Ansonsten müsste man ja auch sehr breite Lenkstangen an Rädern oder überbreite Lenker an Harley Davidson-Motorrädern beanstanden.<br />
<br />
Der Nachteil besteht allerdings darin, dass man mit den Latten nicht mehr an stehenden Autos an Ampeln vorbei fahren kann und für sog. Radwege (die in Wien schon mal nur 80cm und weniger breit sein können) zu breit ist. Mit einem 90cm breiten Anhänger dürfte man Radwege gar nicht benützen, aber mit einem Rad und genauso breiter Last muss man (oder habe ich da etwas übersehen?) auf dem Radweg bleiben! Und die Breite eines Rades bzw. seiner Last ist in der StVO nicht festgelegt (man kann da die Bestimmungen für Fuhrwerke heranziehen, § 71 StVO).<br />
<br />
Und da gibt es noch den § 68 Abs. 5 StVO, der lautet: &quot;Gegenstände die ... Personen gefährden oder Sachen beschädigen können, wie zum Beispiel ungeschützte Sägen oder Sensen, geöffnete Schirme und dgl., dürfen am Fahrrad nicht mitgeführt werden.&quot; Darunter könnte man auch die Holzlatten subsumieren, auch wenn die genannten Beispiele eine andere Qualität der Gefahr beinhalten.<br />
<br />
Ich versuche aufgrund der geschilderten Einschränkungen, eine einklappbare Last zu konstruieren, also die Stangen mit Gelenken, Federn und Zugseilen so auszustatten, dass ich die beiden übersteheneden Seiten vom Lenker aus einfach nach hinten ans Rad anklappen und wieder ausklappen kann. Mal sehen.<br />
<br />
Grusz<br />
Alltagsradler<br />
 ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>Alltagsradler</dc:creator>
		</item>
		
		<item>
			<title>Überholen rechts bei Ampel rot</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///115.html</link>
			<pubDate>Thu, 10 Jun 2010 15:26:18 +0200</pubDate>
			<description>StVO §12(5) http://www.internet4jurists.at/ges/stvo.htm lg martin</description>
			<content:encoded><![CDATA[ StVO §12(5)<br />
<a href="http://www.internet4jurists.at/ges/stvo.htm" target="_blank" class="link_10">http://www.internet4jurists.at/ges/stvo.htm</a><br />
lg martin ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>martin</dc:creator>
		</item>
		
		<item>
			<title>Überholen rechts bei Ampel rot</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///114.html</link>
			<pubDate>Thu, 10 Jun 2010 11:57:08 +0200</pubDate>
			<description>Ja das dachte ich mir. Aber gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür? Hab sie in der Straßenverkehrsordnung nicht finden können. Wäre schon gut, wenn ich was in der Hand hätte, falls die Person Schwierigkeiten macht!</description>
			<content:encoded><![CDATA[ Ja das dachte ich mir. Aber gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür?<br />
Hab sie in der Straßenverkehrsordnung nicht finden können.<br />
Wäre schon gut, wenn ich was in der Hand hätte, falls die Person Schwierigkeiten macht! ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>lop07</dc:creator>
		</item>
		
		<item>
			<title>Überholen rechts bei Ampel rot</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///113.html</link>
			<pubDate>Thu, 10 Jun 2010 11:12:46 +0200</pubDate>
			<description>ja, ist eindeutig erlaubt! aber natürlich nur, wenn genug Platz, niemand gefährdet wird usw.</description>
			<content:encoded><![CDATA[ ja, ist eindeutig erlaubt!<br />
aber natürlich nur, wenn genug Platz, niemand gefährdet wird usw. ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>Neumaurer</dc:creator>
		</item>
		
		<item>
			<title>Überholen rechts bei Ampel rot</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///112.html</link>
			<pubDate>Thu, 10 Jun 2010 10:48:31 +0200</pubDate>
			<description>Hallo,  wie ist das jetzt in Österreich: Darf man die stehenden Autos rechts überholen, wenn die Ampel rot ist oder bei einem Stau usw. In Deutschland ist das ja meines Wissens erlaubt. Bin nämlich bei einer solchen Vorrollaktion von einer sich plötzlich öffnenden Autotür erwischt worden und mein Vorderrad ist beschädigt. Kann ich dies bei der &quot;unvorsichten&quot; austeigenden Person einfordern???  Gibt es eine rechtliche Grundlage fürs Vorrollen. Danke für eure Hilfe!</description>
			<content:encoded><![CDATA[ Hallo,<br />
<br />
wie ist das jetzt in Österreich:<br />
Darf man die stehenden Autos rechts überholen, wenn die Ampel rot ist oder bei einem Stau usw. In Deutschland ist das ja meines Wissens erlaubt.<br />
Bin nämlich bei einer solchen Vorrollaktion von einer sich plötzlich öffnenden Autotür erwischt worden und mein Vorderrad ist beschädigt.<br />
Kann ich dies bei der &quot;unvorsichten&quot; austeigenden Person einfordern???<br />
<br />
Gibt es eine rechtliche Grundlage fürs Vorrollen.<br />
Danke für eure Hilfe! ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>lop07</dc:creator>
		</item>
		
		<item>
			<title>Abstandhalter - rechtliche Einordnung</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///110.html</link>
			<pubDate>Wed, 02 Jun 2010 15:59:56 +0200</pubDate>
			<description> Ich bin nicht sicher ob das mit dem Brett funktioniert - ziemlich sicher dann nicht, wenn die Autofahrer das Gefühl haben dass du das Ding nur aus &quot;böser Absicht&quot; montiert hast, um sie aufzuhalten.  Na ja, aber sie können das Brett schlecht mit ihren Autos herunterreißen (für den Fall dass doch, müsste es natürlich locker oder mit einer Sollbruchstelle befestigt sein). Was im Weg ist, ist im Weg. Und bei aller Zustimmung zu dem philosophischen Exkurs fühle ich mich durch die normative Kraft des Faktischen doch besser geschützt. Habe leider wirklich schlechte Erfahrungen gemacht, was den Seitenabstand beim Überholtwerden angeht und wundere mich immer über das Maßregelungsbedürfnis der Wiener Lenker, wenn ich ihrer Meinung nach nicht weit genug rechts fahre. Mir ist der Glaube abhanden gekommen, dass die Mehrheit überhaupt in der Lage ist, die simpelsten Verkehrs und Anstandsregeln, die durch die StVO nicht ersetzt sind, anzuwenden.   Meine Erfahrung: die Umwelt akzeptiert problemlos alles, was sein &quot;muss&quot;. Soll heißen, wenn du ein breites Ding hast und plausibel ist dass du das brauchst wird sich keiner beschweren. Ich fahre z.B. oft mit Anhänger, und das wird akzeptiert - der ist eben soundso breit und aus. Ich hab auch mal ein ganzes Bett ein Stück durch die Stadtgetragen, und weil das ziemlich groß war mitten auf der Straße - haben die Leute ohne irgendwas akzeptiert, weil's eben zu breit für den Gehsteig war und ich auf der Straße gehen &quot;musste&quot;. Stimmt. Würde ich auch so machen und sollte eh selbstverständlich sein.    (Ähnliches gibt's auch für Falschparker: wenn z.B. Müllabfuhr, Post usw. keinen Platz zum erlaubten Parken haben stellen sie sich eben auf Gehsteig, Zebrastreifen usw., und das wird von allen akzeptiert, weil sie eben stehen bleiben müssen). Da wird's dann schon nicht mehr so klar, weil genug der Genannten oft einfach den bequemsten Parkplatz wählen und zB einen Radstreifen blockieren, obwohl ggü. eine Lücke frei ist. Und dann zählen sich immer mehr zu denen, die Wichtiges ausliefern, auch wenn das nicht der Fall ist und nehmen &quot;Sonderrechte&quot; in Anspruch. Das hat sich die letzten Jahre schon sehr ausgeweitet.   Naja, soweit ein ziemlich ausführlicher philosophischer Exkurs. Sonst gibt's nur zu sagen: nie zu weit rechts fahren! Von parkenden Autos immer viel Abstand halten! Bei Straßenbahn (fast) immer zwischen den Gleisen fahren statt rechts davon! Das sind m.E. die wichtigsten Punkte.  Auch grenzwertige Erlebnis von mir: 1,5 m vor dem 48A die Neustiftgasse rauf und ich war recht schnell. Die Buslenker kennen nichts. Oder zum Tipp zwischen den Gleisen zu fahren einfach mal die Lerchenfelder rauf. Auch hier fahren die Wiener Linien gerne im Windschatten des Radlers und die Autolenker testen ihre Hupen. Für jemanden, der alleinstehend ist, am besten noch todkrank oder selbstmord geneigt durchaus zu empfehlen. Für Menschen mit familiärer verantwortung der blanke Wahnsinn. Traurig, aber es ist so. </description>
			<content:encoded><![CDATA[ <div class="tx-mmforum-pi1-pt-quote">&quot;vicious&quot; schrieb:<br /><br />
Ich bin nicht sicher ob das mit dem Brett funktioniert - ziemlich sicher dann nicht, wenn die Autofahrer das Gefühl haben dass du das Ding nur aus &quot;böser Absicht&quot; montiert hast, um sie aufzuhalten. </div><br />
Na ja, aber sie können das Brett schlecht mit ihren Autos herunterreißen (für den Fall dass doch, müsste es natürlich locker oder mit einer Sollbruchstelle befestigt sein). Was im Weg ist, ist im Weg. Und bei aller Zustimmung zu dem philosophischen Exkurs fühle ich mich durch die normative Kraft des Faktischen doch besser geschützt. Habe leider wirklich schlechte Erfahrungen gemacht, was den Seitenabstand beim Überholtwerden angeht und wundere mich immer über das Maßregelungsbedürfnis der Wiener Lenker, wenn ich ihrer Meinung nach nicht weit genug rechts fahre. Mir ist der Glaube abhanden gekommen, dass die Mehrheit überhaupt in der Lage ist, die simpelsten Verkehrs und Anstandsregeln, die durch die StVO nicht ersetzt sind, anzuwenden.<br />
<br />
<div class="tx-mmforum-pi1-pt-quote">&quot;vicious&quot; schrieb:<br /><br />
Meine Erfahrung: die Umwelt akzeptiert problemlos alles, was sein &quot;muss&quot;. Soll heißen, wenn du ein breites Ding hast und plausibel ist dass du das brauchst wird sich keiner beschweren. Ich fahre z.B. oft mit Anhänger, und das wird akzeptiert - der ist eben soundso breit und aus. Ich hab auch mal ein ganzes Bett ein Stück durch die Stadtgetragen, und weil das ziemlich groß war mitten auf der Straße - haben die Leute ohne irgendwas akzeptiert, weil's eben zu breit für den Gehsteig war und ich auf der Straße gehen &quot;musste&quot;.</div><br />
Stimmt. Würde ich auch so machen und sollte eh selbstverständlich sein.<br />
<br />
<div class="tx-mmforum-pi1-pt-quote">&quot;vicious&quot; schrieb:<br /><br />
 (Ähnliches gibt's auch für Falschparker: wenn z.B. Müllabfuhr, Post usw. keinen Platz zum erlaubten Parken haben stellen sie sich eben auf Gehsteig, Zebrastreifen usw., und das wird von allen akzeptiert, weil sie eben stehen bleiben müssen).</div><br />
Da wird's dann schon nicht mehr so klar, weil genug der Genannten oft einfach den bequemsten Parkplatz wählen und zB einen Radstreifen blockieren, obwohl ggü. eine Lücke frei ist. Und dann zählen sich immer mehr zu denen, die Wichtiges ausliefern, auch wenn das nicht der Fall ist und nehmen &quot;Sonderrechte&quot; in Anspruch. Das hat sich die letzten Jahre schon sehr ausgeweitet.<br />
<br />
<div class="tx-mmforum-pi1-pt-quote">&quot;vicious&quot; schrieb:<br /><br />
Naja, soweit ein ziemlich ausführlicher philosophischer Exkurs. Sonst gibt's nur zu sagen: nie zu weit rechts fahren! Von parkenden Autos immer viel Abstand halten! Bei Straßenbahn (fast) immer zwischen den Gleisen fahren statt rechts davon! Das sind m.E. die wichtigsten Punkte.<br />
</div><br />
Auch grenzwertige Erlebnis von mir: 1,5 m vor dem 48A die Neustiftgasse rauf und ich war recht schnell. Die Buslenker kennen nichts. Oder zum Tipp zwischen den Gleisen zu fahren einfach mal die Lerchenfelder rauf. Auch hier fahren die Wiener Linien gerne im Windschatten des Radlers und die Autolenker testen ihre Hupen.<br />
Für jemanden, der alleinstehend ist, am besten noch todkrank oder selbstmord geneigt durchaus zu empfehlen. Für Menschen mit familiärer verantwortung der blanke Wahnsinn. Traurig, aber es ist so.<br />
 ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>Alltagsradler</dc:creator>
		</item>
		
		<item>
			<title>Abstandhalter - rechtliche Einordnung</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///85.html</link>
			<pubDate>Tue, 23 Mar 2010 10:08:26 +0100</pubDate>
			<description>Ich bin nicht sicher ob das mit dem Brett funktioniert - ziemlich sicher dann nicht, wenn die Autofahrer das Gefühl haben dass du das Ding nur aus &quot;böser Absicht&quot; montiert hast, um sie aufzuhalten. Meine Erfahrung: die Umwelt akzeptiert problemlos alles, was sein &quot;muss&quot;. Soll heißen, wenn du ein breites Ding hast und plausibel ist dass du das brauchst wird sich keiner beschweren. Ich fahre z.B. oft mit Anhänger, und das wird akzeptiert - der ist eben soundso breit und aus. Ich hab auch mal ein ganzes Bett ein Stück durch die Stadtgetragen, und weil das ziemlich groß war mitten auf der Straße - haben die Leute ohne irgendwas akzeptiert, weil's eben zu breit für den Gehsteig war und ich auf der Straße gehen &quot;musste&quot;. (Ähnliches gibt's auch für Falschparker: wenn z.B. Müllabfuhr, Post usw. keinen Platz zum erlaubten Parken haben stellen sie sich eben auf Gehsteig, Zebrastreifen usw., und das wird von allen akzeptiert, weil sie eben stehen bleiben müssen).  Naja, soweit ein ziemlich ausführlicher philosophischer Exkurs. Sonst gibt's nur zu sagen: nie zu weit rechts fahren! Von parkenden Autos immer viel Abstand halten! Bei Straßenbahn (fast) immer zwischen den Gleisen fahren statt rechts davon! Das sind m.E. die wichtigsten Punkte.</description>
			<content:encoded><![CDATA[ Ich bin nicht sicher ob das mit dem Brett funktioniert - ziemlich sicher dann nicht, wenn die Autofahrer das Gefühl haben dass du das Ding nur aus &quot;böser Absicht&quot; montiert hast, um sie aufzuhalten. Meine Erfahrung: die Umwelt akzeptiert problemlos alles, was sein &quot;muss&quot;. Soll heißen, wenn du ein breites Ding hast und plausibel ist dass du das brauchst wird sich keiner beschweren. Ich fahre z.B. oft mit Anhänger, und das wird akzeptiert - der ist eben soundso breit und aus. Ich hab auch mal ein ganzes Bett ein Stück durch die Stadtgetragen, und weil das ziemlich groß war mitten auf der Straße - haben die Leute ohne irgendwas akzeptiert, weil's eben zu breit für den Gehsteig war und ich auf der Straße gehen &quot;musste&quot;. (Ähnliches gibt's auch für Falschparker: wenn z.B. Müllabfuhr, Post usw. keinen Platz zum erlaubten Parken haben stellen sie sich eben auf Gehsteig, Zebrastreifen usw., und das wird von allen akzeptiert, weil sie eben stehen bleiben müssen).<br />
<br />
Naja, soweit ein ziemlich ausführlicher philosophischer Exkurs. Sonst gibt's nur zu sagen: nie zu weit rechts fahren! Von parkenden Autos immer viel Abstand halten! Bei Straßenbahn (fast) immer zwischen den Gleisen fahren statt rechts davon! Das sind m.E. die wichtigsten Punkte. ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>vicious</dc:creator>
		</item>
		
		<item>
			<title>Abstandhalter - rechtliche Einordnung</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///84.html</link>
			<pubDate>Fri, 19 Mar 2010 11:40:19 +0100</pubDate>
			<description>hi alltagsradler  vielleicht wäre das ja eine idee (zumindest bei dunkelheit): lightlanebike.com bzw. scienceblogs.de  http://www.scienceblogs.de/astrodicticum-simplex/2010/02/08/lightlane.jpg  lg martin  </description>
			<content:encoded><![CDATA[ hi alltagsradler<br />
<br />
vielleicht wäre das ja eine idee (zumindest bei dunkelheit):<br />
<a href="http://www.lightlanebike.com/" target="_blank" class="link_10">lightlanebike.com</a> bzw. <a href="http://www.scienceblogs.de/astrodicticum-simplex/2010/02/ein-transportabler-fahrradweg.php" target="_blank" class="link_10">scienceblogs.de</a><br />
<br />
<img src="http://www.scienceblogs.de/astrodicticum-simplex/2010/02/08/lightlane.jpg" border="0" title="http://www.scienceblogs.de/astrodicticum-simplex/2010/02/08/lightlane.jpg" alt="http://www.scienceblogs.de/astrodicticum-simplex/2010/02/08/lightlane.jpg"><br />
<br />
lg martin<br />
<br />
 ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>martin</dc:creator>
		</item>
		
		<item>
			<title>Abstandhalter - rechtliche Einordnung</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///83.html</link>
			<pubDate>Thu, 18 Mar 2010 10:30:01 +0100</pubDate>
			<description>Den Walker-Selbsttest (Studie wäre wirklich zuviel gesagt) kenne ich und halte ihn mit Sluka (sieh Link von mirko) für wenig hilfreich.  Im übrigen gehöre ich zu den selbstbewusst fahrenden Radlern, was aber dennoch oft genug dazu geführt hat, dass ich dicht am Hinterrad (besonders gerne von Taxlern) wildest angehupt wurde (in Wien herrscht Hupverbot und eine Gefahrensituation war das - außer für mich - nicht).  Die tatsächliche Weite des erforderlichen Sicherheitsabstandes von am rechten Rand längsgeparkten Autos schätzt kein Autolenker auch nur annähernd richtig ein. Sie würde de facto auf den meisten einspurigen innerörtlichen Straßen ein Überholverbot von Radlern bedeuten - wie auch jetzt schon Autos und Müllwagen nicht überholt werden können. Wie meine oben geschilderte Erfahrung mit dem Heimtransport eines Brettes aus einem Baumarkt mit gezeigt hat, fährt sich weitaus ungestörter, wenn der Hintermann im Auto das Brett sieht und daraus die richtigen Schlüsse zur Überhol(un)möglichkeit zieht. Das schaffen doch einige noch. Vielleicht werde ich künftig ständig ein gut gesichertes schmales und leichtes Brett auf dem Rad transportieren, das ich zur Transportsicherung außerdem mit Anklemmleuchten versehe (denke da an einen sparsamen LED-Licht-Laufpfeil).  Werde mich demnächst mal in meiner Freizeit in die StVO einlesen und meine Erkenntnisse zu den Maßen und zur Frage, was so ein Abstandhalter eigentlich ist, kundtun.  Beste Grüsze Alltagsradler</description>
			<content:encoded><![CDATA[ Den Walker-Selbsttest (Studie wäre wirklich zuviel gesagt) kenne ich und halte ihn mit Sluka (sieh Link von mirko) für wenig hilfreich.<br />
<br />
Im übrigen gehöre ich zu den selbstbewusst fahrenden Radlern, was aber dennoch oft genug dazu geführt hat, dass ich dicht am Hinterrad (besonders gerne von Taxlern) wildest angehupt wurde (in Wien herrscht Hupverbot und eine Gefahrensituation war das - außer für mich - nicht).<br />
<br />
Die tatsächliche Weite des erforderlichen Sicherheitsabstandes von am rechten Rand längsgeparkten Autos schätzt kein Autolenker auch nur annähernd richtig ein. Sie würde de facto auf den meisten einspurigen innerörtlichen Straßen ein Überholverbot von Radlern bedeuten - wie auch jetzt schon Autos und Müllwagen nicht überholt werden können. Wie meine oben geschilderte Erfahrung mit dem Heimtransport eines Brettes aus einem Baumarkt mit gezeigt hat, fährt sich weitaus ungestörter, wenn der Hintermann im Auto das Brett sieht und daraus die richtigen Schlüsse zur Überhol(un)möglichkeit zieht. Das schaffen doch einige noch. Vielleicht werde ich künftig ständig ein gut gesichertes schmales und leichtes Brett auf dem Rad transportieren, das ich zur Transportsicherung außerdem mit Anklemmleuchten versehe (denke da an einen sparsamen LED-Licht-Laufpfeil).<br />
<br />
Werde mich demnächst mal in meiner Freizeit in die StVO einlesen und meine Erkenntnisse zu den Maßen und zur Frage, was so ein Abstandhalter eigentlich ist, kundtun.<br />
<br />
Beste Grüsze<br />
Alltagsradler ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>Alltagsradler</dc:creator>
		</item>
		
		<item>
			<title>Abstandhalter - rechtliche Einordnung</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///82.html</link>
			<pubDate>Wed, 17 Mar 2010 08:55:27 +0100</pubDate>
			<description>Einen Artikel über die von epe zitierte Studie gibt es hier:  http://fahrradzukunft.de/4/gelesen/#overtaking</description>
			<content:encoded><![CDATA[ Einen Artikel über die von epe zitierte Studie gibt es hier: <br />
<a href="http://fahrradzukunft.de/4/gelesen/#overtaking" target="_blank" class="link_10">http://fahrradzukunft.de/4/gelesen/#overtaking</a> ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>mirko</dc:creator>
		</item>
		
		<item>
			<title>Abstandhalter - rechtliche Einordnung</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///81.html</link>
			<pubDate>Wed, 17 Mar 2010 01:47:03 +0100</pubDate>
			<description>das mit dem überholtwerden hängt aus meiner sicht auch sehr damit zusammen, wie selbstbewusst man seine fahrspur wählt. je weiter am rand man fährt, desto schneller oder knapper wird man überholt. da gab es sogar schon mal wissenschaftliche experimente dazu, .. den link sollte man jetzt schnell aus dem hut zaubern können.  Bezüglich der maximalbreite wär mir nichts bekannt.   </description>
			<content:encoded><![CDATA[ das mit dem überholtwerden hängt aus meiner sicht auch sehr damit zusammen, wie selbstbewusst man seine fahrspur wählt. je weiter am rand man fährt, desto schneller oder knapper wird man überholt. da gab es sogar schon mal wissenschaftliche experimente dazu, .. den link sollte man jetzt schnell aus dem hut zaubern können.<br />
<br />
Bezüglich der maximalbreite wär mir nichts bekannt. <br />
<br />
 ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>epe</dc:creator>
		</item>
		
		<item>
			<title>Abstandhalter - rechtliche Einordnung</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///80.html</link>
			<pubDate>Tue, 16 Mar 2010 17:01:40 +0100</pubDate>
			<description>Hallo,  wieder mal eine rechtliche Frage, diesmal zu sog. Abstandhaltern. Habe selbst so ein Standardding montiert, aber es hat den Effekt, dass ich noch enger überholt werde, weil es scheinbar für Autolenker eine gute Peilhilfe in günstiger Höhe ist ...  1) Was ist der Abstandhalter rechtlich gesehen? Ein Teil des Rades? Ein Teil der transportierten Last? Wie breit darf er sein?  2) Wie berechnet man die zulässige Gesamtbreite (so es dafür überhaupt einen Wert gibt) eines Rades - nimmt man die Fahrspur und rechnet zu jeder Seite den gleichen Betrag drauf oder darf ein Rad auch zur Fahrspur asymmetrisch sein, also z.B. hinten nach links breiter?  War neulich mit einem Holzbrett aus dem Baumarkt auf dem Gepäckträger unterwegs (1,20m breit), welches ich gut mit zwei ansteckbaren Batterierücklichtern gesichert hatte. Siehe da, kein Problem beim Überholtwerden, nicht einmal angehupt bin ich worden! Scheinbar haben die Lenker akzeptiert, dass da jemand etwas Breites (na ja, es ist immer noch deutlich schmaler als die schmalsten Autos ...) transportiert. Nachteil: Man passt nicht mehr so leicht irgendwo zwischen durch. Daher wäre eine über einen Seilzug während der Fahrt einklappbare Konstruktion am besten, die man dann jederzeit wieder ausklappen kann....  Grusz Alltagsradler  </description>
			<content:encoded><![CDATA[ Hallo,<br />
<br />
wieder mal eine rechtliche Frage, diesmal zu sog. Abstandhaltern. Habe selbst so ein Standardding montiert, aber es hat den Effekt, dass ich noch enger überholt werde, weil es scheinbar für Autolenker eine gute Peilhilfe in günstiger Höhe ist ...<br />
<br />
1) Was ist der Abstandhalter rechtlich gesehen? Ein Teil des Rades? Ein Teil der transportierten Last? Wie breit darf er sein? <br />
2) Wie berechnet man die zulässige Gesamtbreite (so es dafür überhaupt einen Wert gibt) eines Rades - nimmt man die Fahrspur und rechnet zu jeder Seite den gleichen Betrag drauf oder darf ein Rad auch zur Fahrspur asymmetrisch sein, also z.B. hinten nach links breiter?<br />
<br />
War neulich mit einem Holzbrett aus dem Baumarkt auf dem Gepäckträger unterwegs (1,20m breit), welches ich gut mit zwei ansteckbaren Batterierücklichtern gesichert hatte. Siehe da, kein Problem beim Überholtwerden, nicht einmal angehupt bin ich worden! Scheinbar haben die Lenker akzeptiert, dass da jemand etwas Breites (na ja, es ist immer noch deutlich schmaler als die schmalsten Autos ...) transportiert. Nachteil: Man passt nicht mehr so leicht irgendwo zwischen durch. Daher wäre eine über einen Seilzug während der Fahrt einklappbare Konstruktion am besten, die man dann jederzeit wieder ausklappen kann....<br />
<br />
Grusz<br />
Alltagsradler<br />
<br />
 ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>Alltagsradler</dc:creator>
		</item>
		
		<item>
			<title>Abdränger zerstört Handy</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///79.html</link>
			<pubDate>Wed, 30 Dec 2009 01:37:20 +0100</pubDate>
			<description>bitte halt uns am laufenden! kann nur hoffen, daß der depp zumindest ein paar punkte aufgebrummt kriegt.</description>
			<content:encoded><![CDATA[ bitte halt uns am laufenden! kann nur hoffen, daß der depp zumindest ein paar punkte aufgebrummt kriegt. ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>KrallOuk</dc:creator>
		</item>
		
		<item>
			<title>Abdränger zerstört Handy</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///78.html</link>
			<pubDate>Tue, 29 Dec 2009 17:07:39 +0100</pubDate>
			<description>Wenn du Mitglied bei ARGUS oder IG-Fahrrad bist bekommst du dort juristische Unterstützung. </description>
			<content:encoded><![CDATA[ Wenn du Mitglied bei ARGUS oder IG-Fahrrad bist bekommst du dort juristische Unterstützung.<br />
 ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>AndrzejFelczak</dc:creator>
		</item>
		
		<item>
			<title>Abdränger zerstört Handy</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///77.html</link>
			<pubDate>Tue, 29 Dec 2009 12:12:56 +0100</pubDate>
			<description>Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber: Was heisst &quot;Der Polizei gemeldet&quot;? Gibt es eine richtige Anzeige? Wenn ja, dann muss doch die Polizei das weiter verfolgen! Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben: Dieser melden! Alles Gute!</description>
			<content:encoded><![CDATA[ Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber: Was heisst &quot;Der Polizei gemeldet&quot;? Gibt es eine richtige Anzeige? Wenn ja, dann muss doch die Polizei das weiter verfolgen!<br />
Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben: Dieser melden!<br />
Alles Gute! ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>jazzwilly</dc:creator>
		</item>
		
		<item>
			<title>Abdränger zerstört Handy</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///76.html</link>
			<pubDate>Mon, 28 Dec 2009 15:05:44 +0100</pubDate>
			<description>Hallo Leute!  Am Weg zur Arbeit wurde ich von einem Mercedes in einer sehr engen Einbahnstraße (Haizingergasse, Wien) so rücksichtslos überholt dass ich abgedrängt worden bin. Nachdem ich mich lautstark darüber beschwert habe, hat er mich beschimpft und wollte Fahrerflucht begehen. Hierauf wollte ich sein Kennzeichen fotografieren, wodurch er handgreiflich wurde und mein Handy zerstört hat, und wieder weitergefahren ist. Das Kennzeichen konnte ich mir merken, von drei Zeugen ist der Vorfall beobachtet worden, und der Vorfall wurde bereits der zuständigen Polizeistelle gemeldet.  Jetzt die Frage an Euch, wie soll ich nun weiter vorgehen (Schadenersatz etc.)?</description>
			<content:encoded><![CDATA[ Hallo Leute!<br />
<br />
Am Weg zur Arbeit wurde ich von einem Mercedes in einer sehr engen Einbahnstraße (Haizingergasse, Wien) so rücksichtslos überholt dass ich abgedrängt worden bin. Nachdem ich mich lautstark darüber beschwert habe, hat er mich beschimpft und wollte Fahrerflucht begehen. Hierauf wollte ich sein Kennzeichen fotografieren, wodurch er handgreiflich wurde und mein Handy zerstört hat, und wieder weitergefahren ist. Das Kennzeichen konnte ich mir merken, von drei Zeugen ist der Vorfall beobachtet worden, und der Vorfall wurde bereits der zuständigen Polizeistelle gemeldet.<br />
<br />
Jetzt die Frage an Euch, wie soll ich nun weiter vorgehen (Schadenersatz etc.)? ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>genuinos</dc:creator>
		</item>
		
		<item>
			<title>Manipulierte Fahrradbügel</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///74.html</link>
			<pubDate>Fri, 06 Nov 2009 22:46:11 +0100</pubDate>
			<description>Hallo Martin,  Ja, hin und wieder gibt es Radbügel die sich lockern und dann herausgezogen werden können.  Hab ich früher öfter gesehen, in letzter Zeit nicht mehr so oft - mir kommt vor, daß die Verarbeitung hier besser geworden ist.  Die Vermutung allerdings, daß diese vorsätzlich 'prepariert' werden würden, halte ich aber für ein modernes Märchen. Oder hast Du da irgendeinen Hinweis darauf?  Selbstverständlich ist so ein Bügel aber eine Einladung für Diebe - und sollte daher wie Andrzej schon festgestellt hat unbedingt dem Bürgerdienst gemeldet werden.  Wenn man aufmerksam ist, erkennt man einen solchen Bügel schnell, da er ein wenig wackelt. Ich rüttel eigentlich immer am Bügel, bevor ich mein Rad dran hänge.  lG, HAE</description>
			<content:encoded><![CDATA[ Hallo Martin,<br />
<br />
Ja, hin und wieder gibt es Radbügel die sich lockern und dann herausgezogen werden können. <br />
Hab ich früher öfter gesehen, in letzter Zeit nicht mehr so oft - mir kommt vor, daß die Verarbeitung hier besser geworden ist.<br />
<br />
Die Vermutung allerdings, daß diese vorsätzlich 'prepariert' werden würden, halte ich aber für ein modernes Märchen. Oder hast Du da irgendeinen Hinweis darauf?<br />
<br />
Selbstverständlich ist so ein Bügel aber eine Einladung für Diebe - und sollte daher wie Andrzej schon festgestellt hat unbedingt dem Bürgerdienst gemeldet werden.<br />
<br />
Wenn man aufmerksam ist, erkennt man einen solchen Bügel schnell, da er ein wenig wackelt. Ich rüttel eigentlich immer am Bügel, bevor ich mein Rad dran hänge.<br />
<br />
lG,<br />
HAE ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>hae</dc:creator>
		</item>
		
		<item>
			<title>Manipulierte Fahrradbügel</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///73.html</link>
			<pubDate>Fri, 06 Nov 2009 18:51:42 +0100</pubDate>
			<description>Hallo Martin,  habe schon von solchen Fällen gehört, jedoch nie live gesehen.  So eine Manipulation könnte man dadurch erkennen, dass der Bügel sich leicht bewegt wenn man ihm anfasst. Dann könnte man probieren ihm herauszuziehen. Eine Haftung kann ich mir nicht vorstellen, außer man meldet den Fall der Gemeinde und es wird nicht behoben. Melden sollte man so ein Vorfall jedenfalls, in Wien am besten beim Bürgerdienst.  MfG  Andrzej Felczak </description>
			<content:encoded><![CDATA[ Hallo Martin,<br />
<br />
habe schon von solchen Fällen gehört, jedoch nie live gesehen.  So eine Manipulation könnte man dadurch erkennen, dass der Bügel sich leicht bewegt wenn man ihm anfasst. Dann könnte man probieren ihm herauszuziehen.<br />
Eine Haftung kann ich mir nicht vorstellen, außer man meldet den Fall der Gemeinde und es wird nicht behoben.<br />
Melden sollte man so ein Vorfall jedenfalls, in Wien am besten beim Bürgerdienst.<br />
<br />
MfG<br />
<br />
Andrzej Felczak<br />
 ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>AndrzejFelczak</dc:creator>
		</item>
		
		<item>
			<title>Manipulierte Fahrradbügel</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///72.html</link>
			<pubDate>Fri, 06 Nov 2009 15:57:25 +0100</pubDate>
			<description>Hat schon jemand Erfahrungen mit Fahrradbügeln gemacht, die nur scheinbar fest im Boden versankert sind, tatsächlich aber von Raddieben so präpariert sind, sodass sie aus dem Boden gezogen, und die angehängten Fahrräder leicht entwendet werden können?  Ein Bekannter hat mir von einem entsprechenden aktuellen Fall aus Wien berichtet.  Lässt sich so eine Manipulation leicht erkennen?  Nehme nicht an, dass die Gemeinde da irgendwie haftbar gemacht werden kann, oder?  Vielleicht sollten derartige Bügel, sobald sie erkannt sind, markiert bzw. der Gemeinde gemeldet werden?  LG Martin</description>
			<content:encoded><![CDATA[ Hat schon jemand Erfahrungen mit Fahrradbügeln gemacht, die nur scheinbar fest im Boden versankert sind, tatsächlich aber von Raddieben so präpariert sind, sodass sie aus dem Boden gezogen, und die angehängten Fahrräder leicht entwendet werden können?<br />
<br />
Ein Bekannter hat mir von einem entsprechenden aktuellen Fall aus Wien berichtet.<br />
<br />
Lässt sich so eine Manipulation leicht erkennen?<br />
<br />
Nehme nicht an, dass die Gemeinde da irgendwie haftbar gemacht werden kann, oder?<br />
<br />
Vielleicht sollten derartige Bügel, sobald sie erkannt sind, markiert bzw. der Gemeinde gemeldet werden?<br />
<br />
LG Martin ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>martin</dc:creator>
		</item>
		
		<item>
			<title>ewiges Thema Parken auf Radwegen</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///71.html</link>
			<pubDate>Sun, 04 Oct 2009 09:19:25 +0200</pubDate>
			<description>Eine Verkehrsorganisation ohne Radwege ist aus heutiger Sicht völlig illusorisch, dann müsste man flächendeckend Tempo 30 einführen (einschliesslich Hauptstrassen) und beinhart überwachen. Daher werden wir in absehbare Zeit mit Radwegen leben müssen und uns überlegen, wie wir diese Verkehrsfläche nutzbar halten.  Tipps was man da machen kann gibt es auf: http://www.argus.or.at/tipps/verparkte_radfahranlage  Ich finde auch, dass man Falschparker so oft wie möglich der Polizei melden sollte. Ein gutes Beispiel auf: http://vienna.mybikelane.com/post/index/8865 </description>
			<content:encoded><![CDATA[ Eine Verkehrsorganisation ohne Radwege ist aus heutiger Sicht völlig illusorisch, dann müsste man flächendeckend Tempo 30 einführen (einschliesslich Hauptstrassen) und beinhart überwachen. Daher werden wir in absehbare Zeit mit Radwegen leben müssen und uns überlegen, wie wir diese Verkehrsfläche nutzbar halten.<br />
<br />
Tipps was man da machen kann gibt es auf: <a href="http://www.argus.or.at/tipps/verparkte_radfahranlage" target="_blank" class="link_10">http://www.argus.or.at/tipps/verparkte_radfahranlage</a><br />
<br />
Ich finde auch, dass man Falschparker so oft wie möglich der Polizei melden sollte. Ein gutes Beispiel auf:<br />
<a href="http://vienna.mybikelane.com/post/index/8865" target="_blank" class="link_10">http://vienna.mybikelane.com/post/index/8865</a><br />
 ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>AndrzejFelczak</dc:creator>
		</item>
		
		<item>
			<title>Anhänger für Kajaktransport gesucht</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///70.html</link>
			<pubDate>Fri, 02 Oct 2009 11:09:50 +0200</pubDate>
			<description> ...Da es weder in der StVO noch in der Radfahrverordnung Höchstmaße  für Fahrräder gibt, steht auch dem Transport eines Drachenbootes oder Katamarans per Fahrrad nichts entgegen sofern das Ladegewicht gemäß §7 FahradV beachtet wird. Wenn Du auf &quot;Nummer Sicher&quot; gehen willst, hältst Du einfach die Höchstmaße für Fuhrwerke gemäß §71 StVO ein.   Im Kanumagazin war einmal ein Beitrag über eine Alpentour mit WW-Kajak und Fahrrad. Im Faltbootforum http://www.faltbootforum.de gibt es auch einige Beiträge zu diesem Thema.  Grüße aus Wien Roman    Betsen Dank, das waren dann auch die Bestimmungen, auf die ich gestoßen bin. Man hat also einen schönen gestaltungsspielraum beim Transport von Langgut.  @ hoefi: Einfach so drauflosfahren würde ich keinem empfehlen, denn ein 4m-Anhänger birgt schon einige besondere Unfallrisiken allein deshalb, weil andere Verkehrsteilnehmer damit nicht rechnen und so ein Ding wohl unterschätzen würden.  @ Martin: Der Vitelli mit Langdeichsel kann auch nur 2,5m-Boote transportieren. Das ist für mich zu kurz. Der Roland ist mir einfach zu teuer und außerdem bastle ich gern.  @hoefi: Das Boot als tregendes Teil einzusetzen, ist auch meine favorisierte Idee. Die Räder kann man wirklich sehr ordentlich in der Rumpfmitte befestigen, nur die Deichsel/ Kupplung an der Bootsspitze anzubringen ist nicht so ganz einfach. Schließlich will ich keine Löcher reinbohren. Stelle mir gerade einen Hohlkegel, in den die Bootsspitze kommt, vor. Der müsste dann eine Ausssparung haben für die Griffschlaufe, über die man dann den Kegel fest mit dem Boot verbindet.  Gruß  Alltagsradler </description>
			<content:encoded><![CDATA[ <div class="tx-mmforum-pi1-pt-quote">&quot;Roman_aus_Wien&quot; schrieb:<br /><br />
...Da es weder in der StVO noch in der Radfahrverordnung Höchstmaße  für Fahrräder gibt, steht auch dem Transport eines Drachenbootes oder Katamarans per Fahrrad nichts entgegen sofern das Ladegewicht gemäß §7 FahradV beachtet wird. Wenn Du auf &quot;Nummer Sicher&quot; gehen willst, hältst Du einfach die Höchstmaße für Fuhrwerke gemäß §71 StVO ein. <br />
<br />
Im Kanumagazin war einmal ein Beitrag über eine Alpentour mit WW-Kajak und Fahrrad. Im Faltbootforum <a href="http://http://www.faltbootforum.de" target="_blank" class="link_10">http://www.faltbootforum.de</a> gibt es auch einige Beiträge zu diesem Thema.<br />
<br />
Grüße aus Wien<br />
Roman<br />
</div><br />
<br />
<br />
Betsen Dank, das waren dann auch die Bestimmungen, auf die ich gestoßen bin. Man hat also einen schönen gestaltungsspielraum beim Transport von Langgut.<br />
<br />
@ hoefi: Einfach so drauflosfahren würde ich keinem empfehlen, denn ein 4m-Anhänger birgt schon einige besondere Unfallrisiken allein deshalb, weil andere Verkehrsteilnehmer damit nicht rechnen und so ein Ding wohl unterschätzen würden.<br />
<br />
@ Martin: Der Vitelli mit Langdeichsel kann auch nur 2,5m-Boote transportieren. Das ist für mich zu kurz. Der Roland ist mir einfach zu teuer und außerdem bastle ich gern.<br />
<br />
@hoefi: Das Boot als tregendes Teil einzusetzen, ist auch meine favorisierte Idee. Die Räder kann man wirklich sehr ordentlich in der Rumpfmitte befestigen, nur die Deichsel/ Kupplung an der Bootsspitze anzubringen ist nicht so ganz einfach. Schließlich will ich keine Löcher reinbohren. Stelle mir gerade einen Hohlkegel, in den die Bootsspitze kommt, vor. Der müsste dann eine Ausssparung haben für die Griffschlaufe, über die man dann den Kegel fest mit dem Boot verbindet.<br />
<br />
Gruß <br />
Alltagsradler<br />
 ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>Alltagsradler</dc:creator>
		</item>
		
		<item>
			<title>Anhänger &gt;80cm - § 68 Abs. 1 StVO</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///69.html</link>
			<pubDate>Thu, 01 Oct 2009 20:50:12 +0200</pubDate>
			<description> Als einer der &quot;Spezialisten, die sich einen einrädrigen Minianhänger gebaut haben&quot;, kann ich einen solchen nur empfehlen, wenn man schnell, energiesparend und sicher unterwegs sein will.  ...  Gibt's davon Fotos und kann man die hier einstellen?  Grusz Alltagsradler</description>
			<content:encoded><![CDATA[ <div class="tx-mmforum-pi1-pt-quote">&quot;Roman_aus_Wien&quot; schrieb:<br /><br />
Als einer der &quot;Spezialisten, die sich einen einrädrigen Minianhänger gebaut haben&quot;, kann ich einen solchen nur empfehlen, wenn man schnell, energiesparend und sicher unterwegs sein will. <br />
...</div><br />
<br />
Gibt's davon Fotos und kann man die hier einstellen?<br />
<br />
Grusz<br />
Alltagsradler ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>Alltagsradler</dc:creator>
		</item>
		
		<item>
			<title>Anhänger &gt;80cm - § 68 Abs. 1 StVO</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///67.html</link>
			<pubDate>Thu, 20 Aug 2009 20:36:03 +0200</pubDate>
			<description>Als einer der &quot;Spezialisten, die sich einen einrädrigen Minianhänger gebaut haben&quot;, kann ich einen solchen nur empfehlen, wenn man schnell, energiesparend und sicher unterwegs sein will.   Zutaten für meinen 1,5 kg Anhänger sind:  - 12-zölliges Kinderrollerrad (zB von Puky) - Aluwinkel für die Ausfallenden - Hartholz und Birkensperrholz für Rahmen und Gabel - Holzschutz - M4-Schraube als Gelenkachse  - polnische Anhängerkupplung von extrawheel (http://extrawheel.com/de/) - Reflektorfolie und Batterierücklicht.  Grüße aus Wien Roman  </description>
			<content:encoded><![CDATA[ Als einer der &quot;Spezialisten, die sich einen einrädrigen Minianhänger gebaut haben&quot;, kann ich einen solchen nur empfehlen, wenn man schnell, energiesparend und sicher unterwegs sein will. <br />
<br />
Zutaten für meinen 1,5 kg Anhänger sind: <br />
- 12-zölliges Kinderrollerrad (zB von Puky)<br />
- Aluwinkel für die Ausfallenden<br />
- Hartholz und Birkensperrholz für Rahmen und Gabel<br />
- Holzschutz<br />
- M4-Schraube als Gelenkachse <br />
- polnische Anhängerkupplung von extrawheel (<a href="http://http://extrawheel.com/de/" target="_blank" class="link_10">http://extrawheel.com/de/</a>)<br />
- Reflektorfolie und Batterierücklicht.<br />
<br />
Grüße aus Wien<br />
Roman<br />
<br />
 ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>Roman_aus_Wien</dc:creator>
		</item>
		
		<item>
			<title>Anhänger für Kajaktransport gesucht</title>
			<link>http://www.radlobby.at/cms/forum/beitraege///66.html</link>
			<pubDate>Thu, 20 Aug 2009 20:17:35 +0200</pubDate>
			<description>Servus Alltagsradler!  Sofern sich Deine Frage, ob es erlaubt ist, ein Kajak mit dem Fahrrad zu ziehen, auf das Territorium der Republik Österreich bezieht, sind die StVO und die darauf gründende Fahrradverordnung maßgeblich. Beide sowie alle anderen österreichischen Rechtsvorschriften findest Du im Weltnetz im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes unter http://www.ris.bka.gv.at/,  in dem alle österreichischen Rechtsvorschriften enthalten sind.   Da es weder in der StVO noch in der Radfahrverordnung Höchstmaße  für Fahrräder gibt, steht auch dem Transport eines Drachenbootes oder Katamarans per Fahrrad nichts entgegen sofern das Ladegewicht gemäß §7 FahradV beachtet wird. Wenn Du auf &quot;Nummer Sicher&quot; gehen willst, hältst Du einfach die Höchstmaße für Fuhrwerke gemäß §71 StVO ein.   Im Kanumagazin war einmal ein Beitrag über eine Alpentour mit WW-Kajak und Fahrrad. Im Faltbootforum http://www.faltbootforum.de gibt es auch einige Beiträge zu diesem Thema.  Grüße aus Wien Roman</description>
			<content:encoded><![CDATA[ Servus Alltagsradler!<br />
<br />
Sofern sich Deine Frage, ob es erlaubt ist, ein Kajak mit dem Fahrrad zu ziehen, auf das Territorium der Republik Österreich bezieht, sind die StVO und die darauf gründende Fahrradverordnung maßgeblich. Beide sowie alle anderen österreichischen Rechtsvorschriften findest Du im Weltnetz im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes unter <a href="http://http://www.ris.bka.gv.at/" target="_blank" class="link_10">http://www.ris.bka.gv.at/</a>,  in dem alle österreichischen Rechtsvorschriften enthalten sind. <br />
<br />
Da es weder in der StVO noch in der Radfahrverordnung Höchstmaße  für Fahrräder gibt, steht auch dem Transport eines Drachenbootes oder Katamarans per Fahrrad nichts entgegen sofern das Ladegewicht gemäß §7 FahradV beachtet wird. Wenn Du auf &quot;Nummer Sicher&quot; gehen willst, hältst Du einfach die Höchstmaße für Fuhrwerke gemäß §71 StVO ein. <br />
<br />
Im Kanumagazin war einmal ein Beitrag über eine Alpentour mit WW-Kajak und Fahrrad. Im Faltbootforum <a href="http://http://www.faltbootforum.de" target="_blank" class="link_10">http://www.faltbootforum.de</a> gibt es auch einige Beiträge zu diesem Thema.<br />
<br />
Grüße aus Wien<br />
Roman ]]></content:encoded>
			<category>Recht</category>
			<dc:creator>Roman_aus_Wien</dc:creator>
		</item>
		
	</channel>
</rss>
