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18.5.2012 : 11:13 : +0200

Forum zu Radfahren, Fahrrad und Mobilität in Österreich

Thema ohne neue Antworten

Radwegbenutzungspflicht


Autor Nachricht
Verfasst am: 25. 11. 2008 [21:34]
mirko
Themenersteller
Dabei seit: 25.11.2008
Beiträge: 4
Ich zitiere hier mal Karls Email als Beispiel für eine Diskussion, die besser hier als im Mailverteiler stattfinden hätte sollen:

Dem "notorische Radfahrer" icon_wink.gif DI Dr. Martin Anton Ertl wurde recht
gegeben. Er hatte den Radweg nicht benutzt und wurde angezeigt.
Anton Ertl setzte sich trotzdem durch, weil er sich immer auf Trainingsfahrt befindet. Laut StVO müssen Trainigsfahrten mit Rennrädern nicht auf Radwegen absolviert werden.

Siehe diesen Link:
http://www.complang.tuwien.ac.at/anton/radweg-bescheid/bescheid.html

Es bleibt die Frage, was ist ein Rennrad?

Ich mache meine Trainingsfahrten nicht aus sportlichen sondern aus
gesundheitlichen Gründen. Ich benutze dafür ein normales Trekking-Bike.
Allerdings könnte ich behaupten, dieses Trekking-Bike ist ein Rennrad.
Im Gesetz ist die Beschaffenheit ein "Rennrades" nicht näher definiert.

Was meint Ihr dazu?
Befindet Ihr Euch auch immer auf Trainigsfahrt?
Verfasst am: 29. 12. 2009 [09:53]
syro
Dabei seit: 29.12.2008
Beiträge: 3
Zitat:
"Rennfahrrad
Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen: Gewicht höchstens 12 kg; Rennlenker; äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und äußere Felgenbreite höchstens 23 mm. Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Rennfahrräder ohne Licht und ohne Rückstrahler verwendet werden; FVO § 4.
(Hier wurde die alte Rennfahrradverordnung übernommen, ohne zu aktualisieren – z. B. Mountainbikes gelten nach wie vor nicht als Rennräder.) "
Quelle:
http://www.argus.or.at/info/rechtStVO.html

Also geht dein Trekking-Bike, wie jedes andere sinnvoll fuer den Strassenverkehr benutzbare Rad
natuerlich nicht als "Rennrad" durch.
Meine Meinung zum Hintergrund:
Da gibts ein paar bierbaeuchige Hofraete die daheim ein 5000Euronen Cinelli herumstehen haben und
die natuerlich wenn sie selbiges zum Heurigen oder Eissalon ausfuehren keine Lust haben sich mit
irgendeinem Abschaum (Fussgeher, Hunde, Zulieferer, Alltagsradler, usw...) am Radweg herumschlagen
zu muessen - ausserdem waere der Weg dorthin ueber den Radweg ja doppelt so lang ...
Also hat man sich eine Bestimmung fuer den eigenen Bedarf geschaffen ....

Ad. Training:
Ja und Nein ... Nein weil 'Training' ja bedeutet das ich 'fuer' etwas trainiere; wenn ich Fahre dann hat das
einen andren Zweck - zur Arbeit, zum Einkauf, zum Besuch, als Reise, zum Berg.....
Ja weil das einfach ein Nebeneffekt ist - mit jedem gefahrenen km habe ich mich 'trainiert' ...

lg,
syro



Verfasst am: 16. 08. 2009 [23:00]
Neumaurer
Dabei seit: 19.06.2009
Beiträge: 10
Was mich am urspünglichen Strafbescheid gegen den notorischen Radfahrer wundert ist, dass er wegen Verletzung des Rechtsfahrgebotes im Ortsgebiet verurteilt wurde. Da gilt doch die freie Fahrspurwahl!

Andere Frage: Wann muss ich den Radweg benutzen? Ich bin öfters am Land unterwegs, wo sich der Radweg manchmal von der Straße wegbewegt (z.B. Güterweg). Muss ich den benutzen? Woher weiß ich, wo der hinführt (beschildert ist natürlich nur die Straße)?
Verfasst am: 17. 08. 2009 [14:24]
vicious
Dabei seit: 23.06.2009
Beiträge: 4
Den Radweg musst du wohl dann nicht benutzen, wenn er ohne Abbiegmoeglichkeit wohin fuehrt, wo du nicht hin willst (behaupte ich mal, ohne das Gesetz befragt zu haben - alles andere waere aber komplett hirnrissig). Soll heissen: wenn sich einer beschwert, dass du nicht auf dem Radweg, sondern auf der Strasse faehrst, dann kannst du ziemlich oft behaupten, genau dorthin zu wollen, wo dich dieser Radweg nicht hinbringt. Z.B. weil du zu einem Haus zufahren wolltest, das am Radweg nicht erreichbar ist. Oder weil du in eine Nebenstrasse einbiegen wolltest, an einer Stelle, wo du den Radweg nicht verlassen koenntest. Weil du in ein bestimmes Lokal oder Geschaeft wolltest, das nun mal nicht am Radweg, sondern an der Strasse liegt (z.B. wenn der Radweg auf der anderen Strassenseite verlaeuft und du ihn wegen einem trennenden Rasenstreifen, Bueschen etc. nicht verlassen koentest).

Dass die Radwegbenutzungspflicht grundsaetzlich sowieso ganz abgeschafft gvehoert, steht wohl ausser Zweifel. Wenn ich nicht am Radweg fahre, dann hat das immer gute Gruende. Typischerweise z.B. ein desolater Radweg, Radweg ohne Schneeraeumung, Radweg mit Touristenhorde, etc. usw. Wieso darf ich als muendiger Buerger nicht selbst entscheiden, wo ich mich am liebsten bewege, wo ich mich selbst und andere am wenigsten gefaehrde?


PS: Besonders im "Krone"-Leserbriefeck wird gern auf Radfahrer eingedroschen (Motto: "alles Rowdys") - besonders, weil Radler so oft am Gehsteig fahren (wird behauptet). Ich meine, dass da oft eine Verwechslung vorliegt: ich werde selbst immer wieder beschimpft, weil ich angeblich auf dem Gehsteig fahre - und erklaere dann immer den Leuten, dass ich nicht am Gehsteig fahre, sondern am kombinierten Geh/Radweg, und ich fahr dort nicht, weil ich will, sondern weil ich MUSS. Viele Fussgaenger merken nicht mal, dass sie auf einem kombinierten Geh/Radweg unterwegs sind - und verhalten sich halt auch entsprechend. Daher: weg mit diesen idiotischen kombinierten Geh/Radwegen.
Verfasst am: 09. 09. 2011 [14:56]
Neumaurer
Dabei seit: 19.06.2009
Beiträge: 10
"Neumaurer" schrieb:

Was mich am urspünglichen Strafbescheid gegen den notorischen Radfahrer wundert ist, dass er wegen Verletzung des Rechtsfahrgebotes im Ortsgebiet verurteilt wurde. Da gilt doch die freie Fahrspurwahl!

Tja, ich muss mir leider selbst antworten: Die freie Fahrspurwahl gilt nur für motorisierte Verkehrsteilnehmen. javascript:editor.insertSmilie('banghead.gif')



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