Forum zu Radfahren, Fahrrad und Mobilität in Österreich

Anhänger >80cm - § 68 Abs. 1 StVO
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Verfasst am: 07. 05. 2009 [16:43]
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Alltagsradler
Themenersteller
Dabei seit: 07.05.2009
Beiträge: 11
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Guten Tag! Ich bin neu in diesem Forum und habe daher eine Frage zum Thema Fahrradanhänger. Ich radle jeden Tag in Wien (4. bis 6. Bezirk) zur Arbeit und durchfahre dabei meist relativ schmale Einbahnen. Diese sind jedenfalls so schmal, dass, wenn ich den erforderlichen Seitenabstand zu den parkenden Autos von 1,5 m einhalte, kein Auto mehr an mir vorbeikommt - jedenfalls wenn der Lenker selbst den erforderlichen Seitenabstand einhält. Selbst wenn ich ganz rechts fahre, wäre ein legales Überholen nicht möglich. In - das ist jetzt keine Polemik - 95% der Fälle wird der Abstand nicht eingehalten und ich hatte schon mehr als einmal einen Spiegel am Ärmel vorbeistreifen gespürt. Jetzt überlege ich gerade, ob ich mir nicht einen sehr leichten Anhänger anschaffen sollte. Neben dem Trainingseffekt würde dieser mich "verbreitern" und Autolenker von Überholmanövern abhalten. Bei Anhängern bis 80 cm Breite dürfte ich zudem noch Radwege benützen. Meine Fragen: 1) Was haltet ihr von der Idee? 2) Gibt es Erfahrungen dazu? 3) Kann mir jemand einen leichten Anhänger empfehlen? 4) Eigenbauerfahrungen jemand? 5) Und gibt es überhaupt Anhänger > 80 cm Breite - damit könnte man verbotene Überholmanöver wirksam unterbinden ... 6) Gibt es technische Vorschriften, wie der Anhänger beschaffen sein muss? Habe da gerade einen leichten 20''-Radsatz vor augen, der an einem minimal groß ausgeführten Alurähmchen angebracht ist - < 4 kg sollten sich ausgehen ... Würde mich über ein paar anregende Antworten sehr freuen. Viele Grüße Alltagsradler |
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Verfasst am: 08. 05. 2009 [14:09]
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radler19
Dabei seit: 08.05.2009
Beiträge: 1
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hallo. siehe text und tipp unter folgendem link bzw. unter den weiterführenden links: http://ifahrrad.at/cms/index.php?id=175&tx_ttnews[tt_news]=37&tx_ttnews[backPid]=137&cHash=55ba22be92 noch bessere lösung: halte es in schmalen straßen oder bei straßen mit 2 oder mehr schmalen aufgemalten fahrstreifen so, dass du weit und EINDEUTIG links (!) fährst, dass dich kein(e) autofahrer(in) mehr "überholen" kann, wenn DU es als zu gefährlich empfindest. dies ist die einfachste lösung. es wird vielleicht gehupt werden, aber wenigstens fährt dich niemand über den haufen. das wirkt auch beim zufahren auf rote ampeln, wenn ein(e) autofahrer(in) plötzlich hinter dir ist und meint, sich 20 meter vor der kreuzung noch vorbeidrängen zu müssen - und du dann bei rot sowieso wieder vorbeirollen und dich vor dem auto hinstellen darfst: fahrstreifen zur sicherheit "zumachen". meiner erfahrung nach wirst du auch mit anhänger auf den von dir geschilderten straßen überholt werden, wenn du zu deiner eigenen sicherheit nicht weiter links fährst. rechtlich ist dies meines erachtens durch folgendes gedeckt: STVO §7 (1): (1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat [...] so weit rechts zu fahren, wie ihm dies [...] ohne eigene Gefährdung [...] möglich ist. dies wird übrigens auch bei radfahrstreifen/ oder beim erlaubten radfahren gegen die einbahn empfohlen: wenn kein auto kommt, lieber eindeutig und sichtbar ETWAS mehr richtung mitte der fahrbahn fahren (wenn radfahrstreifen dann noch auf dem streifen), damit man sichtbar ist und erst bei gegenverkehr nach rechts ausweichen. autofahrer(innen) werden dadurch beim passieren langsamer und vorsichtiger. beste grüße aus linz [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 08.05.2009 um 14:10.] |
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Verfasst am: 09. 05. 2009 [14:01]
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Hemmens
Dabei seit: 16.04.2009
Beiträge: 3
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Es gibt mit Kinderanhängern sehr wenige Unfälle. Anscheinend gehört ein Kinderanhänger zu den wenigen Dingen im Strassenverkehr, um die die meisten AutolenkerInnen wirklich einen großen Bogen machen. Ich schätze, dass der erwünschte Effekt bei den Autos dann eintritt, wenn der Anhänger optisch mit geschlossenem Korpus und Wimpel daherkommt. Und ein leerer Kinderanhänger einer halbwegs brauchbaren Marke - Leggero ist zB relativ günstig - ist wirklich leicht zum ziehen. Was die Breite angeht ist diese für die Benutzungspflicht wahrscheinlich wurscht, es gibt einige Spezialisten, die sich zwecks §68(1) Ausnahme einen einrädrigen proforma-Anhänger gebastelt haben. |
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Verfasst am: 19. 05. 2009 [18:29]
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Alltagsradler
Themenersteller
Dabei seit: 07.05.2009
Beiträge: 11
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radler19 schrieb: ... noch bessere lösung: halte es in schmalen straßen oder bei straßen mit 2 oder mehr schmalen aufgemalten fahrstreifen so, dass du weit und EINDEUTIG links (!) fährst, dass dich kein(e) autofahrer(in) mehr "überholen" kann, wenn DU es als zu gefährlich empfindest. ... das wirkt auch beim zufahren auf rote ampeln, wenn ein(e) autofahrer(in) plötzlich hinter dir ist und meint, sich 20 meter vor der kreuzung noch vorbeidrängen zu müssen - und du dann bei rot sowieso wieder vorbeirollen und dich vor dem auto hinstellen darfst: fahrstreifen zur sicherheit "zumachen". meiner erfahrung nach wirst du auch mit anhänger auf den von dir geschilderten straßen überholt werden, wenn du zu deiner eigenen sicherheit nicht weiter links fährst. ... dies wird übrigens auch bei radfahrstreifen/ oder beim erlaubten radfahren gegen die einbahn empfohlen: wenn kein auto kommt, lieber eindeutig und sichtbar ETWAS mehr richtung mitte der fahrbahn fahren (wenn radfahrstreifen dann noch auf dem streifen), damit man sichtbar ist und erst bei gegenverkehr nach rechts ausweichen. autofahrer(innen) werden dadurch beim passieren langsamer und vorsichtiger. beste grüße aus linz Besten Dank. Zum Linksfahren in der Radspur geben ich zu Bedenken, dass viele Spuren so dicht an den parkenden Autos entlang geführt werden, dass man selbst beim Linksaußenfahren den erforderlichen Mindestabstand unterschreitet. Hier ein gutes Beispiel: http://vienna.mybikelane.com/tag/mariahilferstrasse. Es wurden also Radstreifen so angebracht, dass ich als Radfahrer mithafte, wenn eine Tür aufgeht. Das kann doch nicht rechtmäßig sein. Selbst wenn ich daher den Streifen nicht benützen muss, so habe ich das Problem, dass das kein Autolenker hinter mir verstehen würde. Die Anlge dioeser Streifen treibt die Radler regelmäßig in im Sinne der Rechtsordnung nicht aufzulösende Konflikte. Bei Befahren von Streifen gegen die Autoeinbahnrichtung mache ich es genauso, wie von dir beschrieben. Das ist gefahrlos möglich, weil das Auto von vorne kommt und man den Abstand gut einschätzen kann. Gruß Alltagsradler |
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Verfasst am: 19. 05. 2009 [18:33]
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Alltagsradler
Themenersteller
Dabei seit: 07.05.2009
Beiträge: 11
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Hemmens schrieb: Es gibt mit Kinderanhängern sehr wenige Unfälle. Anscheinend gehört ein Kinderanhänger zu den wenigen Dingen im Strassenverkehr, um die die meisten AutolenkerInnen wirklich einen großen Bogen machen. Ich schätze, dass der erwünschte Effekt bei den Autos dann eintritt, wenn der Anhänger optisch mit geschlossenem Korpus und Wimpel daherkommt. Und ein leerer Kinderanhänger einer halbwegs brauchbaren Marke - Leggero ist zB relativ günstig - ist wirklich leicht zum ziehen. Was die Breite angeht ist diese für die Benutzungspflicht wahrscheinlich wurscht, es gibt einige Spezialisten, die sich zwecks §68(1) Ausnahme einen einrädrigen proforma-Anhänger gebastelt haben. Besten Dank. Die Erfahrung habe ich auch gemacht, dass wenigstens Kinderanhänger beachtet werden (im übrigen fällt mir immer bei Besuchen in D auf, wieviel mehr Kinderanhänger man dort sieht, hier ist man selbst in Wien noch ein Exot) . Der einrädrige Minianhänger ist für Gegenden mit indiskutablen Radwegen eine schöne Idee. Auf die Breite kam ich nur deswegen zu sprechen, weil ich mir von einem breiten Anhänger verspreche, weniger überholt zu werden. Nichts gegen das Überholtwerden, nur geschieht es so gut wie nie mit dem erforderlichen Abstand. |
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Verfasst am: 19. 06. 2009 [13:00]
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Neumaurer
Dabei seit: 19.06.2009
Beiträge: 6
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Alltagsradler schrieb: Meine Fragen: 1) Was haltet ihr von der Idee? 2) Gibt es Erfahrungen dazu? 3) Kann mir jemand einen leichten Anhänger empfehlen? 4) Eigenbauerfahrungen jemand? 5) Und gibt es überhaupt Anhänger > 80 cm Breite - damit könnte man verbotene Überholmanöver wirksam unterbinden ... 6) Gibt es technische Vorschriften, wie der Anhänger beschaffen sein muss? Habe da gerade einen leichten 20''-Radsatz vor augen, der an einem minimal groß ausgeführten Alurähmchen angebracht ist - < 4 kg sollten sich ausgehen ... 1 Versuch wärs wert 2 auch ein > 80cm Anhänger ist kaum breiter als dein Lenker, aber die Autler machen einen Riesenbogen! Tolles Feeling 3 Chariot-Anhänger sind gut und leicht, aber nicht billig 5 ja, ist aber nicht nötig, den Abstand lassen die Autler nicht wegen der Breite, sondern weil sie sich nicht auskennen 6 Reflektoren, Wimpel... warum nicht <= 80cm, dann darfst du auch am Radweg fahren, musst aber nicht |
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Verfasst am: 20. 08. 2009 [20:36]
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Roman_aus_Wien
Dabei seit: 20.08.2009
Beiträge: 2
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Als einer der "Spezialisten, die sich einen einrädrigen Minianhänger gebaut haben", kann ich einen solchen nur empfehlen, wenn man schnell, energiesparend und sicher unterwegs sein will. Zutaten für meinen 1,5 kg Anhänger sind: - 12-zölliges Kinderrollerrad (zB von Puky) - Aluwinkel für die Ausfallenden - Hartholz und Birkensperrholz für Rahmen und Gabel - Holzschutz - M4-Schraube als Gelenkachse - polnische Anhängerkupplung von extrawheel (http://extrawheel.com/de/) - Reflektorfolie und Batterierücklicht. Grüße aus Wien Roman [Dieser Beitrag wurde 4mal bearbeitet, zuletzt am 21.08.2009 um 00:57.] |
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Verfasst am: 01. 10. 2009 [20:50]
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Alltagsradler
Themenersteller
Dabei seit: 07.05.2009
Beiträge: 11
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Roman_aus_Wien schrieb: Als einer der "Spezialisten, die sich einen einrädrigen Minianhänger gebaut haben", kann ich einen solchen nur empfehlen, wenn man schnell, energiesparend und sicher unterwegs sein will. ... Gibt's davon Fotos und kann man die hier einstellen? Grusz Alltagsradler |
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