Forum zu Radfahren, Fahrrad und Mobilität in Österreich

Abstandhalter - rechtliche Einordnung
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Verfasst am: 16. 03. 2010 [17:01]
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Alltagsradler
Themenersteller
Dabei seit: 07.05.2009
Beiträge: 11
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Hallo, wieder mal eine rechtliche Frage, diesmal zu sog. Abstandhaltern. Habe selbst so ein Standardding montiert, aber es hat den Effekt, dass ich noch enger überholt werde, weil es scheinbar für Autolenker eine gute Peilhilfe in günstiger Höhe ist ... 1) Was ist der Abstandhalter rechtlich gesehen? Ein Teil des Rades? Ein Teil der transportierten Last? Wie breit darf er sein? 2) Wie berechnet man die zulässige Gesamtbreite (so es dafür überhaupt einen Wert gibt) eines Rades - nimmt man die Fahrspur und rechnet zu jeder Seite den gleichen Betrag drauf oder darf ein Rad auch zur Fahrspur asymmetrisch sein, also z.B. hinten nach links breiter? War neulich mit einem Holzbrett aus dem Baumarkt auf dem Gepäckträger unterwegs (1,20m breit), welches ich gut mit zwei ansteckbaren Batterierücklichtern gesichert hatte. Siehe da, kein Problem beim Überholtwerden, nicht einmal angehupt bin ich worden! Scheinbar haben die Lenker akzeptiert, dass da jemand etwas Breites (na ja, es ist immer noch deutlich schmaler als die schmalsten Autos ...) transportiert. Nachteil: Man passt nicht mehr so leicht irgendwo zwischen durch. Daher wäre eine über einen Seilzug während der Fahrt einklappbare Konstruktion am besten, die man dann jederzeit wieder ausklappen kann.... Grusz Alltagsradler [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 16.03.2010 um 17:36.] |
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Verfasst am: 17. 03. 2010 [01:47]
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epe
Dabei seit: 28.02.2008
Beiträge: 3
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das mit dem überholtwerden hängt aus meiner sicht auch sehr damit zusammen, wie selbstbewusst man seine fahrspur wählt. je weiter am rand man fährt, desto schneller oder knapper wird man überholt. da gab es sogar schon mal wissenschaftliche experimente dazu, .. den link sollte man jetzt schnell aus dem hut zaubern können. Bezüglich der maximalbreite wär mir nichts bekannt. |
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Verfasst am: 17. 03. 2010 [08:55]
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mirko
Dabei seit: 25.11.2008
Beiträge: 4
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Einen Artikel über die von epe zitierte Studie gibt es hier: http://fahrradzukunft.de/4/gelesen/#overtaking |
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Verfasst am: 18. 03. 2010 [10:30]
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Alltagsradler
Themenersteller
Dabei seit: 07.05.2009
Beiträge: 11
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Den Walker-Selbsttest (Studie wäre wirklich zuviel gesagt) kenne ich und halte ihn mit Sluka (sieh Link von mirko) für wenig hilfreich. Im übrigen gehöre ich zu den selbstbewusst fahrenden Radlern, was aber dennoch oft genug dazu geführt hat, dass ich dicht am Hinterrad (besonders gerne von Taxlern) wildest angehupt wurde (in Wien herrscht Hupverbot und eine Gefahrensituation war das - außer für mich - nicht). Die tatsächliche Weite des erforderlichen Sicherheitsabstandes von am rechten Rand längsgeparkten Autos schätzt kein Autolenker auch nur annähernd richtig ein. Sie würde de facto auf den meisten einspurigen innerörtlichen Straßen ein Überholverbot von Radlern bedeuten - wie auch jetzt schon Autos und Müllwagen nicht überholt werden können. Wie meine oben geschilderte Erfahrung mit dem Heimtransport eines Brettes aus einem Baumarkt mit gezeigt hat, fährt sich weitaus ungestörter, wenn der Hintermann im Auto das Brett sieht und daraus die richtigen Schlüsse zur Überhol(un)möglichkeit zieht. Das schaffen doch einige noch. Vielleicht werde ich künftig ständig ein gut gesichertes schmales und leichtes Brett auf dem Rad transportieren, das ich zur Transportsicherung außerdem mit Anklemmleuchten versehe (denke da an einen sparsamen LED-Licht-Laufpfeil). Werde mich demnächst mal in meiner Freizeit in die StVO einlesen und meine Erkenntnisse zu den Maßen und zur Frage, was so ein Abstandhalter eigentlich ist, kundtun. Beste Grüsze Alltagsradler |
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Verfasst am: 19. 03. 2010 [11:40]
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martin
Dabei seit: 07.02.2008
Beiträge: 20
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hi alltagsradler vielleicht wäre das ja eine idee (zumindest bei dunkelheit): lightlanebike.com bzw. scienceblogs.de ![]() lg martin |
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Verfasst am: 23. 03. 2010 [10:08]
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vicious
Dabei seit: 23.06.2009
Beiträge: 4
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Ich bin nicht sicher ob das mit dem Brett funktioniert - ziemlich sicher dann nicht, wenn die Autofahrer das Gefühl haben dass du das Ding nur aus "böser Absicht" montiert hast, um sie aufzuhalten. Meine Erfahrung: die Umwelt akzeptiert problemlos alles, was sein "muss". Soll heißen, wenn du ein breites Ding hast und plausibel ist dass du das brauchst wird sich keiner beschweren. Ich fahre z.B. oft mit Anhänger, und das wird akzeptiert - der ist eben soundso breit und aus. Ich hab auch mal ein ganzes Bett ein Stück durch die Stadtgetragen, und weil das ziemlich groß war mitten auf der Straße - haben die Leute ohne irgendwas akzeptiert, weil's eben zu breit für den Gehsteig war und ich auf der Straße gehen "musste". (Ähnliches gibt's auch für Falschparker: wenn z.B. Müllabfuhr, Post usw. keinen Platz zum erlaubten Parken haben stellen sie sich eben auf Gehsteig, Zebrastreifen usw., und das wird von allen akzeptiert, weil sie eben stehen bleiben müssen). Naja, soweit ein ziemlich ausführlicher philosophischer Exkurs. Sonst gibt's nur zu sagen: nie zu weit rechts fahren! Von parkenden Autos immer viel Abstand halten! Bei Straßenbahn (fast) immer zwischen den Gleisen fahren statt rechts davon! Das sind m.E. die wichtigsten Punkte. |
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Verfasst am: 02. 06. 2010 [15:59]
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Alltagsradler
Themenersteller
Dabei seit: 07.05.2009
Beiträge: 11
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"vicious" schrieb: Ich bin nicht sicher ob das mit dem Brett funktioniert - ziemlich sicher dann nicht, wenn die Autofahrer das Gefühl haben dass du das Ding nur aus "böser Absicht" montiert hast, um sie aufzuhalten. Na ja, aber sie können das Brett schlecht mit ihren Autos herunterreißen (für den Fall dass doch, müsste es natürlich locker oder mit einer Sollbruchstelle befestigt sein). Was im Weg ist, ist im Weg. Und bei aller Zustimmung zu dem philosophischen Exkurs fühle ich mich durch die normative Kraft des Faktischen doch besser geschützt. Habe leider wirklich schlechte Erfahrungen gemacht, was den Seitenabstand beim Überholtwerden angeht und wundere mich immer über das Maßregelungsbedürfnis der Wiener Lenker, wenn ich ihrer Meinung nach nicht weit genug rechts fahre. Mir ist der Glaube abhanden gekommen, dass die Mehrheit überhaupt in der Lage ist, die simpelsten Verkehrs und Anstandsregeln, die durch die StVO nicht ersetzt sind, anzuwenden. "vicious" schrieb: Meine Erfahrung: die Umwelt akzeptiert problemlos alles, was sein "muss". Soll heißen, wenn du ein breites Ding hast und plausibel ist dass du das brauchst wird sich keiner beschweren. Ich fahre z.B. oft mit Anhänger, und das wird akzeptiert - der ist eben soundso breit und aus. Ich hab auch mal ein ganzes Bett ein Stück durch die Stadtgetragen, und weil das ziemlich groß war mitten auf der Straße - haben die Leute ohne irgendwas akzeptiert, weil's eben zu breit für den Gehsteig war und ich auf der Straße gehen "musste". Stimmt. Würde ich auch so machen und sollte eh selbstverständlich sein. "vicious" schrieb: (Ähnliches gibt's auch für Falschparker: wenn z.B. Müllabfuhr, Post usw. keinen Platz zum erlaubten Parken haben stellen sie sich eben auf Gehsteig, Zebrastreifen usw., und das wird von allen akzeptiert, weil sie eben stehen bleiben müssen). Da wird's dann schon nicht mehr so klar, weil genug der Genannten oft einfach den bequemsten Parkplatz wählen und zB einen Radstreifen blockieren, obwohl ggü. eine Lücke frei ist. Und dann zählen sich immer mehr zu denen, die Wichtiges ausliefern, auch wenn das nicht der Fall ist und nehmen "Sonderrechte" in Anspruch. Das hat sich die letzten Jahre schon sehr ausgeweitet. "vicious" schrieb: Naja, soweit ein ziemlich ausführlicher philosophischer Exkurs. Sonst gibt's nur zu sagen: nie zu weit rechts fahren! Von parkenden Autos immer viel Abstand halten! Bei Straßenbahn (fast) immer zwischen den Gleisen fahren statt rechts davon! Das sind m.E. die wichtigsten Punkte. Auch grenzwertige Erlebnis von mir: 1,5 m vor dem 48A die Neustiftgasse rauf und ich war recht schnell. Die Buslenker kennen nichts. Oder zum Tipp zwischen den Gleisen zu fahren einfach mal die Lerchenfelder rauf. Auch hier fahren die Wiener Linien gerne im Windschatten des Radlers und die Autolenker testen ihre Hupen. Für jemanden, der alleinstehend ist, am besten noch todkrank oder selbstmord geneigt durchaus zu empfehlen. Für Menschen mit familiärer verantwortung der blanke Wahnsinn. Traurig, aber es ist so. |
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Verfasst am: 24. 06. 2010 [10:37]
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Alltagsradler
Themenersteller
Dabei seit: 07.05.2009
Beiträge: 11
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Hallo, ich erlaube mit, von einem mehrwöchigen Test in der Sache und - um es vorweg zu nehmen - von positiven Erfahrungen zu berichten. Ich habe mir hinten auf's Radl einfach quer zwei schmale Holzlatten aus dem Baumarkt geklemmt (90 cm lang) und siehe da, niemand ist mehr zu dicht an mir vorbei gefahren oder hat mich angehupt, weil er fand, dass ich nicht weit genug rechts fahre. Sehr zu empfehlen, weil es anders wohl nicht geht. Leider habe ich keinerlei Hoffnung, dass Autolenker eines Tages akzeptieren, dass Radler nach rechts Abstand halten müssen und wiederum nur mit einem bestimmten Seitenabstand überholt werden dürfen. Hinzu kommt, dass es zumindest gesetzlich für den Überholabstand keine Regelung gibt und deshalb auch kein Polizeivollzug möglich ist. Mir ist im übrigen keine rechtliche Bestimmung aufgefallen, die mir aus irgendeinem Grund verbietet, ständig etwas Breites auf dem Radl zu transportieren. Auch sehe ich darin keine Rechtsmissbräuchlichkeit. Ansonsten müsste man ja auch sehr breite Lenkstangen an Rädern oder überbreite Lenker an Harley Davidson-Motorrädern beanstanden. Der Nachteil besteht allerdings darin, dass man mit den Latten nicht mehr an stehenden Autos an Ampeln vorbei fahren kann und für sog. Radwege (die in Wien schon mal nur 80cm und weniger breit sein können) zu breit ist. Mit einem 90cm breiten Anhänger dürfte man Radwege gar nicht benützen, aber mit einem Rad und genauso breiter Last muss man (oder habe ich da etwas übersehen?) auf dem Radweg bleiben! Und die Breite eines Rades bzw. seiner Last ist in der StVO nicht festgelegt (man kann da die Bestimmungen für Fuhrwerke heranziehen, § 71 StVO). Und da gibt es noch den § 68 Abs. 5 StVO, der lautet: "Gegenstände die ... Personen gefährden oder Sachen beschädigen können, wie zum Beispiel ungeschützte Sägen oder Sensen, geöffnete Schirme und dgl., dürfen am Fahrrad nicht mitgeführt werden." Darunter könnte man auch die Holzlatten subsumieren, auch wenn die genannten Beispiele eine andere Qualität der Gefahr beinhalten. Ich versuche aufgrund der geschilderten Einschränkungen, eine einklappbare Last zu konstruieren, also die Stangen mit Gelenken, Federn und Zugseilen so auszustatten, dass ich die beiden übersteheneden Seiten vom Lenker aus einfach nach hinten ans Rad anklappen und wieder ausklappen kann. Mal sehen. Grusz Alltagsradler |
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